— 350 — Berechnung des durchſchnittlichen Tilgungsſatzes für eine neu aufzunehmende Anleihe von 26 000 000 ℳ. Til⸗ ſun Betrag 12 7 L 4) Bau einer Zentralmarkthalle. 4 450 000 2 89 000 v) Bau des Schillertheaters. 2 150 000 1˙%2 32 250 0) Bau eines Wohnhauſes Wormſer Straße 11 190 000 172 2 850 d) Erweiterung des Realgymnaſiumſs 70 000 1 700 e) Bau eines Real⸗ Reform⸗Gymnaſiums mit Direktor⸗Wohngebaude. 1 050 000 1 10 500 ) Erweiterung des Krankenhauſese 720 000 1 7 200 g) Bau eines Aſyls für Obdachloſce. 162 000 1 1 620 n) Kanaliſatiodpnon. 2 161 000 427§7 32 415 1) Straßen⸗, Brücken⸗ und Uferbauten 1 114 000 5 55 700 kt) Jungſernhgede 4311 000 1 43 110 1) Ausbau der Gasanſtalt III. 1 440 000 4% 21 600 m) Erweiterung des Elektrizitätswerknn 1 000 000 1 15 000 n) Kursverluſt bei der 1902 er Anleihe 180 000 5 9 000 0) Grundſtückserwerbsfsonds. 5 202 000 3½¼ 182 070 p) Bau eines Waiſenhauſes. 300 000 1 3 000 4) Bau einer Bade⸗ und Schwimmanſtalt. 1 500 000 1½ 22 500 26 000 000 2,033] 528 515 rund 2% Unterm 16. Mai 1905 wurde der Beſchluß der ſtädtiſchen Behörden vom 1./9. März 1905 vom Bezirksausſchuß zu Potsdam mit folgender Maßgabe genehmigt: „1. die Tilgung der Anleihe iſt auf 2/% zu erhöhen, 2. die Stadtgemeinde iſt gehalten, für jede Verwendung irgend welcher Teilbeträge der ihr zur Anſammlung eines Grundſtückserwerbsfonds durch die Anleihe von 1899 bewilligten 2 211 000 ℳ 1902 „ 2 542 515 „ 1905 „ 5 202 000 „ ſowie der dem Grundſtückserwerbsfonds aus der Anleihe von 1902 (Koſten des Krankenhauſes in Weſtend) zugeführten 2 500 000 im ganzen 12 455 515 ℳ die Genehmigung des Bezirksausſchuſſes nachzuſuchen.“ Bei Uberſendung der Genehmigungsurkunde führte der Bezirksausſchuß folgendes aus: „Die Tilgung des für Zwecke des höheren Schulweſens aufzunehmenden Anleihe⸗ anteils mit nur 1% erſcheint mit Rückſicht auf die Ausführungen des Miniſterialerlaſſes vom 1. Juni 1891 zu Nr. 3 und 6 als zu gering bemeſſen. Wir haben dieſelbe auf 1¼ % erhöhen müſſen. Hieraus ergibt ſich die Notwendigkeit einer geringen Erhöhung des für die geſamte Anleihe feſtgeſetzen Durchſchnittstilgungsſatzes auf 2§1%. Die bedingungsloſe Genehmigung der Vermehrung des Grundſtückserwerbsfonds konnte mit Rückſicht auf die Ausführungen zu Nr. 2 des gedachten Erlaſſes nicht ausge⸗ ſprochen werden, da bei der Aufnahme einer Anleihe nur die Beſchaffung der Mittel für ſofort zu verwendende Ausgaben in Betracht zu ziehen iſt, die Notwendigkeit derartiger Ausgaben in der beantragten Höhe aber z. 3t. nicht dargetan iſt. Der unter 2 bei der Anleihegenehmigung gemachte Vorbehalt beſeitigt dieſes Bedenken und gewährleiſtet zugleich der Stadtverwaltung die Bewegungsfreiheit, deren ſie für eine vorausſchauende Wahrnehmung der ſtädtiſchen Intereſſen bedarf.“ Durch Gemeindebeſchluß vom 2./28. Juni 1905 wurde den Bedingungen, unter denen der Bezirksausſchuß die Aufnahme der Anleihe genehmigt hatte, beigetreten und der Durch⸗ ſchnittstilgungsſatz unter Abänderung des Beſchluſſes vom 1.“/9. März 1905 auf 21/10%j des Schuld⸗ kapitals zuzüglich der erſparten Zinſen feſtgeſetzt. Hinſichtlich der einſchränkenden Bedingung zu 2 der Genehmigungsurkunde, wonach die Stadtgemeinde gehalten ſein ſollte, für jede Berwendung von Mitieln des Grundſtückserwerbsfonds die Genehmigung des Bezirksaus⸗ ſchuſſes nachzuſuchen, wurde unterm 13. Juli 1905 beim Miniſter des Innern beantragt, eine Erklärung dahingehend abzugeben, daß der Erlaß vom 1. Juni 1891 auf den Grundſtückserwerbsfonds der Stadt Charlottenburg keine Anwendung finde. Der Miniſter des Innern entſchied jedoch unterm 26. Oktober 1905, daß dem Antrag nicht entſprochen werden könne. Die Genehmigung der Herren Miniſter des Innern und der Finanzen zur Ausgabe von Schuldverſchreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 26 000 000 ℳ wurde unterm 23. Oktober 1905 erteilt. Der Druck der Schuldverſchreibungen und Zinsſcheinbogen