— 359 — §. Anderungen im Kaſſen⸗ und Rechnungsreviſionsdienſt. Mit dem 1. April 1904 iſt eine ſehr erhebliche Anderung im Kaſſen⸗ und Rechnungs⸗ weſen der Stadtgemeinde ins Leben getreten. Durch Gemeindebeſchluß vom 1 . 9 2. 9 20. Januar 1904 hatten ſich die ſtädtiſchen Körperſchaften grundſätzlich damit einverſtanden erklärt, daß vom 1. April 1904 ab 1. die Rechnungslegung der ſtädtiſchen Kaſſen durch die Aufſtellung und Vorlegung beſonderer „Jahresrechnungen“ in Fortfall kommen und durch die Vorlegung der vereinfachten und im Laufe des Jahres fortlaufend revidierten Manuale oder Hauptbücher erſetzt werden ſollte, 11. das bisherige Syſtem der Steuereinſammlung durch Erheber aufgehoben und ſtatt deſſen das Syſtem der Kaſſenzahlung an einer Anzahl der auf das Stadt⸗ gebiet zweckmäßig zu verteilenden Zahlſtellen in Kraft treten ſollte. Die Gründe für die Einführung dieſer Anderungen ſind aus der in der Anlage abgedruckten Stadtverordneten⸗Vorlage für die Stadtverordnetenſitzung vom 19 Dezember 1903 des Näheren zu erſehen. Durch den Beſchluß zu 1 ſollte insbeſondere eine Vereinfachung und ſchnellere Vorlegung der Rechnungen ſowie eine Abkürzung der Prüfung und Entlaſtung des Jahres⸗ rechnungsmaterials erreicht werden. Die Hauptbücher ſind durch Wegfall der 12 Monats⸗ ſpalten und Erſatz derſelben durch 4 Quadratſpalten handlicher geſtaltet worden und werden nunmehr unmittelbar als Jahresrechnungen benutzt. Die Ergebniſſe der Einzelrechnungen werden in einer Hauptrechnung zuſammengeſtellt. Beſondere Jahresrechnungen werden jedoch nach wie vor gelegt über die Gemeindeſteuern, über größere Bausausführungen, über das ſtädtiſche Depoſitorium und über die Verwaltung der Sparkaſſe. Das Rechnungsreviſionsweſen iſt völlig neu geregelt worden. In der Geſchäfts⸗ ſtelle v ſind 5 Reviſionsbeamte (Sekretäre) ausſchließlich mit der Prüfung der Kaſſenbücher und Beläge der ſtädtiſchen Kaſſen tätig. Die Reviſion iſt eine ſtändige, fortlaufende und folgt der Buchung und Belägeaufſtellung faſt unmittelbar auf dem Fuße. Den einzelnen Reviſtonsbeamten ſind beſtimmte Buchhaltereien der Stadthauptkaſſe und der mit dieſer in Verbindung ſtehenden Abteilungen und Zahlſtellen übertragen. Ein Reviſor iſt in der Hauptſache mit der Reviſion der ſtädtiſchen Sparkaſſe betraut. Die Aufſicht über die Reviſionsbeamten führt der Vorſteher der Stelle v (Rechnungs⸗Reviſior, ſeit 1. April 1905 Oberreviſor) Zur Ermöglichung einer ſolchen ſtändigen Reviſion werden die Kaſſierer⸗ Tagebücher in zwei, täglich wechſelnden, Bänden geführt. Der Tags zuvor geführte Band ſteht nebſt den Belägen dem Reviſionsbeamten ſtets zur Prüfung. die täglich vorgenommen werden muß, zur Verfügung Sodann werden die Hauptbücher der Buchhaltereien geprüft und mit den Belägen verglichen. Schießlich erfolgt die Prüfung der Beläge ſelbſt, die von den Reviſionsbeamten zu dieſem Zweck nach den regelmäßigen Kaſſenreviſionen von Monat zu Monat zur Aufbewahrung übernommen werden. Die Prüfung der Beläge geſchieht in förmlicher, ſachlicher und wirtſchaftlicher Beziehung und muß ſo betrieben werden, daß ſie für das 1. Quartal bis zum Schluß des II. Quartals, für das II. Quartal bis zum Schluß des III. Quartals u. ſ. w. beendigt, alſo ſtets nur längſtens ein Vierteljahr rückſtändig iſt. Durch dieſe Einrichtungen iſt es möglich geweſen, die nach dem Jahresabſchluß — 20. Mai jed. Is. — noch nötigen Arbeiten. wie die Vervollſtändigung der als Jahresrechnungen dienenden Kaſſenhauptbücher und die Beendigung der Reviſion derſelben wie der Beläge ſo zu betreiben, daß bis zum 1. Oktober 1905 der Stadtverordneten⸗Verſammlung bereits 22 volltändig geprüfte Einzelrechnungen des Jahres 1904 und bis Mitte Oktober 4 weitere Rechnungen, darunter die Hauptrechnung, vorgelegt und deren Entlaſtung beantragt werden konnte. Zu dieſen Rechnungen ſind von den Reviſionsbeamten im Laufe des Rechnungs⸗ jahres 1904 insgeſamt 298 Reviſionsbemerkungen gezogen worden, die bis Mitte Oktober 1905 ihre Erledigung gefunden haben. Rückſtändig ſind nur noch 3 Rechnungen. bei denen die Reviſionebemerkungen noch nicht vollſtändig erledigt ſind, und die Depoſitalrechnung. Sofern der Rechnungsprüfungsausſchuß der Stadtverordneten⸗Verſammlung ſeine Arbeiten im Laufe des Vierteljahres Oktober/ Dezember d. I. beendet, ſo wird bereits 79 Monate nach dem Jahresſchluß das Vorjahr rechnungs⸗ und reviſionsmäßig vollſtändig erledigt und ent⸗ laſtet ſein. Nach dem früheren Rechnungslegungs⸗ und Reviſionsverfahren war hierzu ein Zeitraum von 1¾ bis 2 Jahren erforderlich. Näheres über das jetzige Verfahren iſt aus der in der Anlage mit angedruckten Verfügung des Magiſtrats vom 27. März 1904 betr. Anderungen im Kaſſen⸗ und Rechnungsreviſionsdienſt zu entnehmen. Eine wirkſame Unterſtützung der Reviſion wird durch die vom 1 April 1904 ab gleichfalls eingeführten Ein nahme⸗ und Ausgabe⸗Kontrollen der Verwaltungsſtellen erzielt. In den einzelnen Verwaltungsſtellen werden von den hiermit beſonders beauftragten Beamten über alle der Stadthauptkaſſe zugehenden Anweiſungen oder Verfügungen zur Soll⸗ ſtellung und Vereinnahmung oder Verausgabung ſtädtiſcher Gelder Einnahme⸗ und Ausgabe⸗ Kontrollen nach vorgeſchriebenem Muſter geführt. Ausgenommen von der Eintragung in die Kontrollen ſind nur die etatsmäßig feſtſtehenden Einnahmen und Ausgaben, welche lediglich auf Grund des Etats zur Erhebung oder Auszahlung gelangen Von Wichtigkeit iſt die Anordnung, daß dieſe Kontrollen mit allen Erforderniſſen einer kaſſenmäßigen Buchung ge⸗