— 117 — Das Arbeitsgebiet hat ſich demnach im Berichtsjahre um 137 286,25 qm vergrößer“, und zwar die Bürgerſteigfläche um 73 264,34 qm und die Straßendammfläche um 54 947,00 qm durch Herſtellung neuer Straßenſtrecken und um 31 237,89 qm durch Ver⸗ breiterung der Dämme bei Neuaſphaltierungen. Die neuangelegten Straßen wurden mit 39 495,99 qm Aſphalt, 8025,08 am proviſoriſchem und 2507,07 qm Reihenſteinpflaſter und 4918,§6 qm Holzpflaſter verſehen. 22 162,68 — 9074,91 qm Steinpflaſter wurden durch Aſphalt erſetzt. Die Straßen wurden bei Vornahme der Aſphaltierung faſt durchweg rerbreitert. Die täglich zu reinigende Fläche betrug 1 546 182,33 qm und zwar 319 857,49 qm Kopfſteinpflaſter, 497 533,41 qm Aſphaltpflaſter, 12 346,21 qm Holapflaſter, 73 556,39 am Chauſſee und 642 388,83 qm Bürgerſteig⸗ und Promenadenflächen. Der größte Teil der mit Steinpflaſter verſehenen Straßen wurde in den froſtfreien Monaten des Nachts durch 6 Kehrmaſchinen und 29 Arbeiter wöchentlich 6 mal, der übrice Teil 4 und 2 Mal gereinigt. Die Nachtarbeit dauerte für Kehrmaſchinen von 10 Uhr abends bis ⅝ 6 Uhr früh und für die Arbeiter von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh. Die Reinigung der Bürgerſteige und Promenaden wurde in den froſtfreien Monaten gleichzeitig mit der ordentlichen Reinigung bewirkt, außerdem wurden die Bürgerſteige durch die auf den Aſphaltſtraßen beſchäftigten Arbeiter täglich zu wiederholten Malen von Papier⸗ reſten und grobem Unrat abgeſucht. Während des Winters werden die Bürgerſteige auf Grund der Polizei⸗Verordnung vom 31. Oktober 1902 in der Zeit von morgens 7§ bis abends § Uhr durch die Grund⸗ ſtücksbeſitzer von Eis und Schnee geſäubert und bei Glätte mit abſtumpfendem Material beſtreut. Die Reinigung der Brücken, Übergänge und der Bürgerſteige an einzelnen öffent⸗ lichen Plätzen von Eis und Schnee ſowie das Beſtreuen bei eintretender Glätte iſt Sache der Verwaltung. Die Reinigung des Aſphaltpflaſters wurde durch 12 Spülwagen — Waſchmaſchinen bewirkt; außerdem wurde das Aſphaltpflaſter durch die Tagesarbeiter noch fortwährend von dem die Fahrbahn ſchlüpfrig machenden Pferdedünger ſorgfältig geſäubert. Je 2 Spülwagen iſt ein Arbeiter beigegeben, der die an den Bordſchwellen abgelagerten Rückſtände mit einem Gummiſchieber zuſammenſchiebt. Da das Aſphaltpflaſter durch die Spülwagen von allem Unrat und ſchlüpfrigen Rückſtänden ſtets gründlich geſäubert wird, hat ſich ein Beſtreuen der Straßen unmittelbar nach erfolgter Waſchung bis jetzt nicht als notwendig herausgeſtellt. Zum Ausbaggern der auf den Straßen und auf den der Stadtgemeinde gehörigen Grundſtücken vorhandenen Regeneinlauf⸗ bezw. Sinkſchächte ſind in der Zeit von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh allnächtlich 9 Arbeiter beſchäftigt. Der ausgehobene Schlamm wird durch beſondere Baggerwagen abgefahren. Die Abfuhr des Schlammes wird bis 6 Uhr früh bewirkt. Zum Heben der bei Froſtwetter mit Vaſeline eingefetteten Gullyroſten wurden Wippen mit gutem Erfolg verwendet. Bei nachts eintretendem Froſtwetter wurden die Baggerarbeiter zum Beſtreuen der Brücken und Aſphaltſtraßen herangezogen. Außer dieſen 9 Arbeitern wurden während der Wintermonate des Nachts noch 1 Kolonnenführer und 4 Arbeiter zum Beſtreuen der Brücken, Aſphaltſtraßen und Anberge beſchäftigt. War ein Beſtreuen der Straßen uſw. nicht notwendig, ſo wurde der Kolonnenführer und die 4 Arbeiter zum Reinigen der Hauptverkehrsſtraßen verwendet. Zum Beſtreuen der Aſphaltſtraßen wurde grobkörniger, dagegen zum Beſtreuen der Brücken, Märkte und Steinpflaſterſtraßen gewöhnlicher feinkörniger Kies verwendet. Beide Sorten haben ſich gut bewährt. Die Anzahl der in Betrieb zu ſtellenden Kehrmaſchinen, Spül⸗ und Sprengwagen wurde je nach der Jahreszeit ermittelt. Dementſprechend wurden beſondere Arbeitspläne ſclh u aus welchen die Tätigkeit der einzelnen Fahrzeuge innerhalb ihrer Bezirke er⸗ ichtlich iſt. Die Arbeitszeiten der am Tage arbeitenden Mannſchaften regelten ſich wie folgt: 1. Wochentags: Für die Sommermonate von 6 Uhr früh bis 7 Uhr abends mit 2 ſtündiger Mittags⸗ und je halbſtündiger Frühſtück⸗ und Veſperpauſe. Für die Wintermonate (November bis einſchließlich Februar) von 6 Uhr früh bis ⅝ 6 Uhr abends mit halbſtündiger Frühſtücks⸗ und 2 ſtündiger Mittags⸗ pauſe. Eine Veſperpauſe wurde nicht gewährt. Bei Beſchäftigung von Hilfsarbeitern von 6 Uhr früh bis 6 Uhr abends mit je ½ ſtündiger Frühſtück⸗ und Veſper⸗ und 1 ſtündiger Mittagspauſe. 2. Sonn⸗ und Feiertags: An Sonn⸗ und Feiertagen war in der Regel nur die Hälfte des Perſonals beſchäftigt und zwar in den Sommermonaten die eine Hälfte: von 5 bis 9 Uhr vormittags und die andere Hälfte von 2 bis 6 Uhr nachmittags ohne Ruhepauſe. In den Wintermonaten die eine Hälfte von 6 bis 10 Uhr vormittags, und die andere Hälfte von 2 bis 6 Uhr nachmittags ohne Ruhepauſen. Die übrige Mannſchaft war dienſtfrei. 3. Für die Nachtarbeiter: Von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh mit halbſtündiger Ruhepauſe, Montags von 6 bis 10 Uhr vormittags ohne Ruhepauſe.