— 204 — p) Bei der von Platen⸗ und von Lentzcke⸗Stiftung II hat es der nach Anlauf und Einrichtung des neuen Stiftungshauſes Lützower Straße 3 von dem Erlös des alten Grundſtücks verbliebene UIberſchuß ermöglicht, die Jahresabgabe an die 6 Stiftsdamen von 150 auf 250 ℳ zu erhöhen. 8. Waiſenpflege einſchl. Fürſorgeerziehung, unter Ansſchluß der Waiſenkoſtpflege. a) Tätigkeit des Gemeindewaiſenrats. Der Gemeindewaiſenrat hat im Berichtsjahre 1905 folgenden Schriftwechſel mit den Vormundſchaftsgerichten zu erledigen gehabt: 1162 (gegen 1093) Vorſchläge zum Vormund, 54 (gegen 32) zum Gegenvormund, 333 (gegen 324) zum Beiſtand, 395 (gegen 286) zum Pfleger, 12 (gegen 13) Mitteilungen in Fürſorgeerziehungsſachen (unter Ausſchluß des bei den Perſonalakten geführten Schriftwechſels), 33 (gegen 34) Anfragen über Behandlung der Mündel, 346 (gegen 266) Mitteilungen über Beendigung der Vormundſchaft, 1 (gegen keine) desgleichen der Gegenvormundſchaft, 24 (gegen 26) desgleichen der Beiſtandſchaft, 44 (gegen 66) desgleichen der Pflegſchaft, 37 (gegen 56) Anfragen, ob ein gerichtliches Einſchreiten im Iniereſſe der Kinder geſchiedener Eheleute erforderlich iſt, 33 ſonſtige Sachen. Dazu kommen Beſtätigungen: 741 (gegen 696) zum Vormunde, 31 (gegen 29) zum Gegenvormunde, 103 (gegen 103) zum Beiſtande und 170 (gegen 177) zum Pfleger. Im ganzen ſind alſo 3519 Schriftſtücke bearbeitet worden. 0) Unter der Aufſicht des Gemeindewaiſenrates ſtanden am 1. April 19555. 1072 Mündel. Der Zugang für 1905 betrugg. 1609 der Abgangggg. 3830 — 279 ſodaß am 31. März 1906 ein Beſtand von .. 4851 Mündeln verblieb. Dieſe Zahl umfaßt die Mündel, die am 1. Oktober 1901 aus den — leider nicht vollſtändigen — Mündelregiſtern der Waiſenräte, die bis dahin von dieſen ge⸗ führt wurden, übernommen ſind, zuzüglich des uns ſeitdem bekannt gewordenen Zuganges und abzüglich des Abganges. Der Abgang der Mündel fand aus folgenden Gründen ſtatt: Großjährig wurden. .... „ 1412 Berſtorden uagn , , . , 80 Legitimiert wurdenn 2. 2 2. . t 1 . 4 Aus Charlottenburg verzohgen.. 1498 Weil die Pflegſchaft infolge Wegfalles des Grundes aufgehoben wurde und aus anderen Günden 40 Wie oben 830. c) Aufſicht über die Haltekinder. Die Aufſicht über die Haltekinder, d. h. die gegen Entgelt von den Eltern oder ſonſtigen Verpflichteten in Pflege gegebenen Kinder unter 6 Jahren wird durch die einzelnen Waiſenräte, Waiſenpflegerinnen und Stadtärzte als Beauftragte des Königlichen Polizei⸗ Prüſidiums geführt. Über jedes Kind wird halbjährlich berichtet. Daneben erfolgen Sonder⸗ berichte, ſobald Anträge zu ſtellen oder irgend welche Maßnahmen erforderlich ſind. Haltekinder waren am 1. April 1905 der Aufſicht des Gemeindewaiſenrats unterſtellttttt 234 darunter 86 unter 1 Jahr. Der Zugang für 1905 berrnag „ 225 darunter 170 unter 1 Jahr. Der Abgang e K 195 —— 30 Der Beſtand am 31. März 199838. 264 darunter 97 unter 1 Jahr. Der Abgang an Haltekindern fand aus folgenden Gründen ſtatt: Verſtorden ſiuns 19 darunter 14 unter 1 Jahr, das 6. Lebensſahr vollendeten , aus Chartottenburg verzohgenn 103 im ſtädtiſche Koſtpftege wurden übernommen⸗ 2 : 27 vom dem Vater, der Mutter oder den Eltern in eigene Pflege übernommen wurden. 30 in unentgeltliche Pflege von dritten überrommen 6 Wie oben 195.