— 362 — Vorlage für die Stadtverordneten⸗Verſammlung zu Charlottenburg zu der Sigun 0 19. Dezember 1903 betr. Umgeſtaltung des Rechnungs⸗Reviſions⸗ weſens und des jetzigen Steuerhebeſyſtems. Urſchriftlich mit einem Sonderheft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage: ſich grundſätzlich damit einverſtanden zu erklären, daß vom 1. April 1904 ab 5 1. die Rechnungslegung der ſtädtiſchen Kaſſen durch die Vorlegnng beſonderer „Jahresrechnungen“ wegfällt und durch die Vorlegung der vereinfachten und im Laufe des Jahres fortlaufend revidierten Manuale erſetzt wird, bei der ſtädtiſchen Steuerkaſſe das bisherige Suſtem der Stenereinſammlung durch Erheber aufgehoben und ſtatt deſſen das Syſtem der Kaſſenzahlung an einer Anzahl auf das Stadtgebiet zweckmäßig verteilter Zahlſtellen in Kraft tritt. Die 14 im Vorfahr begonnene Prüſung der Frage, ob das hieſige Rechnungs⸗ Reviſions⸗Syſtem ſowie das jetzige Steuerrebeweſen durch Steuererheber nicht einer Anderung bedürfe, hat jetzt ihren Abſchluß dahin gefunden, daß wir der Stadtverordneten⸗Verſammlung eine durchgreifende Anderung empfehlen könren. Die nachſtehenden Au⸗ führungen mögen zunächſt ein kurzes Bild unſerer jetzigen Einrichtungen geben, ihnen ſoll ſodann eine Darſtellung der für die künftige Zeit vorgeſchlagenen Anderungen folgen, deren Zweckmäßigkeit ſich aus dieſer Gegenüberſtellung ohne weiteres ergeben wird. Ad 1. Umgeſtaltung des Rechnungs⸗Reviſionsweſens. In der Stadthauptkaſſe werden zur Zeit neben einem alle Buchungen umfaſſenden Hauptjournal die Buchhalterei Journale und Manuale geführt; erſtere enthalten die Buchungen in chronologiſcher, die letzteren in ſyſtematiſcher, dem Etat genau entſprechender Reihenfolge. Jedem der Buchhalter iſt ein beſtimmter Abſchnitt der Verwaltung zugeteilt, welcher ſicher ſich in den von ihm geführten Büchern zahlenmäßig wiederſpiegelt. Der Kaffierer führt ein beſonderes Journal, welches ſich in ſeinem Abſchluß täglich mit dem Abſchluſſe der Buchhaltereijournale decken muß. Die Journale werden monatlich zur gewöhnlichen Kaſſen⸗ reviſion abgeſchloſſen. Zu dieſer werden auch die Beläge geordnet vorgelegt und ſtichweiſe mit den Büchern geprüft. Ein vierteljährlicher Abſchluß findet zur Zeit nichi ſtatt. Die einzelnen Verwaltungsſtellen führen zur Zeit nur für ſich eine unverbindliche Kontrolle über die von ihnen zur Anweiſung gelangenden Beträge, um ſo prüfen zu können, inwieweit die ihnen durch den Etat zur Verfügung geſtellten Mittel bereus verbraucht ſind oder ihnen noch zur Verfügung ſtehen. Über die eingehenden unbeſtimmten Einnahmen der geſamten Verwaltung wiid eine Kontrolle in der Stelle V — Rechnungsweſen — geführt. Am Jahresſchluſſe werden in der Stadthauptkaſſe die cinzelnen Journale und Mannale abgeſchloſſen, die Stadthauptkaſſe hat nunmehr für jeden einzelnen der 25 Zweige der Verwaltung eine beſondere „Jahresrechnung“, außerdem eine Hauptrechnung und die Depoſitalrechnung, zu legen. Zu dieſen Rechnungen kommen noch hinzu die von der Gas⸗ anſtaltskaſſe gelegten Rechnungen über das Ordinarium, das Extraordinarium des Sonder⸗ etats Nr. 5 und die Hülfskonten. Die Rechnungen über ausgeführte Bauten werden in derſelben Weiſe jeweilig nach vollſtändiger Abwickelung der betr. Hilfsmanuale gelegt. Dieſe Rechnungen legt die Stadthauptkaſſe pp. indem ſie die Beläge ordnet und unter den ein⸗ zelnen Abſchnitten die Einnahme⸗ und Ausgabepoſten möglichſt ſyſtematiſch gruppiert. Ratur⸗ gemäß iſt dieſe ganze Rechnung im weſentlichen nichts anderes als eine nochmalige ſaubere Abſchrift des Mannals des betreffenden Verwaltungszweiges, nur werden die Buchungen in einer anderen Reihenfolge aufgeführt. Die Rechnung mit den geſamten Belägen geht alsdann an die Stelle v, und dieſe tritt nunmehr in eine eingehende Prüfung der Rechnung und der Beläge in formeller und materieller Hinſicht ein. Die bei dieſer Prüfung ſich ergebenden Erinnerungen werden ſchriftlich zuſammengeſtellt und gehen nach Kontrolle durch den Dezernenten an die in Betracht kommenden Verwaltungsſtellen zur Beantwortung, Erläute⸗ rung oder Erledigung. Nach Rückkunft von den Verwaltungsſtellen wird nochmals geprüft, ob die Erinnerungen ordnungsgemäß erledigt ſind, und ſodann geht die Rechnung mit Belägen und den erledigten Erinnerungen an die Stadtverordneten⸗Verſammlung. Hier erfolgt die Prüfung der Rechnung zunächſt in dem von der Stadtverordneten⸗Verfammlung eingeſetzten Rechnungsausſchuß, ſodann erfolgt auf deſſen Vorſchlag die Entlaſtung durch das Plenum der Verſammlung. Dieſes Rechnungs Reviſions⸗Syſtem hat den Mangel, daß einmal im Laufe des Jahres keine dauernde Kontrolle der Kaſſen, Beläge und Bücher ſtattfindet, ſodann aber, daß die Reviſion erſt nach dem Jahresſchluſſe und zwar etwa 4—5 Monate hinterher einſetzt und ſich naturgemäß weit hinzieht. Ehe die Stadthauptkaſſe die zahlreichen Rechnungen gelegt hat, vergehen 4—5 Monate, weitere 6—7 Monate find zur Ausführung der Prüfung ſeitens der Beamten der Rechnungsſtelle y notwendig. Dieſe Beamten ſind während des Winterhalbjahres in erheblichem Maße mit anderweiten laufenden Verwaltungsgeſchäften (Etatsaufſtellungen, Kontrollenführung uſw.) in Anſpruch genommen; die Jahresrechnungen können daher nur nebenbei geprüft und erledigt werden. Die Stadtverordneten⸗Verſammlung braucht jetzt zu der von ihr zu bewirkenden Prüfung ebenfalls 6—9 Monate, ſodaß 4½ 1 7 4 9 — 20½ Monate, alſo erſt beinahe 1 Jahre nach dem Jahresabſchluß die, 10