X. Dit öffentliche Geſundheiteyflegt. 1. Die ſtädtiſche Fleiſchbeſchau. A. Allgemeines. Als eine weſentliche Errungenſchaft iſt in dem Berichtsjahre die am 1. November 1905 ſtattgefundene Eröffnung der ſtädtiſchen Freibank zu betrachten. Es iſt ein Hönnickiſcher Fleiſchſteriliſator in derſelben aufgeſtellt, welcher nach den bisherigen Erfahrungen gut funktioniert. Auch iſt im übrigen durch Einrichtung von Marmortiſchen für eine größt⸗ möglichſte Sauberkeit in dem Betriebe geſorgt. Die Freibank erfreut ſich auch eines zu⸗ nehmenden Intereſſes der beteiligten Kreiſe. Die Segnungen der Freibank ſind einmal die Erhaltung des Nationalvermögens, indem dem Schlächter oder Beſitzer ſo viel wie irgend möglich von ſeinem Vieh erhalten bleibt und andererſeits, daß dem weniger Bemittelten eine allen hygieniſchen Anforderungen genügende Fleiſchnahrung geboten werden kann. Es iſt noch ein elektriſches Läutewerk angebracht, welches mit einem Kontakt⸗Thermometer ver⸗ bunden iſt, welcher, da er nur 5 em lang iſt, in ein Kontrollſtück des Fleiſches eingeführt werden kann. Sobald die Tempereratur des gekochten Fleiſches 100“ erreicht hat, berührt die Queckſilberſäule ein in die Glasröhre eingelaſſenes Stückchen Platindraht. Hierdurch wird ein elektriſcher Stromkreis geſchloſſen, und es tritt ein laut wahrnehmbares, ununterbrochenes Klingelzeichen ein. Es iſt hiermit die Garantie geboten, daß alle Stücke gleichmäßig durch⸗ gekocht ſind, ſo daß keinerlei Gefahren aus dem Genuß des Fleiſches mehr erwachſen können. Als Leiter der Freibank iſt der Leiter der Fleiſchſchau, Kreistierarzt Dr. Jeß beſtellt, während den Verkauf der ſtädtiſche Probenehmer und die Bedienung des Keſſels der Arbeiter im Fleiſchſchauamt vornimmt. Die Koſten der Einrichtung der Freibank betragen 4030,31 ℳ Wegen lÜbertretung des Fleiſchbeſchaugeſetzes ergingen 9 Strafverfügungen (gegen 5 im Vorjahre), von denen § (im Vorjahre 4) durch Zahlung der anerkannten Geldſtrafe er⸗ ledigt wurden. Gegen eine Strafverfügung wurde Antrag auf gerichtliche Entſcheidung ge⸗ ſtellt, in welchem Falle in der Berufungsinſtanz Freiſprechung erfolgte. In einem beſonders ſchweren Falle wurde Anzeige an die Staatsanwaltſchaft er⸗ ſtattet. Das Verfahren ſchwebt zurzeit noch in der Reviſionsinſtanz. B. Tätigkeit des Amtes. Im Berichtsjahre vom 1. April 1905 bis 31. März 1906 wurden in den hieſigen Schlachthäuſern insgeſamt geſchlachtet: 1398 Rinder, 1703 Kälber, 6631 Schweine, 2231 Schafe und 37 Ziegen. Der Freibank wurden als minderwertig überwieſen: 5 Rinder und § Schweine. Als bedingt tauglich wurden ein Jungrind wegen Finnen und ein Schwein wegen Tuberkuloſe befunden. Die Tätigkeit der hieſigen Fleiſchbeſchau ſeit ihrer Einführung iſt aus der folgenden Zuſammenſtellung erſichtlich: Es wurden geſchlachtet Rinder ſ Kälber [Schweineſ Schafe ſ Ziegen ] Lämmer Vom 15. 7. 1897 bis 31. 3. 98 106 ſ1193 ] 4843 ] 1507 5 Im Berichtsjahre 1898s. 166 1844 ] 6295 ſ 2533 2 , 2 1899.. 172 1595 6115 2298 19 — 1900.. 194 ] 1765 ] 7098 ſ 2569 32 — „ 1904 4 348 ] 1649 ] 7033 ] 3149 11 — 1 1902 . 655 1457 ] 6234 ſ 2209 5 1903. 2 755 ] 1493 ] 6849 1 11 1955 2 1904.. . . J 8382 1 1605 f 6789 989 17 1729 — „ 1903 „ 4 1398 ] 1703 ] 6631 J 2231 37 — Es zeigt ſich, daß die Zahl der Schlachtungen bei Rindern und Kälbern eine Zunahme erfahren hat, während ſich bei den Schweineſchlachtungen eine geringgradige Abnahme be⸗ obachten läßt. Schon im vorigen Jahre konnte bemerkt werden, daß eine Abnahme der Schweineſchlachtungen ſtattgefunden hatte Wir ſind geneigt, dieſer geringgradigen Abnahme keinerlei Bedeutung zuzuſchieben, da ſie ſich ja nur auf ungefähr 150 Schweine pro Jahr beläuft. Auch in dieſem Jahre ſind Lämmer und Schafe zuſammengerechnet, weil ſie ſich wegen des gleichen Preiſes nicht trennen laſſen.