— 332 — Zuſammenſtellung der Gemeindeeinkommenſteuern. Zuſchlag zur ſers. der 0 Staatseinkommen⸗] Offizierrang 2 2 91 4 ſteuer und Steuerſ ſtehenden Saenen UÜberhaupt Bezeichnung vom doppelten Militär⸗ ſteuer Wohnſitz perſonen %ꝝ IIʒ' 31 4ꝭ . ℳ 5 Rollenveranlagungsſoll . . . . . ſ4 373 756 19 45 522 40] 242 322 40 4 661 600 99 Zugang. . 592 113 24] 8 234 75 163 172 76] 763 520 75 Summe. ſ4 965 869 43 53 757 15 405 495 16] 5 425 121 74 Abgang und Ausfall. 424 385 85] 5 065 66 9 627 66] 439 079 17 Mithin Soll⸗Einnahme . . 4 541 483 58 48 691 49 395 867 504 986 042 57 Iſt⸗Einnahme. . ſ4 519 111 26 48 463 70 395 294 634 962 869 59 Iſt⸗Einnahme aus Reſten der Vorjahre K —1 — — — — 21 471 28 Durch die Rolle wurden 1905: 1152 Steuerpflichtige (1904: 1099 und 1903: 987) zur Forenſenſteuer veranlagt. Mit Einkommen von 420—660 ℳ waren darunter 71 (69 und 44), mit Einkommen von 660—900 ℳ — 74 (86 und 80) Steuerpflichtige. Die durch die Rolle veranlagte Forenſenſteuer betrug 1905: 242 322,40 ℳ, 1904: 269 879,60 ℳ und 1903: 240 920,40 ℳ. Der durchſchnittliche Steuerbetrag für einen Steuerpflichtigen iſt von 444,16 ℳ für 1902 auf 244,09 ℳ für 1903, auf 245,57 ℳ für 1904 und auf 210,18 ℳ— für 1905 gefallen. Als Gemeindeeinkommenſteuer wurde im Verwaltungsjahre 1905 ein Zuſchlag von 100 Prozent zur Staatseinkommenſteuer erhoben. Seit dem Inkrafttreten des Kommunal⸗ abgabengeſetzes vom 14. Juli 1893 wurden an Zuſchlägen erhoben im Steuerjahre 1895 — 94 Prozent, 1896 — 98 Prozent, 1897 bis 1902 — 97 Prozent und ſeit 1903 — 100 Prozent. Von den in Charlottenburg wohnenden Steuerpflichtigen mit einem Jahres⸗ einkommen von nicht mehr als 900 ℳm wurde — wie bereits ſeit 1. Oktober 1891 — Gemeindeeinkommenſteuer nicht erhoben. Dagegen wurden die außerhalb Charlottenburgs wohnenden Steuerpflichtigen (phyſiſche und nicht phyfiſche Perſonen), die hier Grundbeſitz haben oder Gewerbe betreiben oder bei einer Geſellſchaft mit beſchr. oder unbeſchr. Haftpflicht beteiligt ſind (Forenſen), ſofern ihr Einkommen 420 ℳ und ihr zur Staatseinkommen⸗ ſteuer veranlagtes Geſamteinkommen mehr als 900 ℳ betrug, zur Gemeindeeinkommenſteuer herangezogen Einſprüche gegen die Veranlagung zur Gemeindeeinkommenſteuer ſind im Steuerjahr: 1905: 524 erhoben worden (1904: 308 und 1903: 338). Davon hatten 379 Erfolg (1904) 2 34, 1903: 237), als unbegründet oder wegen Friſtverſäumnis wurden 145 (74, 101 zurückgewieſen. In 19 Fällen wurden im Berichtsjahre Klagen im Verwaltungsſtreitverfahren angeſtrengt 1904: 9 und 1903: 14. Davon hatten Erfolg 5 (1904 und 1903 ebenfalls je 5), 3 (1904: 1 und 1903: 7) wurden zurückgewieſen, während 11 (3 und 2) noch nicht erledigt ſind. Zivilprozeſſe wurden 4 (1904: 5 und 1903: 4) geführt; davon hatten 3 Erfolg, während 1 durch Vergleich erledigt wurde. Der Abgang an Gemeindeeinkommenſteuer infolge Einlegung von Einſprüchen betrug im Steuerjahr 1905: 28 498,56 ℳ. Außerdem kamen noch in Abgang infolge Er⸗ mäßigung 1 Staatsſteuerſatzes 59 351,64 ℳ. Der geſamte Abgang belief ſich alſo au 87 850,20 ℳ. 2. Gemeindegrundſteuer. Nach dem Gemeindebeſchluß vom 6. Februar/29. März 1905 wurde im Berichtsjahre ein Einheitsſatz von 2,40 ℳ von jedem Tauſend Mark des gemeinen Wertes der bebauten und unbebauten Grundſtücke erhoben. Die Steigung der Werte und die höhere Solleinnahme iſt ſowohl auf die ſtatigefundene Erhöhung des Einheitsſatzes, als auch auf die fortſchreitende Bebauung zurückzuführen.