— 363 — Jahr srechnurgen geprüft und entlaſtet find. Es ſei hier daran erinnert, daß die Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung in der Sitzung am 9. Dezember 1903 erſt 22 Rechnungen des Jahres 1901 entlaſtet hat. Um dieſjem Mangel abzuhelfen, beabſichtigen wir das hieſige Rechnungs⸗Revifions⸗ weſen im Anſchluß an die Organiſation in Frankfurt a. M. wie folgt weſentlich umzugeſtalten: . Die Stadthauptkaſſe wird zunächſt nach wie vor in den Buchhaltereien die Journale ünd die Mannale zu führen haben. Nur wird 8 den Mannalen das jetzige Formular einer Anderung unterworfen werden müſſen. Die 12 Monatsſpalten werden, um dieſes Buch handlicher zu geſtalten, durch 4 Vierteljahresſpalten erſetzt werden. Evenſo wird nach wie vor das Kaſſiererjonnnal zu führen ſein. Das Hauptjournal ſoll nur für die Einnahmen — der beſonderen Kontrolle der unbeſtimmten Einnahmen wegen — beibehalten bleiben, dagegen für die Ausgaben wegfallen. Dafür ſoll eine erhöhte Kontrolle der Ausgaben durch die Verwaltungsſtellen geſchaffen werden. Die einzelnen Stellen werden eine beſondere Kontrolle zu führen haben, in welcher von ihnen alle Anweiſungen mit allen Erforderniſſen einer kaſſen⸗ mäßigen Buchung zur Gegenkontrolle gegen die Stadthaupttaſſe eingetragen werden. Erſt nach dieſer Eintragung darf die Abgabe der Anweifung an die Kaſſe erfolgen. Dieſe Kontrolle der Verwaltungsſtellen ituß ſich hinſick tlich der Verrechnungsſpalte mit den Manualen der Stadthauptkaſſe ſowohl in der Anordnung als auch in der Reihenfolge der Buchungen genau decken. Jeder Belag muß, ehe er in die Stadthauptkaſſe kommt, die Angabe und Nummer der Buchung in der Kontrolle der Verwaltungsſtelle tragen. Wie einerſeits Buchhalterei⸗ und Kaſſierer⸗Journal in ihren Endergebniſſen ſtets übereinſtimmen müſſen, kontrollieren ſich anderſeits die Soll⸗Buchungen in den Mannalen der Stadthauptkaſſe mit dieſen Kontrollen der Verwaltungsſtellen. Auch hier muß ſtets eine IIbereinſtimmung beſtehen, ſodaß fortlaufende doppelte Gegenkontrolle des geſamten Kaſſen⸗ verkehrs vorhanden iſt. Die Reviſion ſoll aus dem jetzigen nachträglichen und ſich nicht auf alle Zweige und Bücher erſtreckenden Verfahren als eine ſtändige, laufende, der Buchung auf dem Fuße folgende Einrichtung ausgeſtaltet werden. Sie ſoll ſich auf die Journale und Mannale ein⸗ ſchließlich derjenigen über die außeretatsmäßigen Verwaltungen ſowie auf ſorgfältige Prüfung der Beläge in förmlicher, ſachlicher und wirtſchaftlicher Beziehung erſtrecken. Zur Erfüllung dieſes Zweckes werden beſondere Rechnungsbeamte angeſtellt werden müſſen, welche in dem ihnen jeweilig zugeteilten Abſchnitt der Verwaltung die Prüfung der Kaſſenjournale, der Depoſtten, die Feſtſtellung der monatlichen Kontrollabſct lüſſe der Buchhaltereien der Stadt⸗ hauptkaſſe pp, verantwortlich vorzunehmen haben. Das Hauptgewicht iſt auf die Prüfung der Manuale zu legen. Sie haben die Beläge, die Kaſſenbücher, Kontrollen und ſonſtigen Rechnungsunterlagen eingehend zu prüfen und den Kaſſenreviſionen beizuwohnen. Ihnen