— 98 — Der Mietspreis für die geſamten zum Betriebe des Ratskellers erforderlichen Räume einſchließlich der Wohnung für den Wirt und der Räume für die Bedienung 24 im 1. Jahre ⸗ 1 520 ℳ, 2.. „,„ 7520 „ „ ,, 9 520 „ , e , 11 520 „ . 4.. 13 520 „ Die Mieter ſind berechtigt, das Vertragsverhältnis auf weitere fünf Jahre fort⸗ zuſetzen. In dieſem Falle beträgt die jährliche Miete vom 1. April 1910 ab 16 520 ℳ. 7. Allgemeine Zählungen. Auf Grund der Beſtimmungen des Bundesrats vom 18. März 1905 fand am 1. Dezember 1905 eine Volkszählung ſtatt, für welche wie früher zum Teil die ehren⸗ amtiiche Mitwirkung der Bevölkerung ſtark in Anſpruch genommen wurde. Dieſe allgemeine Volkszählung war nach den miniſteriellen Anweiſungen vom Magiſtrat und Polizei⸗Präſidium gemeinſchaftlich auszuführen. Die Organiſation wurde daher ſo getroffen, daß die Zählung nach Stadtbezirken erfolgte und in den Händen der Bezirksvorſteher lag, deren Tätigkeit durch die beteiligten Polizei⸗Reviervorſtände unterſtützt und ergänzt wurde. Die Stadtbezirke wurden, je nachdem dies ihre Einwohnerzahl oder ihre Zugehorigkeit zu verſchiedenen Polizei⸗Revieren erforderlich machte, vom Statiſtiſchen Amt der Stadt in Diſtrikte eingeteilt. Für jeden Diſtrikt hatte der Bezirks-Vorſteher einen Diſtrikts⸗Kommiſſſar zu ernennen und dieſem lag es ob, die nötige Anzahl von Zählern für ſeinen Diſtrikt zu beſchaffen. wobei ihm das Statiſtiſche Amt durch Vorſchläge Hilfe leiſtete und auch im übrigen mit Rat und Tat zur Seite ſtand. Es waren im ganzen 342 Diſtrikts⸗Kommiſſare und etwa 3800 Zähler im Ehrenamt tätig. Die Gewinnung freiwilliger Zähler geſtaltete ſich beſonders in Gegenden mit überwiegender Arbeiterbevölkerung ſehr ſchwierig, und es wurden die Hilfskräfte des Statiſtiſchen Amtes ſowohl vor als auch nach der Zählung ſtark in Anſpruch genommen, um ſäumige Zähler zu unterſtützen oder dort, wo Zähler durchaus nicht zu beſchaffen waren — z. B. in Martinikenfelde — die Zählung ſelbſt zu übernehmen. Die Zählung der Strombevölkerung, der Herbergen und Pennen übernahm die Polizei. Nach der Zählung ging das Material zur Nachprüfung an das zuſtändige Polizei⸗ Revier, welchem ein Hilfsarbeiter des Statiſtiſchen Amts zugeordnet war, und von hier aus zur weiteren Durchſicht an das Statiſtiſche Amt. Dieſe Organiſation und namentlich das Zuſammen⸗ arbeiten der ſtädtiſchen und Polizei⸗Behörden hat ſich durchaus bewährt. Anlangend den Inhalt der Formulare, ſo hatte der Magiſtrat mit Genehmigung des Miniſters die ſtaatlichen Fragen um die Fragen nach der Zeit der Eheſchließung und Kinderzahl, der Wohndauer am Orte, ſowie nach der Säuglingsernährung erweitert und außerdem eine Zählkarte, die Wohnungsverhältniſſe betreffend, beigegeben. Vordem wurden bereits durch eine beſondere Grundſtückskarte die Verhältniſſe des Grundbeſitzers erhoben. Die Wohnungs⸗ und die Grundſtückskarten gelangten im Statiſtiſchen Amte zur Verarbeitung; die die Perſon betreffenden Frageblätter zählt das Königl. Preuß. Statiſtiſche Landesamt aus. Ferner waren wiederum auf Anregung des Magiſtrats von den Gemeinden Friedenau, Schmargendorf und Grunewald gleichartige Formulare verwendet worden, deren Bearbeitung dem Charlottenburger Statiſtiſchen Amt übertragen wurde. Außer der Volkszählung fand am gleichen Tage, wie alljährlich, die Aufnahme des Vieh⸗ und Pferdebeſtandes in Gemäßheit des Reglements v. 10. 3. 85 betr. die Abwehr und Unterdrückung von Viehſeuchen ſtatt.