— 349 — B. Aufnahme einer neuen Anleihe im Jahre 1905. Die ſtädtiſchen Behörden hatten durch Gemeindebeſchluß vom 1 /9. März 1905 folgendes beſchloſſen: 1. 10 Es iſt eine neue Anleihe von 26 000 000 durch Ausgabe von Inhaberpapieren (Stadtanleiheſcheinen) aufzunehmen, die wie folgt zu verwenden iſt: 2) zur Ergänzung der Mittel für den Bau einer Zentralmarkthalle 4 450 000 ℳ b) zur Ergänzung der Mittel für den Bau eines Wohnhauſes mit Direktorwohnung auf dem Grundſtück Wormſer Straße 11. 190 000 „ c) zur Ergänzung der Mittel für den Ausbau der Kanaliſation 2 161 000 „, d) zur Ergänzung der Mittel für Straßen⸗, Brücken⸗ und Ufer⸗ bauten 1 114 000 „ e) zur Ergänzung der Mittel für den Ausbau der Gasanſtalt II 1 440 000 , f) zur Ergänzung der Mittel zwecks Erweiterung des Elek⸗ trizitätwerrs. 1 000 000 „ g) zur Beſchaffung der Mittel für den Bau des Schillertheaters 2 150 000 „ n) zur Beſchaffung der Mittel für Erweiterung des Kranken⸗ hauſes auf Weſtendn. 720 000 „ i) zur Beſchaffung der Mittel für die Erweiterung des Real⸗ gymnaſume 70 000 „ k) zur Beſchaffung der Mittel für den Bau eines Reform⸗Real⸗ gymnafiums mit Direktorwohngebuüunde. 1 050 000 „ 1) zur Beſchaffung der Mittel für den Bau eines Aſyls für Obdachlooèe. „„ 162 000 „, m) zur Beſchaffung der Mittel für Erwerb eines Teiles der Jungfernheide und Umwandlung desſelben in einen Volkspark 4 311 000 n) zur Deckung des Ausfalls an Kursverluſten bei der 1902 er Anleige 180 000 „ 0) zur Verſtärkung der Mittel des Grundſtückserwerbsfonds 5 202 000 „ p) zur Beſchaffung der Mittel für den Bau eines Waiſenhauſes 300 000 „ 4) zur Beſchaffung der Mittel für den Ban einer Bade⸗ und Schwimmanſtalt auf dem Grundſtück Nürnberger Straße 50“/55, deren Einnahmen Verzinſung und Tilgung unter Wahrung eines wöchentlichen Volkstages zu billigen Preiſen herbriſhreaananann 1 500 000 „ Summe 26 000 000 ℳ. Die Geſamtanleihe iſt entweder in einer Summe oder in zwei Abteilungen zu je 13 000 000 ℳ zu begeben. Die Höhe des Zinsfußes iſt ſo feſtzuſetzen, daß bei Ausgabe der Geſamt⸗ anleihe oder der einzelnen Abteilungen eine Verzinſung zu 4 oder 3¼ % zu⸗ geſichert werden kann. . Die Tilgung der Anleihe oder jeder Anleiheabteilung hat 2 Jahre nach erfolgter Begebung zu beginnen. . Der Tilgungsſatz für die Geſamtanleihe wird auf 2 % des Schuldkapitals zuzüglich der erſparten Zinſen feſtgeſetzt. Der Vorhehalt einer verſtärkten Tilgung oder vollſtändigen Aufkündigung der im Umlauf befindlichen Anleiheſcheine iſt nach Ermeſſen der ſtädtiſchen Körper⸗ ſchaften zur Zeit der Begebung auf 5 oder 10 Jahre von der Begebung ab auszuſchließen. Jede Million der Geſamtanleihe iſt in folgenden Abſchnitten zu begeben; 90 Stücke à3 5000 — 450 000 ℳ 100 „ aà 2000 — 200 000 „ 200 „ aà 1000 — 200 000 „ 200 „ à 500 — 100 000 „ 200 „ à4 200 — 20000 „ 100 „ à 100 — 10 202 1 000 000 ℳ Die Beſchlußfaſſung über die Einzelheiten der zukünftigen Begebung bleibt vorbehalten.