— 115 12. Das ſtädtiſche Straßenreinigungsweſen. A4. Perſonal. Das Betriebsperſonal der Straßenreinigung ſetzte ſich wie folgt zuſammen: 1. Techniſche Beamte: 1 Straßenreinigungsinſpektor, 4 Straßenreinigungsaufſeher. 2. Ar beiterperſonal: 2 Hilfsaufſeher, 10 Kolonnenführer, 118 Arbeiter, 7 ſtändige Hilfsarbeiter und 36 Hilfsarbeiter zu vorübergehenden Dienſtleiſtungen. Im Laufe des Jahres ſind bei dem Perſonal folgende Anderungen eingetreten. Für einen am 1. März 1905 zum Polizei⸗Präſidium Berlin einberufenen und für einen zum Bureaugehilfen beförderten Aufſeher wurden je 1 Aufſeher auf Probe eingeſtellt. 2 Arbeiter ſind an Lungenentzündung verſtorben. 7 Arbeiter haben den Dienſt freiwillig niedergelegt. 24 Arbeiter, welche zuvor längere Zeit als Hilfsarbeiter bei der Verwaltung beſchäftigt wurden, ſind als ſtändige Arbeiter eingeſtellt. 6 Arbeiter haben bei der Arbeit Unfälle erlitten. Während 5 davon nach ihrer Wiederherſtellung die Arbeit wieder aufnehmen konnten, mußte einer infolge des erlittenen Unfalles in den Ruheſtand verſetzt werden. Die Tagelohnſätze der ſtändigen Arbeiter betrugen am Jahresſchluſſe: 5 Geſamt⸗ — je Mark Zuſammen Stand jährlich ſummen % 2 1 Hilfsaufſeher 1800 1 800 1 „ 1728 1 728 3 528 4 Kolonnenführer 1560 6 240 3 „ 1500 4 500 3 „ —.— 1440 4 320 15 060 39 Arbeiter 1440 56 160 9 , 1380 12 420 10 „ 1320 13 200 46 „ 2 . 1260 32 760 6 2 1200 7 200 28 2„ e. 1140 31 920 153 660 7 r I . Geſamtſumme 172 248 ℳ. Die ſtändigen Arbeiter erhielten Monatslohn; d. h. es wurden ihnen die Sonn⸗ und Feiertage vergütet, gleichviel ob ſie an den Tagen arbeiteten oder nicht. Die Lohnzahlungen fanden am 15. und letzten eines jeden Monats ſtatt. Fielen dieſe auf einen Feiertag, ſo wurde der Lohn am vorhergehenden Tage gezahlt. Die Hilfsarbeiter erhielten einen Lohn von 35 Pfg. für jede geleiſtete Arbeitsſtunde. Die Auszahlung der Löhne für die Hilfsarbeiter erfolgte an jedem Sonnabend. Die ſtändigen Arbeiter, welche ſich 2 Jahre ununterbrochen in einer Lohnklaſſe befanden, erhielten bei guter Führung eine Lohnaufrückung von jährlich 60 ℳ bis zum Höchſtbetrage von monatlich 150 ℳ bei den Hilfsaufſehern, 130 ℳ bei den Kolonnen⸗ führern, 120 ℳ bei den Arbeitern. Die Straßenreinigungsmannſchaften erhalten freie Dienſtbekleidung und zwar die Hilfsaufſeher Tuchanzug, Tuchmütze, Mantel, Tuch⸗ oder Gummipelerine; die Kolonnenführer und Arbeiter Drillichanzüge (Rock, Hoſe), Winterhoſen (engliſch lederne), Tuchmütze, Stoff⸗ pelerinen (waſſerdichte). Die Bekleidungsſtücke werden nach halbjähriger Tragezeit im April und Oktober 0 In ſtädtiſchen Bekleidungskammer, welche von einem Kammerverwalter verwaltet wird, geliefert. Den Aufſehern und Hilfsaufſehern ſtehen zur Ausübung des Aufſichtsdienſtes Fahr⸗ räder zur Verfügung. Dieſe Einrichtung hat ſich ſehr gut bewährt. Die Ausbeſſerungen an den Fahrrädern werden in der ſtädtiſchen Fahrrad⸗Reparaturwerkſtatt ausgeführt. Die Arbeiter gehören zum Teil der allgemeinen Ortskrankenkaſſe, zum Teil den eingeſchriebenen Hilfskrankenkaſſen an. In Krankheitsfällen erhielten die ſtändigen Arbeiter unter Abzug des Krankengeldes ihren vollen Lohn bis zur Dauer von 26 Wochen. r Geſundheitszuſtand der Arbeiter war ein guter. Die Zahl der erkrankten Arbeiter betrug im Durchſchnitt 3 bis 41 %. Gegen Unfall ſind die Arbeiter bei der Tiefbau⸗Berufsgenoſſenſchaft verſichert.