Vorjahr mehr 25,2 %). Trotzdem in jedem einzelnen Falle auf die erheblichen Vorteile der Weiterverficherung aufmerkſam gemacht wird, laſſen ſich höchſtens 2 % der jungen Frauen hiervon überzeugen und zur Weiterverſicherung bewegen. b) von 2 Verſicherten wegen dauernder durch einen Unfall hervorgerufenen Erwerbsunfähigkeit, denen aber nach § 15 des Geſetzes eine Inwalidenrente nicht zuſtand, weil die ihnen gewährte Unfallrente jene überſtieg. c) von Hinterbliebenen verſtorbener Verſicherter in 127 Fällen (1904 99, 1903 — 76), mithin 28,28 % mehr als im Vorjahr (1904 mehr 30,28 %). Einen ganz bedeutenden Anteil an der Vermehrung der Arbeitslaſt haben die Berichtigungen von Quittungskarten. Es gingen ſeitens der Verſicherungsanſtalt 1834 Quittungskarten zur Berichtigung ein (1904 — 1569, 1903 1405), mithin gegen das Vorjahr ein Mehr von 15,49 % (1904 — 11.7 %). Die Berichtigungen waren haupt⸗ ſächlich erforderlich, weil Marken einer zu niedrigen Lohnklaſſe verwendet waren. Da die Arbeitgeber ſich in den meiſten Fällen hinſichtlich der Beitragsentrichtung nach dem wirklichen Arbeitsverdienſt richten, während in erſter Linie die Lohnklaſſe der Krankenkaſſe. der die Verſicherten angehören, und der ortsübliche Tagelohn maßgebend ſind, ſo befinden ſie ſich faſt ſtets im unklaren über die Höhe der zu verwendenden Beiträge. Beſonders zahlreich waren die Berichtigungen der Quittungskarten für Lehrlinge, Dienſtboten und Hausbeamtinnen, für welche letzteren insbeſondere immer noch minderwertige Marken verwendet wurden. Auch rückſtändige Marken mußten in zahlreichen Fällen von ſäumigen Arbeitgebern, meiſtens Hausbeſitzern, die für die bei ihnen beſchäftigen Hauswarte, Portiers uſw. Marken nicht verwendet hatten, und Arbeitgeber, die für ihr Geſinde bezw. Aufwärterimnen Beiträge zur Invalidenverſicherung nicht entrichtet hatten, nachträglich eingezogen werden⸗ Gemäß § 155 und 157 des Geſetzes wurde der Magiſtrat als untere Verwaltungs⸗ behörde zur Entſcheidung von Streitigkeiten, einſchließlich der 5 Reſte aus dem Vorjahr, in 80 Fällen (1904 — 51, 1903 — 57) angerufen. Davon wurden erledigt: 1905 1904 1903 durch förmliche Entſcheduuge. 10 8 7 „ VBordeſcheuteddd, „ . 2 . 22 22 8 9 „ Zurücknahme und auf andere Weiſe. 41 30 38 Unerledigt blieben am Schluſſe des Berichtsjahres 7 5 3 In 6 Fällen (1904 — 5, 1903 3) wurde die diesſeitige Entſcheidung durch Beſchwerde bei dem Herrn Regierungspräſidenten in Potsdam angefochten. Dieſer beſtätigte ſie in 4 Fällen und änderte ſie ab in 2 Fällen. Bei den Streitigkeiten waren diejenigen zwiſchen Hausbeſitzern und Hauswarten (Portiers uſw.) überwiegend. Erſchwerend für die Klarlegung jedes einzelnen Falles war der Umſtand, daß die Hauswarte (Portiers) in der Regel erſt nach Aufgabe ihrer Be⸗ ſchäftigung den Magiſtrat zur Entſcheidung anriefen. Im beiderſeitigen Intereſſe läge es entſchieden, wenn die Arbeitgeber in Zweifelsfällen ſich ſofort bei Beginn des Arbeits⸗ verhältniſſes an die untere Verwaltungsbehörde zur Entſcheidung über die Verficherungs⸗ pflicht wenden würden. 3. Unfallverſicherung. 2) Gewerbe⸗ und Bannnfallverſicherung. Die Zahl der durch Vermittelung des Magiſtrats, als unteren Verwaltungsbehörde zur Anmeldung gelangten Betriebe betrug im Berichtsjahre 1905 — 385, (1904 — 326, 1903 — 272). Auf die einzelnen Berufsgenoſſenſchaften verteilt ſich die Zahl der Betriebe wie folgt: Nordöſtliche Baugewerks⸗Berufsgenoſſenſchaft⸗⸗ 139 (1904 = 93, 1903 95), Nordöſtliche Eiſen⸗ und Stahl⸗Berufsgenoſſenſchaft⸗- 119 (1904 55, 1903 = 13), Fleiſcherei Berufsgenoſſenſchaft⸗ 47 (1904 42, 1903- 37), Fuhrwerks⸗Berufsgenoſſenſchaft 16 (1904 15, 190327), Lagerei⸗ Berufsgenoſſenſchaft ⸗ 13 (1904 71, 1903 — 61), Oſtdeutſche Binnenſchiffahrts⸗Berufs⸗ genoſſenſchaft ⸗ 12 (1904 9, 1903 5), Berufsgenoſſenſchaft für Feinmechanik 8, (1904 5, 1903 = 4), Berufsgenoſſenſchaft der chemiſchen Induſtrie ⸗ 6 (1904⸗ 4, 1903 ⸗ 6), Nordöſtliche Holz⸗Berufsgenoſſenſchaft⸗⸗6 (19048,1902-15), Buchdruckerei⸗Berufsgenoſſenſchaft5 (1904⸗ 4, 1903 0), Schmiede⸗Berufsgenoſſenſchaft⸗⸗5 (1904-6, 1903⸗ 2), Nahrungsmittel⸗Induſtrie⸗ Berufsgenoſſenſchaft = 3 (1904 3, 1903 ⸗ 0), Norddeutſche Metall⸗Berufsgenoſſenſchaft⸗ 2 (1904 2, 1903 ⸗ 0), Bekleidungs⸗Induſtrie⸗⸗o (1904 1,1903⸗-1) ſowie Papierverarbeitungs⸗ Berufsgenoſſenſchaft = 1 (1904 2, 1903 2), Steinbruchs⸗ und Tiefbau⸗Berufsgenoſſen⸗ ſchaft ⸗ 1 11904 0, 1903 ⸗ 0). Gegen die Aufnahme in das Kataſter wurden 6 Beſchwerden erhoben, welche an das Reichs⸗Verſicherungsamt weitergegeben wurden. 222 Einſpruch gegen die Höhe der von den Berufsgenoſſenſchaften beabſichtigten Renten⸗ feſtſetzungen wurde in „ (1904 ⸗⸗ 14, 1903 22) Fällen erhoben, davon betrafen: 2 die Nordöſtliche Eiſen⸗ und Stahl⸗Berufsgenoſſenſchaft, . 1 die Töpferei⸗Berufsgenoſſenſchaft, 1 die Straßen⸗ und Kleinbahn⸗Berufsgenoſſenſchaft, 1 die Berufsgenoſſenſchaft der chemiſchen Induſtrie.