— 377 — 9 16. Dezember 1903 Vom 1. Mai 1904 ab iſt durch den Gemeindebeſchluß vom 20 Jannar 1804 das bisherige Syſtem der Steuereinziehung aufgehoben und ſtatt deſſen Kaſſenzahlung unter Verteilung einer Anzahl von Zahlſtellen auf das Stadtgebiet beſchloſſen worden. Demzufolge treten mit dem gleichen Zeitpunkte in der Organiſation der Steuerkaſſe nachſtehende Anderungen ein: 1. Die Steuerkaſſe in ihrer gegenwärtigen Verfaſſung wird aufgelöſt und in: eine Zentrale — beſtehend aus einer Verwaltungs⸗ und einer Kaſſenſtelle — und 6 auf das Stadtgebiet verteilte Zahlſtellen umgeſtaltet. Geſchäftsverteilung. 1. Zentrale. a) Verwaltungsſtelle (Rathaus, Zimmer 26 und 29). 1. Rechnungslegung über die direkten Staatsſteuern und die Erledigung des hiermit verbundenen Schriftwechſels und der ſonſtigen Arbeiten, 2. Rechnungslegung bezüglich aller Gemeindeſteuern pp., 3. Erledigung der allgemeinen Geſchäftsſachen und die Bearbeitung der An⸗ gelegenheiten betr. die Bank des Berliner Kaſſenvereins, 4. Führung der Hauptſollkontrolle gegen die Zahlſtellen über alle zum Soll geſtellten Beträge, 5. Verteilung der für die Zahlſtellen beſtimmten und Sammlung der von dieſen zurückkommenden Dienſtſachen. Das Perſonal beſteht aus dem Rendanten, 1 Setretär, 1 Aſſiſtenten, 1 Kaſſengehilfen und 1 Kaſſenboten. b) Kaſſenſtelle (Rathaus Zimmer 29) Erhebung der nicht vierteljährlich fälligen Steuern pp. und zwar der Be⸗ triebsſteuer, Warenhausſteuer, Umſatzſteuer, Hundeſteuer, Handelskammerbei⸗ träge, Wandergewerbeſteuer, Vermeſſungsgebühren und Strafen pp. für den Staat. Die Tätigkeit dieſer Kaſſenſtelle erſtreckt ſich über das ganze Stadtgebiet. Perſonal: 1 Sekretär als Leiter, 2 Aſſiſtenten, 3 Kaſſengehilfen und 3 Vollziehungsbeamte. 2. Zahlſtellen: Zahlſtelle I (Spandauer Straße 28 I). Erhebung aller vierteljährlich fälligen Steuern und zwar „der Staatseinkommenſteuer, Ergänzungsſteuer, Gemeindeeinkommenſteuer, Gemeindeabgabe der Offiziere, Gewerbeſteuer, Gemeinde⸗Grundſteuer und Kanaliſations⸗Gebühren“ aus den weſtlich der Kaiſer Friedrich Straße und nördlich der Bismarck⸗ Straße belegenen Steuerbezirken 1—11. Perſonal: 1 Sekretär, 2 Aſſiſtenten, 1 Kaſſengehilfe und 1 Vollziehungs⸗ eamter. Zahlſtelle II (Rathaus Zimmer 28 und 29). Wie bei Zahlſtelle I bezüglich der jenſeits der Spree und des Landwehrkanals belegenen Steuerbezirke 13—17 und 21, ſowie der öſtlich der Kaiſer Friedrich Straße und nördlich der Wall⸗Straße und Bismarck⸗Straße (öſtlich der Krummen Straße) belegenen Steuerbezirke 18—20, 24, 25a, 26, 27 und 41 a. Der Zahlſtelle II wird ferner zugeteilt: 1. Die Bearbeitung der aus dem Steuerjahre 1903 und den früheren Jahren herrührenden Reſte von allen Steuerbezirken und Steuerarten mit Aus⸗ nahme der von der Kaſſenſtelle der Zentrale bearbeiteten Steuern, ſowie die Erledigung der Erſtattungen an Staatsſteuern. 2. Die Erhebung der geſamten Forenſenſteuer und 3. die Erhebung der Gemeinde⸗Grundſteuer, Gewerbeſteuer und Kanaliſations⸗ gebühren von denjenigen Zenſiten, welche bei der Veranlagung ihren Wohnſitz nicht in Charlottenburg hatten. Perſonal: 1 Sekretär als Leiter, 2 Aſſiſtenten, 2 Kaſſengehilfen und 2 Voll⸗ ziehungsbeamte. Zahlſtelle III (Schiller Straße 34a, Ecke Krumme⸗Straße 66). Wie bei Zahlſtelle I bezüglich der ſüdlich der Bismarck⸗Straße und nördlich der Stadtbahn zwiſchen Leibniz⸗ und Krumme Straße belegenen Steuerbezirke 22 und 23, ſowie der zwiſchen Wall⸗, Kaiſer Friedrich⸗, Peſtalche und Krumme Straße belegenen Steuerbezirke 25b und 28—32. Perſonal: 1 Sekretär als Leiter, 2 Aſſiſtenten, 1 Kaſſengehilfe und 1 Vollziehungsbeamter. Zahlſtelle IV (Kant⸗Straße 75, Ecke Windſcheid⸗Straße). Wie bei Zahlſtelle I bezüglich des weſtlich der Kaiſer Friedrich⸗Straße und ſüdlich der Bismarck⸗Straße belegenen Steuerbezirks 12, ſowie der ſüdlich der