— 365 — ganz abgeſehen davon, daß in vielen Fällen auch noch das geſchilderte Verfahren der ver⸗ geblich präſentierten Steuerquittungen hinzutritt Dazu kommt ſchließlich noch, daß das Erheberverfahren nicht einmal allen Anforde⸗ rungen derjenigen 37% der Zenſiten, welche auf dieſem Wege ihre Steuern abführen, gerecht wird. Klagen z. B. über Indiekretionen ſind trotz aller Sorgfalt häufig und unvermeidlich. Aus allen dieſen Beobachtungen ſind wir — wie übrigens ebenfalls Frankfurt a. M. — zu der Erkenntnis gelangt, daß ſich das Erheberverfahren bei uns nicht bewährt hat, und haben daher beſchloſſen, das Syſtem der Steuererhebung durch Steuererheber und die Exekutions⸗ Inſpektion aufzuheben. An ſeiner Stelle ſoll Zahlung an Zahlſtellen — wir haben 6 bis 7 Stellen ins Auge gefaßt —, welche zerſtreut in verſchiedenen Gegenden der Stadt einzu⸗ richten wären, erfolgen. Die Einführung der Kaſſenzahlung ermöglicht es, die ſämtlichen vierteljährlich fälligen Staats⸗ und Gemeindeſteuern in einer einzigen Heberolle zu vereinigen. Jeder Steuerpflichtige erhält in der Heberolle ein Konto, in welches nebeneinander folgende Steuern eingetragen werden: Staatseinkommen⸗Steuer, Ergänzungs⸗Steuer, Gemeinde⸗Einkommenſteuer, Gemeinde⸗Grundſteuer, Gemeinde⸗Gewerbeſteuer, Kanaliſations⸗Gebühren. Dieſer Einrichtung entſprechend erhält jeder Steuerpflichtige über alle von ihm zu entrichtenden, in vierteljährlichen Raten fälligen Abgaben bei Beginn des Rechnungsjahres auch nur einen Steuerzettel, auf Grund deſſen er alle ihn betreffenden Abgaben vierteljährlich in einer Geſamtſumme an der Kaſſe der zuſtändigen Steuerzahlſtelle einzuzahlen hat. Zuſtändig iſt die Zahlſtelle desjenigen Bezirks, in welchem er bei der Einkommen⸗Steuer⸗ Veranlagung ſeinen Wohnſitz hatte. Die Steuern ſind ohne beſondere Aufforderung viertel⸗ jährlich bis zur Hälfte des zweiten Vierteljahresmonats (16. Mai, 16. Auguſt, 15. November, 14. Februar) an die auf der erſten Seite des Steuerzettels genannte Zahlſtelle zu entrichten oder unter Angabe der Kontonummer und Zahlſtelle porto⸗ und gebührenfrei einzuſenden. Der Steuerzettel iſt bei jeder Zahlung an der Zahlſtelle zum Zwecke der Quittungs⸗ leiſtung vorzulegen und daher ſorgfältig aufzubewahren. Jeder Zahlungspflichtige bat ſomit “ Wochen in jedem Vierteljahre Zeit, ſich auf die Zahlung vorzubereiten; wodurch Verlegen⸗ heiten, die beim plötzlichen Erſcheinen des Steuererhebers im Falle der Erhebung auftreten können, vermieden werden. Der Kaſſe und dem Publikum wird durch die Einführung der Kaſſenzahlung in gleichem Maße gedient werden. Die Zahlung der anders als vierteljährlich fälligen Steuern (Umſatzſteuer, Hunde⸗ ſteuer, Betriebsſteuer) erfolgt bei der Zentrale der Steuerkaſſe im Rathauſe. An dieſe Zentralſtelle gelangen die für die Zahlſtellen beſtimmten Sachen zur weiteren Verteilung, wie ſie auch andererſeits die Sammelſtelle für die von den Zahlſtellen kommenden Sachen bildet. Die Zentralſtelle iſt: 2) Abrechnungsſtelle mit dem Staat, Kontrollſtelle für die Zahlſtellen und Stelle für ſämtliche Generalien. b) Zahlſtelle für alle nicht von den anderen Zahlſtellen einzuziehenden, weil nicht vierteljährlich fälligen Gebühren nämlich: Umſatzſteuer, Hundeſteuer, Betriebs⸗ ſteuer, Warenhausſteuer, Handelskammerbeiträge. c) Zahlſtelle für die durch Banken zahlenden Zenſiten, ſowie für die Forenſen. d) Vollziehungsſtelle für die unter b und e aufgeführten Steuern und Gebühren. Die Beſetzung der Zentralſtelle und der einzelnen Zahlſtellen mit Beamten ergibt ſich aus dem Umfang der zu erledigenden Geſchäfte durch eine Berechnung der Kontenzahl. Hierbei ſtützen wir uns auf erfahrungsmäßige Grundſätze. welche ſich vor allen Dingen auch in Frankfurt a. M. als richtig erwieſen haben. Da im Durchſchnitt nach dieſen Erfahrungen ein Beamter ca. 2500 Konten bewältigen kann, wird ſich etwa folgende Beſetzung ergeben: 1. Für die Zentralſtelle der Steuerkaſſe im Rathauſe: 1 Rendant, 1 Sekretär, 2 Aſſiſtenten, 3 Kaſſengehilfen, 3 Vollziehungsbeamte, 1 Kaſſenbote, Summa 11 Beamte. 11. Für Zahlſtelle 1, ebenfalls im Rathauſe: 1 Sekretär, 1 Gegenbuchführer (Aſſiſtent), 1 Kaſſierer (Aſſtſtent), (welcher gleichzeitig Kaſſierer für die Zentralſtelle iſt), 2 Kaſſengehilfen (event, auch als Vollzieher zu verwenden), 1 Vollzieher, Summa 6 Beamte.