— 156 — Die Zahl der Pflichtſchüler betrug im letzten Monat des Sommerhalbjahres 1905: 352, im letzten Monat des Winterhalbjahres 1905/06 564 gegen 113 im Vorjahre. Infolge der halbjährlich ſtattfindenden zwangsweiſen Einſchulungen der hier wohnenden und hier beſchäftigten Lehrlinge iſt die Zahl der die Fortbildungsſchule freiwillig beſuchenden Perſonen entſprechend geringer geworden, da diejenigen Lehrlinge, die die Fort⸗ bildungsſchule bisher freiwillig zu beſuchen pflegten, zum Teil in den Pflichtklaſſen unter⸗ gebracht ſind. Es waren z. B. im Sommer 1904 — als die Fortbildungsſchulpflicht noch nicht beſtand — vorhanden: 396 freiwillige Schüler, im darauffolgenden Halbjahre — nach zwangsweiſer Einſchulung eines Semeſters 366, im Sommer 1905 — nach Einſchulung eines weiteren Halbjahrganges — 237 und im Winter 1905/06 nur 211. Leider ließ in dieſem Berichtsjahre die Regelmäßigkeit und die Pünktlichkeit im Schulbeſuch noch etwas zu wünſchen übrig. Ein Teil dieſer Verſäumnis war wohl auf Unkenntnis der ſtatutariſchen Beſtimmungen zurückzuführen; eine größere Anzahl der Ver⸗ ſäumniſſe ließ indeſſen erkennen, daß manche Lehrherren ſich ihrer Pflichten den Lehrlingen gegenüber nicht voll bewußt ſind. Sie halten die Fortbildungsſchulpflicht noch immer für einen unberechtigten Eingriff in ihre Meiſterrechte und den Schulbeſuch „am Tage“ für eine Schädigung der Werkſtattlehre. Sie wiſſen immer wieder neue, auf ihre Berechtigung ſchwer zu prüfende Entſchuldigungen zu finden, um ihre Lehrlinge vom Unterrichte fernzuhalten, und überſehen dabei, daß der Schulunterricht als notwendige Ergänzung der Werkſtatt ein wohl⸗ begründetes Recht darauf hat, für ſich eine Zeit in Anſpruch zu nehmen, in der die Lehrlinge friſch und aufnahmefähig ſind. Um dieſem Ubelſtande der unbegründeten Schulverſäumniſſe entgegenzuwirken, haben wir uns leider in einzelnen Fällen veranlaßt geſehen, die Beſtrafung der Schuldigen zu beantragen. Verſäumniſſe, die auf die Schuld der Lehrlinge zurückzuführen waren, kamen verhältnismäßig nur ſelten vor; ſie wurden faſt ausſchließlich mit Verwarnung und Nachſitzen beſtraft. Die 564 Pflichtſchüler des Winterhalbjahres waren in 35 Klaſſen untergebracht, und zwar beſtanden: 5 kaufmänniſche Klaſſen, 3 Klaſſen für Maſchinenbauer, „ „Schloſſer, „ „ Klempner, „ „ Tiſchler und Stellmacher, „ „„ Glaſer, Buchgewerbe, K „ Bäcker, „, „ Kellner und Fleiſcher, „ „ Barbiere, „ „ Sattler, 10 „ Schneider und Schuhmacher, „ „ Bauhandwerker, „ „Maler, I „ Mechaniker, „ „ verſchiedene Berufe. die freiwilligen Schüler beſtanden 12 Klaſſen, nämlich: Klaſſen für Kaufleute, Metallarbeiter, „ „ Bekleidungsarbeiter und Dekorateure, „ „ Fleiſcher, „ „ Bauhandwerker, 7˙ 1 Bäcker, „ Bureauburſchen, 1 „ verſchiedene Berufe. Der Unterricht wurde in derſelben Weiſe wie bisher in der Zeit von 7 bezw. 8 Uhr (im Winter) früh bis 7 Uhr abends erteilt und zwar für alle Schüler (freiwillige und Pflichtſchüler) in wöchentlich 2 Stunden Deutſch (einſchl. Gewerbekunde, Korreſpondenz) und 2 Stunden Rechnen (einſchl. Buchführung, Handels⸗ und Wechſelkunde). Für diejenigen Pflichtſchüler, die in ihrem Berufe des Zeichnens bedürfen, kamen noch wöchentlich 2 Stunden Zeichnen hinzu. Schüler, die den Nachweis führten, daß ſie eine andere Innungs⸗, Fort⸗ bildungs⸗ oder Fachſchule beſuchten, deren Unterricht von der höheren Verwaltungsbehörde als ausreichender Erſatz des Fortbildungsſchulunterrichts anerkannt war, wurden vom Beſuch der hieſigen Fortbildungsſchule befreit; ebenſo wurden ſie vom Zeichnen der Fortbildungs⸗ ſchule entbunden, wenn ſie am Zeichenunterricht der hieſigen Kunſtgewerbe⸗ und Handwerker⸗ ſchule regelmäßig und in ausreichender Stundenzahl teilnahmen. Die Gewerbe der Bauhandwerker und Maler haben wir als Saiſongewerbe anerkannt und den Schulbeſuch ſo geregelt, daß ihre Lehrlinge, ſoweit ſie nicht am Zeichenunterricht in der Kunſtgewerbeſchule teilnehmen, nur an den Sonntagen des Sommerhalbjahres 2 Stunden den Zeichenunterricht beſuchten, im Winter dafür die ausgefallenen wiſſenſchaft⸗ lichen Stunden nachholten. —2 — — — 12 — 2 — — 2 192 + FIü — — 0 — — 10 0 — 0 1