— 373 — Verfügung betr. Anderungen im Kaſſen⸗ und Rechnungsreviſionsdienſt. 1 Vom 1. April 1904 ab treten im Kaſſen⸗ und Rechnungsreviſionsdienſt folgende Anderungen in Kraft: 1. 10 EI — I. im Kaſſendienſt: Bei der Stadthauptkaſſe und der Gasanſtaltskaſſe wird die bisherige Form der Rechnungslegung geändert. Als Jahresrechnung dienen in Zukunft die Haupt⸗ bücher (bisher Manuale), die daher mit Sorgfalt und Genauigkeit zu führen ſind. Die ſtädtiſche Steuerkaſſe und die Sparkaſſe haben wie bisher Jahres⸗ rechnungen zu legen. Daſſelbe gilt von der Depoſital⸗Verwaltung. . Das in der Stadthauptkaſſe jetzt im Gebrauch befindliche Haupt⸗Journal iſt von dem damit beauftragten Beamten nur noch für die Einnahmen weiter zu führen. Für die Ausgaben kommt das Haupt⸗Journal und ſomit auch die drei⸗ fache chronologiſche Buchung der Iſtausgaben in Fortfall. Die Ausgaben gehen künftig nur durch die Hände zweier Beamten, des Buchhalters und des Kaſſierers (Buchhalter⸗Tagebuch, Kaſſierer⸗Tagebuch). Dem Führer des Haupttagebuches für die Einnahmen iſt die Kontrollee der der Stadthauptkaſſe zugeteilten Vollziehungsbeamten zu übertragen. . In der Stadthauptkaſſe werden vom 1. April 1901 ab zwei ſtändige Kaſſiererſtellen eingerichtet und zwar ein erſter und ein dieſem unterſteller zweiter Kaſſierer (Aſſiſtent). Der erſte Kaſſierer hat vor Beginn der Kaſſenſtunden dem zweiten Kafſierer die Tageskaſſe zu übergeben und vor dem Tagesabſchluß wieder mit demſelben abzurechnen. . Das zurzeit in der Stadthauptkaſſe im Gebrauch befindliche Kaſſierer⸗Journal wird für die Einnahmen beibehalten. Beide Kaſſierer führen außerdem noch ein beſonderes, mit je 8 Buchhaltereiſpalten verſehenes Tagebuch für die Aus⸗ gaben nach dem Formular des jetzigen Hauptausgabe⸗Journals. Vor dem Tagesabſchluſſe hat der erſte Kaſſierer in ſein Tagebuch die in dem Tagebuch des zweiten Kaſſierers nachgewieſenen Tagesſummen zu übernehmen. . Die Kaſſierer⸗Tagebücher ſind in je 2 Bänden zu führen. Vor dem Tagesabſchluſſe ſind vom erſten Kaſſierer die aus dem Tags zuvor von ihm ge⸗ führten Tagebuche ſich ergebenden Summen der Einnahme und Ausgabe den Tagesabſchlußzahlen des letzten Tages hinzuzurechnen. . Zum Monatsabſchluß ſind nur die chronologiſch geführten Kaſſenbücher (Tage⸗ bücher) abzuſchließen, die Hauptbücher dagegen nicht. Die Aufſtellung des Kaſſen⸗ abſchluſſes mit Sortenzettel geſchieht durch die Kaſſierer auf Grund ihrer Tage⸗ bücher (Kaſſierer⸗Journale). Die Abſchlußzahlen der Buchhalter⸗Tagebücher (Buchhalterei⸗Journale) ſind wie bisher in einem Tagesrapport zuſammenzuſtellen, der mit Namensunterſchrift zu verſehen und dem Kaſſenrendanten als auf⸗ zubewahrender Belag der täglichen Abſchlüſſe zu übergeben iſt. . Zum Vierteljahresabſchluß werden auch die Hauptbücher abgeſchloſſen. Die Über⸗ einſtimmung der Hauptbücher mit den Buchhalter⸗ und Kaſſierer⸗Tagebüchern iſt vierteljährlich durch einen Hauptkontrollabſchluß nachzuweiſen. Die Buch⸗ haltereien fertigen zu dem Zweck über die einzelnen ihnen zugeteilten Etatskapitel pp. je einen Abſchluß. Hierzu iſt das Formular für die Hauptbücher zu benutzen. Für den Abſchluß iſt die durch den Stadthaushaltsetat gegebene Einteilung (Kapitel, Abſchnitt Nr.) maßgebend. Die im Etat vor der Lmie ſtehenden Be⸗ träge einer Etatsnummer ſind nicht einzeln, ſondern ſummariſch aufzuführen. Reſt⸗Verwaltung und laufende Verwaltung ſind auseinanderzuhalten Aſſervate und Vorſchüſſe ſind, ſoweit Sonderkonten angelegt ſind, nach dieſen getrennt, im übrigen ſummariſch aufzuführen. Die Ergebniſſe ſind in der Form des jetzigen Jahresabſchluſſes zu einem Hauptabſchluß zuſammenzuſtellen und müſſen mit dem Vierteljahresabſchluß, der ſich aus den Buchhalter⸗ und Kaſſierer⸗Tagebüchern er⸗ gibt, übereinſtimmen. Die Einzelabſchlüſſe und der Hauptabſchluß 4 heften und zum 1. Juli, 1. Oktober, 2. Januar und 1. April jed. Is. dem Magiſtrat, Stelle , einzureichen. Nach erfolgter Revifion iſt der Vierteljahresabſchluß der Stadthauptkaſſe wieder zuzuſtellen zur Eintragung der Zahlen pp. für das folgende Viertel⸗ jahr u ſ. w. . Zum Jahresabſchluſſe, der wie bisher am Monatsabſchluſſe im Mai jed. Is. er⸗ folgt, ſind ſämtliche Kaſſenbücher des alten Jahres abzuſchließen. Die Ab⸗ ſchlußergebniſſe von dem letzten Vierteljahresabſchluſſe, 20. März ab bis 15. Mai, ſind in die Spalte des Abſchluſſes „bis zum Rechnungsabſchluß“ einzutragen. Dann ſind die Geſamtſummen für das Rechnungsjahr zu ermitteln und die Spalten: Zugang, Abgang, rechnungsmäßiges Soll, ſowie Reſte auszufüllen. Der in dieſer Weiſe zu fertigende Jahresabſchluß muß in allen Teilen mit den abgeſchloſſenen Hauptbüchern übereinſtimmen.