— 366 — Für die außerhalb gelegenen Zahlſtellen und zwar 6, je 1 Sekretär, 1 Gegenbuchführer (Aſſiſtent), 1 Kaſſierer (Aſſtſtent), 1 Kaſſengehilfe (event. auch als Vollzieher zu verwenden), 1 Vollzieher, Summa 5 Beamte. Falls man dahin kommen ſollte, überhaupt nur 6 Zahlſtellen zu errichten, würden die durch Wegfall der einen Zahlſtelle frei werdenden Beamten je nach Bedürfnis auf die übrigen Zahlſtellen zu verteilen ſein, ſodaß eine Erſparnis an Beamten durch Einrichtung einer geringeren Anzahl von Steuerzahlſtellen nicht eintreten würde. Während alſo zurzeit in der ſtadtiſchen Steuerkaſſe und in der Einziehungs⸗ ſtelle zuſammen an Beamtenperſonal vorhanden ſind: 1 Rendant, 6 Sekretäre, 25 Aſſiſtenten, 26 Steuererheber, 2 Bureaugehilfen, 1 Kaſſenbote, Summa 61 Beamte, würden in Zukunft für die Zentralſtelle und die Zahlſtellen zuſammen not⸗ wendig ſein: III. 1 Rendant, 8 Sekretäre, 16 Aſſiſtenten, 11 Kaſſengehilfen, 10 Vollzieher, 1 Kaſſenbote, Summa 47 Beamte, wozu noch 4 Vollziehungsbeamte für die Einziehungsgeſchäfte der Stadthauptkaſſe hinzukommen. Dieſe Geſchäfte werden zurzeit edenfalls durch die Erekutions⸗ Inſpektion unter Zuhilfenahme von 4 Vollzichern erledigt. In Zukunft würden dieſe Vollzieher, da der Erekutions-Inſpeltor wegfällt, durch die zuſtändigen Buchhaltereien der Stadthauptkaſſe abzufertigen ſein. Da hierdurch die Buch haltereien mehr belaſtet werden, haben wir in Ausſicht genommen, zu ihrer Aus⸗ hilfe den Buchhalter, welcher das Haupteinnahmebuch zu führen hat und durch dieſe Tätigkeit nicht völlig in Anſpruch genommen wird, mit heranzuziehen. Es iſt dies ein Verſuch, und für den Fall, daß ſich dieſer Verſuch nicht bewährt, behalten wir uns die Forderung eines weiteren Beamten vor. 7 Aus einer Vergleichung obiger Zahlen geht hervor, daß bei dieſer Anderung des Steuererhebeweſens an Beamtenperſonal geſpart wird. Es fehlen zwar für die Steuerzahlſtellen 2 Sekretäre, dagegen würden 9 Aſſiſtenten, 1 Steuererheber und 2 Bureaugehilfen zur anderweiten Verwendung frei werden. Für die Steuer⸗ zahlſtellen, welche außerhalb des Rathauſes einzurichten wären, darf ein beſonderer Mietswert mit Rückſicht darauf, daß entſprechende Lokalitäten im Rathauſe frei werden, nicht eingeſetzt werden. Es wird deshalb an Miete eine ſortlaufende Be⸗ laſtung des Etats in erheblichem Umfange nicht eintreten. Für die einmalige bauliche Ausgeſtaltung der Steuerzahlſtellen wird freilich ein Betrag, deſſen Höhe zurzeit noch nicht angegeben werden kann, notwendig werden, keineswegs aber wird er im Verhältnis zu den dauernden Erſparniſſen bei der Steuererhebung im Falle der Einführung des von uns vorgeſchlagenen Snſtems weſentlich ins Gewicht fallen. Vergleicht man die geſamten Unkoſten, welche ſowohl durch die Einführung des von uns vorgeſchlagenen Rechnungs⸗Reviftionsweſens und des Steuerhebeſyſtems zuſammen entſtehen, ſo ergibt ſich, daß im ganzen ein Bedarf an 6 Sekretären und 2 Afſiſtenten eintritt, welchem eine Erſparnis von 9 Aſſiſtenten. 1 Steuer⸗ erheber und 2 Bureaugehilfen gegenüberſteht, ein Reſultat, aus dem hervorgeht, daß die gleichzeitige Einführung dieſer weſentlichen Verbeſſerungen den ſtädtiſchen Haushaltungsplan keineswegs belaſtet. Die Gruppierung der zur Ausgeſtaltung dieſer Vorſchläge nötigen Mittel im nächſten Haushaltsplan behalten wir uns vor und werden ihre Bewilligung bei der nächſten Etatsberatung nachſuchen. Charlottenburg, den 16. Dezember 1903. V. 317. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz.