11. — 578 — Peſtalozzi⸗Straße zwiſchen Kaiſer Friedrich⸗ und Krumme Straße belegenen Steuerbezirke 33 und 34, und des ſüdlich der Stadtbahn und weſtlich der Leibniz⸗Straße belegenen Teiles des Steuerbezirkes 44. Perſonal — wie bei Zahlſtelle III. Zahlſtelle v (Grolman⸗Straße 12, Ecke Goethe⸗Straße). Wie bei Zahlſtelle I bezüglich der öſtlich der Leibniz⸗Straße zwiſchen Bis⸗ marck—Berliner Straße (öſtlich vom Knie) und der Stadtbahn bezw. Joachims⸗ thaler Straße belegenen Steuerbezirke 35—40 und 41b; ferner des ſüdlich der Stadtbahn zwiſchen Leibniz⸗ und Kneſebeck⸗Straße belegenen Teiles des Steuerbezirkes 44. Perſonal — wie vor. Zahlſtelle VI (Bayreuther Straße 8, Ecke Wittenberg⸗Platz). Wie bei Zahlſtelle I bezüglich der ſüdlich der Stadtbahn zwiſchen Kneſebeck⸗ und Joachimsthaler Straße belegenen Steuerbezirke 42 und 43, ſowie der öſtlich der Joachimsthaler Straße belegenen Steuerbezirke 45—52. Perſonal: 1 Sekretär als Leiter, 2 Aſſiſtenten, 2 Kaſſengehilfen und 1 Vollziehungsbeamter. Die Einziehungsſtelle wird vom 1. Mai er. ab aufgelöſt. UÜber die Verwendung der jetzigen Beamten dieſer Stelle iſt anderweitig Beſtimmung getroffen. Die geſamten Inventarienſtücke, welche ſich jetzt in der Einziehungsſtelle be⸗ finden, ſowie die dort geführten Bücher, Liſten, Kontrollen und der Formular⸗ beſtand gehen auf die Steuerkaſſe über. . Die Leitung und Beaufſichtigung der Zentrale und aller Zahlſtellen liegt — unter Oberaufſicht des Kämmerers — dem Rendanten der Steuerkaſſe, die un⸗ mittelbare Beaufſichtigung der einzelnen Zahlſtellen den Leitern derſelben ob. . Die Eröffnung der Zahlſtellen erfolgt am 6. Mai 1904. . Bis zum Erlaß einer förmlichen Geſchäftsanweiſung für die Steuerkaſſe, Zentrale und die Zahlſtellen wird der Kämmerer ermächtigt, die nötigen Anordnungen zur Handhabung der Geſchäfte zu treffen. . Sämtliche auf die Einziehung von Steuern und Abgaben durch die Steuererheber und auf die jetzige Buchführung ſich beziehenden Verfügungen, insbeſondere die vom 8. Januar 1894 — lI. 3431 —, 25. Januar 1897 — H. C. 28„97 —, 30. April 1898 — HI. C. 29 — und vom 16. Auguſt 1898 — IIIa I 4259 — treten außer Kraft. Charlottenburg, den 22. April 1904. Der Ober bürgermeiſter. Schuſtehrus. An ſämtliche Herren Dezernenten und Verwaltungsſtellen pp. hier. V. 91/04.