— 1898 — a) für Schuhmachermeiſter vom 17. Juli bis 14. Auguſt 1905 mit 13 Teilnehmern, b) für Malermeiſter vom 15. Dezember 1905 bis 16. März 1906 mit 25 Teil⸗ nehmern und c) für Inſtallateure von Gas⸗, Waſſerleitungs⸗ und Heizungsanlagen vom 7. Februar bis 2. Mai 1906 mit 15 Teilnehmern. Zur Stählung der Geſundheit der heranwachſenden Jugend, ſowie um dieſelbe den Gefahren des Wirtshauslebens pp. zu entziehen, läßt die Stadtgemeinde durch einen Turn⸗ lehrer an den Sonntag⸗Nachmittagen für die Schüler Turnſpiele abhalten. Ein Zwang zur Beteiligung beſteht jedoch nicht. Schülerausflüge zu wiſſenſchaftlichen Zwecken fanden ſtatt: 1. unter Leitung des Architekten Schlumpp: a) am 2. Juli 1905 nach Zinna und Jüterbog zur Beſichtigung der Kloſteranlagen in Zinna und der mittelalterlichen Bauten in Jüterbog (18 Schloſſer und Bauhandwerker), b) vom 9.—12. Juli 1905 nach Halle a. S., Merſeburg, Naumburg, Eiſenach und Weimar zur Beſichtigung von mittelalterlichen und neuzeitlichen Bauten (10 Schloſſer und Bauhandwerker), c) am 20. September 1905 nach Rirdorf zur Beſichtigung der Glasmoſaik⸗ anſtalt von Puhl « Wagner (24 Schloſſer, Bauhandwerker und Maler), 2. unter Leitung des Ingenieurs Schmidt: d) am 18. Januar 1906 nach der Ständigen Ausſtellung für Arbeiterwohlfahrt hierſelbſt (18 Maſchinenbauer), e) am 7. März 1906 nach der Eiſengießerei und Maſchinenfabrik vorm. Freund hierſelbſt (20 Maſchinenbauer), f) am 4. April 1906 nach der Werkzeugmaſchinenfabrik von Ludwig Loewe zu Berlin (25 Maſchinenbauer). Die Geſamtausgaben im Rechnungsjahre 1905 beliefen ſich auf 91 117,30 ℳ. Hier⸗ von waren 66793,— ℳe perſönliche und 24 324,— ℳ ſachliche Ausgaben. Von der Geſamt⸗ ausgabe % n 39701,71 ℳ auf den Staat und 39 334,59 ℳ auf die Gemeinde; 12081,— wurden durch Schulgeldeinnahmen gedeckt. Für die Verwaltung, Leitung und örtliche Beaufſichtigung der Schule wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1906 ein Kuratorium eingeſetzt, das aus vier ſtaatlichen und fünf ſtädtiſchen, zuſammen 9 Mitgliedern beſteht und zwar aus den Herren: Bürgermeiſter Matting als Stellvertreter des Herrn Oberbürgermeiſters — Vorfitzender —, Stadtſchulrat Dr. Neufert, Dezernent, ſtädtiſche Stadtverordneter Gredy, Mitglieder „ Prof. Schwarz, N TI. Kgl. Geh. Baurat March, Geh. Poſtrat und Poſtbaurat Tuckermann, ſtaatliche Regierungs⸗ und Gewerbeſchulrat a. D. Lachner, Mitalieder Kunſtmaler und Keramiker Prof. Schmuz⸗Baudiß, Ferner: Direktor Schwarzloſe mit beratender Stimme. (Die Geſchäftsanweiſung für das Kuratorium iſt am Schluſſe abgedruckt. Anlage 5.) Unter dem 21. November 1903 erließ der Herr Miniſter für Handel und Gewerbe eine Dien ſtanweiſung für die Direktoren und Lehrer an den ſtaatlichen und ſtaatlich unterſtützten Handwerker⸗ und Kunſtgewerbeſchulen. In dieſer Dienſtanweiſung waren jedoch die Rechte der Stadt nicht genügend gewahrt, ſo daß wir uns veranlaßt ſahen, einen Anhang hierzu aufzuſtellen In demſelben werden nunmehr der Direktor, die Lehrer und alle ſonſtigen Beamten der Schule ausdrücklich als Gemeindebeamte bezeichnet, die der Disziplinargewalt des Magiſtratsdirigenten unterliegen. Ferner haben wir uns die Benutzung des Grundſtücks und der Räume der Anſtalt zu anderen als den Zwecken der Anſtalt vorbehalten. Nachdem der Herr Miniſter hierzu ſeine Zuſtimmung gegeben hatte, wurde die vor⸗ ſtehend bezeichnete Dienſtanweiſung auch für die hieſige Schule in Kraft geſett. Wegen der Fortführung und Unterhaltung der Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule ſchweben z. 3. noch Verhandlungen mit der Kgl. Staatsregierung, die namentlich auf die vertragliche Feſtſetzung eines feſtſtehenden Staatszuſchuſſes an Stelle des bisher beweglichen Zuſchuſſes abzielen. b) Gewerbliche und kaufmänniſche Fortbildungsſchule für männliche Perſonen. Im vergangenen Schuljahre wurden der Fortbildungsſchule auf Grund des Ortsſtatuts nam 2 Santer 1904, betreffend die Verpflichtung zum Beſuch der Fortbildungsſchule, zwei weitere Halbjahrgänge der aus der allgemeinen Schulpflicht entlaſſenen Fortbildung⸗⸗ ſchulpflichtigen 2 4. Es nahmen ſomit im letzten Schulhalbjahre bereits die Schüler aus drei Semeſtern am Pflichtunterricht teil.