— 337 — G. der Sonderetat für den Lagerplatz der Tiefbauverwaltung: eine Iſteinnahme und Ausgabe von jie. ge , ; . . 1 591 878,09 ℳ H. das Ordinarium des Sonderetats der Verwaltung des Elektrizitäts⸗ werkes: eine Iſteinnahme und Ausgabe von jie. 3648 470,47 ℳ J. das Ertraordinarium des Sonderetats der Verwaltung des Elek⸗ trizitätswerkes: eine Iſteinnahme und Ausgabe von je. 1i1iii111 228 125,29 ℳ K. das Ordinarium des Sonderetats Nr. 5 Gasanſtalten: eine Iſteinnahme voun. 4922 409,24 ℳ eine Iſtausgabe von 5 177 618,98 „ mithin einen Beſtand (Reingewinn) von 1 744 790,26 J L. das Ertraordinarium des Sonderetats Nr. 5 Gasanſtalten: eine Iſteinnahme und Ausgabe von je. 2 352 206,14 ℳ M. der Sonderetat der Stiftungen, Vermächtniſſe uſw. eine Iſteinnahme voun.. 81 846,67 ℳ eine Iſtausgabe voann 78 643,17 „ mithin einen Beſtand von 3 203,50 ℳ N. das Ordinarium des Sonderetats für die Verbreiterung der Bismarck⸗ Straße: eine Iſteinnahme und Ausgabe von jeetet. 393095 213,75 0. das Extraordinarium des Sonderetats für die Verbreiterung der Bismarck⸗Straße: eine Iſteinnahme und Ausgabe von jie. 1955 591,99 ℳ P. das Ordinarium des Sonderetats des Grundſtückserwerbsfonds: eine Iſteinnahme und Ausgabe von jie.. 123 762,39 ℳ G. das Extraordinarium des Sonderetats des Grundſtückserwerbsfonds: eine Iſteinnahme und Ausgabe von jiete. 3077927,17 ℳ Im einzelnen iſt folgendes zu erwähnen: Zu A. Das Ordinarium des Hauptetats hat nach der obigen Angabe mit einem buchmäßigen Beſtande von. 2 320 599,71 ℳ abgeſchloſſen. Hierzu treten die am Jahresſchluß verbliebenen Einnahmereſte mit 462 347,75 Ergibt zuſammen 2 782 947,46 e, e, . 1 148 277,41 „ verbleibt ein Überſchuß von 1 634 670,05 Nach Abzug der verbliebenen Ausgabereſte mit Abweichend von den Gepflogenheiten früherer Jahre iſt dieſer Uberſchuß gemäß dem Gemeindebeſchluſſe vom 29. März d. I. nicht in voller Höhe, ſondern nur mit einem Betrage von 1 Million Mark in den Etat des Rechnungsjahres 1907 einzuſtellen. Der Mehrbetrag ſoll bis zur Höhe von 222 900 ℳ zu Straßenpflaſterungen verwendet und der verbliebene Reſt zur Anlegung eines Ausgleichsfonds benutzt werden. Stellt man das rechnungsmäßige Soll der Einnahme, d. h. die Iſteinnahme ein⸗ ſchließluch der Reſte in goge vonn. 20 051 685,63 ℳ dem ver Lusgabe in Hohe voan . 18 417 015,58 gegenüber, ſo ergibt ſich gleichfalls der vorberechnete Verwaltungsüberſchuß 5on 1 531 570,55 7 welcher den in den Etat für 1906 eingeſtellten Überſchuß des Fahres 1904 von 1 137 635,3ä 497 034,66 ℳ