1 Kündigung gefordert, d. ſ. 47% aller Klagen. 297 Rückgabe von Sicherheiten, Zeugniſſen, Legitimationspapieren oder anderen Gegenſtänden, welche aus Anlaß des Dienſt⸗ oder Lehrverhältniſſes übergeben worden ſind (§ 5 Abſ. 1 Nr. 3) Anſprüche auf Schadenerſatz oder auf Zahlung einer Vertragsſtrafe wegen Nicht⸗ erfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung der Verpflichtungen, welche die unter Nr. 1—3 bezeichneten Gegenſtände betreffen, ſowie wegen geſetzwidriger oder unrichtiger Eintragungen in Zeugniſſe, Krankenkaſſenbücher, oder Quittungs⸗ Berechnung und Anrechnung der Krankenverſicherungsbeiträge und Eintritts⸗ gelder (§ 5 Abſ. 1 Nr. 5) Anſprüche aus einer Vereinbarung, durch welche der Handlungsgehilfe oder Handlungslehrling für die Zeit nach Beendigung des Dienſt⸗ oder Lehrver⸗ hältniſſes in ſeiner gewerblichen Tätigkeit beſchränkt wird (§ 5 Abſ. 1 Nr. 6) zuſammen Darunter Anſprüche zu 4 gemeinſam mit denen zu 3 oder 2 wie oben 246 66 180 In den Klagen zu 4 wurde in 81 Fällen Entſchädigung wegen nicht innegehaltener ſchädigung und in 43 Fällen daneben noch rückſtändiges Gehalt beanſprucht worden. Der Wert des Streitgegenſtandes betrug: Davon iſt in 38 Fällen nur dieſe Ent⸗ Prozent⸗ Wert Fälle ſat aller Fälle bis 20 Mk. einſchl. 17 9,5 mehr als 20 Mk. bis 50 Mk. einſchl. 20 11,1 „ „ 50 „ „ 100 „ „ 45 25,0 100 „ „ 200 „ 1 50 27,8 „ „) 200 „ „ 500 „ „ 30 16,7 „ „ 500 „ „ 1000 „ „ „ 6 3,3 „ 100, 6 3,3 zuſammen 174 96,7 ohne Wertangabe 6 3,3 wie oben 180 100,0 Vor dem ] Vor d Die Klagen wurden erledigt: .7 Spruch Überhaupt (ohne 2 unerledigte.) ſitzenden ſ gericht 1. Durch Zurücknahme vor dem Termin 4 — 4 2. Durch Zurücknahme im Termine 13 1 14 3. Durch Anerkenntiis. 4 1 5 2. Durch Vergleichhh.. 70 17 87 zuſammen 1 —4 91 19 110 (Prozent der Geſamtzahl der erledigten Klagen. ſ 51,1 10,7 61, 8) Die Zahlen zu 2, 3 und 4 drücken alſo weſentlich die vergleichende Tätigkeit des Vorſitzenden aus. 5. Durch rechtskräftiges Verſäumnisurteil gegen Kläger 1 1 2 6. Durch rechtskräftiges Verſäumnisurteil gegen Beklagten 7 2 9 7. Durch Verſäumnis im Sinne des § 16 Kaufmanns⸗ und § 40“ Gewerbegerichtsgeſetzess. — 1 1 8. Durch kontradikt. Endurteil und zwar: 2) durch Verurteilung (ganz oder teilweiſe) 1 16 17 p) Abweiſung der Kagee.. 4 9 13 zuſammen 5—8 13 29 42 (Prozent der Geſamtzahl der erledigten Klagen 7,3 16,3 23,6) 9. Auf andere Weiſe, (Ruhenlaſſen des Prozeſſes, ab⸗ weiſender Beſchluß wegen Unzuſtändigkeit uſw.). 23 3 26 (Prozent der Geſamtzahl der erledigten Klagen . 1j1 12,9 1,1 ſ 14,6) zuſammen 1—9 ſ 127 51 178 (Prozent der Geſamtzahl der erledigten Klagen. 1j1 71,3 28,1 1100,) (in Prozenten) 2,2 Außerdem vor dem Termin zurückgenommen Unerledigt blieben am Jahresſchluß e,, , e , ,