liegt täglich nach dem Kaſſenabſchluß die Prüfung ſämtlicher Poſitionen des Kaſſiererjournals mit den Belägen und Quittungen ob. Die Manuale müſſen zu den monatlichen Kaſſen⸗ reviſionen wenigſtens der Haupiſache nach geprüft ſein. Nach der ſtottgehabten monatlichen Kaſfenreviſton hat die vollſtändige Prüfung mit den Belägen in kurzer Friſt zu erfolgen. Die Reviſionsbeamten haben ferner ſtichweiſe dauernd die Mannale mit den Kontrollen der Stellen auf die Richtigkeit hin zu prüfen. Die bereinſtimmung der Manuale der Stadt⸗ hauptkaſſe mit deren Buchhaltereijournalen iſt vierteljährlich durch einen Hauptkontrollabſchluß nachzuweiſen, welcher ebenfalls von den Rechnungs⸗Reviſions⸗Bureau zu prüfen iſt. Dieſe Anderung in der Buchführung und in der Reviſion ermöglicht alsdann eine veränderte Form und eine veränderte Prüfung der Jahresrechnung. Es genügt, wenn als Jahresrechnung das handlicher gewordene und völlig geprüfte Mannal benutt und den Manualen von der Stadthauptkaſſe außerdem eine nach dem Etat gewordene Haupt⸗Jahres⸗ rechnung beigegeben wird. Die Prüfung iſt laufend vorbereitet durch die vom Beginn des Jahres ab bewirkte Prüfung der Mannale, Beläge und Kontrollen. Sämtliche im Laufe des Rechnungsjahres vorgenommenen bezüglichen Arbeiten und gezogenen Prüfungsbemerkungen fallen unter den Begriff der dem Rechnungs⸗Reviſions⸗Bureau obliegenden Prüfung der Jahres⸗ rechnungen Es iſt daher am Jahresſchluß nur nötig, die Jahresrechnungen auf gewiſſe formelle Erforderniſſe, z. B. die nötigen Beſcheinigungen, die Übereinſtimmung mit dem Jahresabſchluß, die richtige 1 bernahme des Beſtandes aus dem Vorjahre uſw. zu prüfen und ſie ſodann nach dieſer Prüfung weiter zu geben. Wir hoffen, daß bei Einführung dieſes Syſtems, wie in Frankfurt a. M. ſo auch hier, die Erledigung der etwaigen noch nach dem Jahresſchluß vorhandenen Bemerkungen im Laufe des Sommerhalbjahres erfolgt ſein wird, ſodaß die Jahresrechnung der Stadtverordneten⸗Verſammlung bis zum 16. Oktober j. I. zur Prüfung, Feſtſtellung und Entlaſtung überreicht werden kann. Iſt dies der Fall, ſo kann die Entlaſtung bis zum Ende des vetreffenden Kalenderjahres ansgeſprochen ſein; es würde dann zur Eriedigung der geſamten Rechnung des Vorjahres nur eine Zeit von 6½ Monaten erforderlich ſein. Bei einer derartigen Umgeſtaltung werden für die Rechnungsſtelle 5 Beamte not⸗ wendig ſein, neu werden jedoch nur 3 Sekretäre und 1 Aſſiſtent gefordert werden, da ein Sekretär für die Rechnungsprüfung bereits vorhanden iſt und der neu geforderte Aſſiſtent an die Stelle eines anderen Sekretärs treten ſoll, ſodaß dieſer für die Reviſionsabteilung frei werden würde. Es liegt auf der Hand, daß die geforderten Beamten für dieſen wichtigſten Teil der Verwaltung den Rang von Sekretären haben müſſen. Gegenüber dieſer Vermehrung iſt aber in Betracht zu ziehen, daß die Stadthauptkaſſe durch die neue Organiſation weſent⸗ lich entlaſtet wird und daß, falls eine ſolche Entlaſtung nicht eintreten würde, jetzt zu einer Beamtenvermehrung geſchritten werden müßte.