— 295 — Die erſte Verhandlung fand im Berichtsjahre — wie im Vorjahre — durchweg vor dem Vorſitzenden allein, die weitere Verhandlung vor dem mit 4 Beiſitzern beſetzten Spruch⸗ gericht ſtatt. Die Sitzungen des letzteren wurden halbjährlich im voraus feſtgeſetzt und die Beiſitzer für jede Sitzung ausgeloſt. Es wurden 86 (90) Terminstage abgehalten und zwar 52 (53) vor dem Vorſitzenden allein und 34 (37) vor dem Spruchgericht. Die Zahl der an den Terminstagen verhandelten einzelnen Streitſachen betrug vor dem Vorſitzenden 1131 (926), vor dem Spruchgericht 326 (487), zuſammen 1457 (1413). Die Höchſtzahl der an einem Tage verhandelten Klagen beziffert ſich auf 34 (27) vor dem Vorſitzenden und 14 (22) vor dem Spruchgericht, die Jahresdurchſchnittszahl auf 22 (18) vor dem Vorſitzenden und 10 (13) vor dem Spruchgericht. In 42 (22) Fällen wurden die Klagen wegen ganz offenbarer ſachlicher oder ört⸗ licher Unzuſtändigkeit durch formloſen Beſcheid des Vorſitzenden ohne vorgängige mündliche Verhandlung zurückgewieſen. Fälle Prozentſatz Von den Klagen wurden erledigt: 1905 1904 J 1905 1904 nach 1—3 Tagen. . 1483 398 41.9 38,6 nach 4—6 Tagen. RK 195 187 16,9 18,4 zuſammen nach 1—6 Tagen 678 580 ] 58,8 57,0 nach 7—13 Tagen „ „ f 279 186 24.2 18,3 nach 14 Tagen und ſpäter 196 244 17,0 23,9 zuſammen nach 7 Tagen und ſpäter 475 430 4 41,2 42,2 Beweisaufnahme war in 141 (183) Streitſachen erforderlich, d. ſ. 12,2 % (18 %) der erledigten Klagen; 211 (293) Zeugen und Sachverſtändige wurden vernommen. In einem Falle mußte Termin zur Leiſtung eines Partei⸗Eides wegen Erkrankung des Beklagten in der Wohnung desſelben abgehalten werden. Von den Klagen ſind nur 281 (201) oder 24 %“ (25 %) in brauchbarem Zuſtande ſchriftlich eingereicht worden; die übrigen 883 (817) oder 76 % (75 %) wurden zum Protokoll des Gerichtsſchreibers erklärt. Durch erteilte Rechtsbelehrungen in der Gerichtsſchreiberei wurde in vielen Fällen die Anhängigmachung von Klagen vermieden; zum Teil wurden die Rechtſuchenden gleich mündlich an das zuſtändige Gericht gewieſen. Im Berichtsjahre iſt in 5 Fällen, im Vorjahre in 8 Fällen gegen Endurteile des Gewerbegerichts Berufung eingelegt worden. Von dieſen Berufungen ſind 2 durch Beſtätigung des diesſeitigen Urteils erledigt worden, während 3 noch unerledigt ſind. Die am Schluß des Vorjahres unerledigt gebliebenen 2 Berufungen ſind durch Beſtätigung des Urteils des Ge⸗ werbegerichts erledigt worden. Geldſtrafen wurden feſtgeſetzt: Gegen Parteien wegen Nichterſcheinens — in 2 Fällen — 20 und 3 ℳ, gegen Zeugen wegen Nichterſcheinens — in 2 Fällen — 10 ℳ ev. 2 Tage Haft, bezw. 20 ℳ ev. 4 Tage Haft. Außerdem mußten in 5 Fällen gegen Parteien wegen Ungebühr Geldſtrafen von 10 bis 20 ℳ verhängt werden. Die Ausgaben betragen: 1. Entſchädigung an die Beiſtzee... 816,— ℳ. 2. Gebühren an Zeugen und Sachverſtändige. „— „ An Einnahmen waren zum Soll geſtellt. 190,— „ Eingegangen üind . . . . 130,.— „ Nicht eingegangen und deshalb in Abgang zu ſtellen waren 50,.— C. Einigungsamt. Im Berichtsjahre wurde das Einigungsamt von den ausſtändigen Arbeitern einer Fabrik angerufen. Da die Gegenpartei ihrerſeits die Anrufung ablehnte, kam es nicht zu Verhandlungen. D. Fonſtiges. Das Gewerbegericht gehört dem Verbande Deutſcher Gewerbe⸗ und Kaufmanns⸗ gerichte an. Die Zeitſchrift „Das Gewerbe⸗ und Kaufmannsgericht“ wird ſämtlichen Bei⸗ ſitzern unentgeltlich geliefert. Der Redaktion dieſer Zeitſchrift ſind auch im Berichtsjahre Entſcheidungen von allgemeinem Imereſſe eingeſandt worden. Alle dieſe Urteile ſind in der Zeitſchrift veröffentlicht worden. 42