—— 422 Im Berichtsjahre wurden in mehreren Straßen neue Barrieren aufgeſtellt. Die Koſten hierfür haben 473,34 ℳ betragen. Für Neuherſtellung und Unterhaltung von Promenaden ſind 4984,76 ℳ verausgabt worden. D. Straßenbenennungsſchilder. Mit der Anbringung von Straßenbenennungs⸗ und Nummerſchildern an den Laternen⸗ pfählen auf Straßenecken wurde fortgefahren. Am Ende des Berichtsjahres waren 1066 mit Straßen⸗ und Nummerſchildern ver⸗ ſehene Laternenpfähle vorhanden. Für die Unterhaltung und Ergänzung der Straßenſchilder wurden 4280,26 ℳ verausgabt. Die Herſtellung neuer und die Unterhaltung der vorhandenen Bürgerſteige erforderte Ausgaben im Betrage von 16 054,80 . 5. Brücken⸗ Die Unterhaltung der vorhandenen Brücken hat einen Betrag von 16 006,68 ℳ er⸗ fordert. Die March⸗ und die Dove⸗Brücke haben außerdem einen neuen eichenen Bohlenbelag erhalten. Die entſtandenen Koſten haben betragen: für die March⸗Brückfee 2747,92 für die Dove⸗Bruckcee.. 6900,00 „ Zuſammen: 59547,92 Die Brücke über die Stadt⸗ und Ringbahn im Zuge des Kaiſerdammes (Kaiſerdamm⸗Brücke) wurde im Laufe des Berichtsjahres fertiggeſtellt und am 1. November dem öffentlichen Verkehr übergeben. Der Bau des eiſernen Ueberbaues er⸗ forderte 7½ Monat, das Gewicht desſelben beträgt 1390,9 t. Mit den Arbeiten an der Charlottenburger Brücke wurde fortgefahren. Die Fertigſtellung derſelben ſteht im nächſten Berichtsjahre zu erwarten. Da der Entwurf für die architektoniſche Ausgeſtaltung der neuen Charlottenburger Brücke zur Zeit der Abfaſſung der früheren Verwaltungsberichte noch nicht in allen Teilen feſtſtand, ſind über den Bau dieſer Brücke in den bisherigen Berichten nur kurze, unvollkommene Notizen aufgenommen worden. Nachdem nunmehr über die Ausgeſtaltung der Charlottenburger Brücke endgültig ent⸗ ſchieden iſt, ſoll nachſtehend ein kurzer Ueberblick über die Entſtehung des Entwurfs und die Bauausführung gegeben werden. An Stelle der jetzt in ihrem Unterbau vollendeten ſteinernen Brücke befand ſich früher eine von der Königlichen Waſſerbauverwaltung ausgeführte hölzerne Klappenbrücke, die bis zum Jahre 1900 in dem Beſitz der Königlichen Waſſerbauverwaltung war. Mit Rückſicht auf den ſchlechten Zuſtand der alten Klappbrücke und auf die Verkehrserſchwerniſſe, die der Schiff⸗ fahrt aus der tiefen Lage der Brückenklappen und dem Straßenverkehr aus der zu geringen Breite der alten Brücke erwuchſen, plante die Königl. Waſſerbauverwaltung bereits im Jahre 1897 einen Neubau der Brücke. Nach dem Entwurf der Waſſerbauverwaltung ſollte die neue Brücke aus einem maſſiven Gewölbebogen beſtehen und eine Fahrdammbreite von 14,5 m, einen Bürgerſteig von 5,00 m Breite auf der Nordſeite und einen Bürgerſteig von 3,00 m Breite auf der Südſeite erhalten. Bei dem Neubau dieſer in einer Geſamtbreite von 22,50 m geplanten neuen maſſiven Brücke ſollte die Stadtgemeinde Charlottenburg die Koſten für die Ausführung der Rampenanlagen, die in Folge der Vergrößerung des Durchfahrtprofiles und der dadurch bedingten Erhöhung der Brückenfahrbahn notwendig wurden, übernehmen. Die wegen dieſer Uebernahmeverpflichtungen und der Höhe des von der Stadtgemeinde Charlottenburg zu leiſtenden Betrages geführten Verhandlungen ergaben, daß die Staats⸗ verwaltung nicht abgeneigt war, die alte Brücke in das Eigentum der Stadtverwaltung über⸗ gehen zu laſſen, wobei die Stadtverwaltung gegen Zahlung einer gewiſſen Entſchädigung zugleich die Verpflichtung übernehmen ſollte, die alte Klappenbrücke durch eine neue, in Stein ausgeführte Brücke zu erſetzen. Die diesbezüglichen Verhandlungen wurden durch den Vertrag vom 8. und 18. November 1899 zum Abſchluß gebracht, in dem der Fiskus ſich ver⸗ pflichtete, an die Stadtgemeinde als Entgelt für die Verpflichtung zum Neubau der Brücke 323 300 ℳ, und als Entgelt für die dauernde Unterhaltung der Brücke den Betrag von 60 000 ℳ zu zahlen; die Mindeſtbreite der neu zu bauenden Brücke wurde auf 22,50 m feſt⸗ geſetzt. Nachdem die alte Brücke in den Beſitz der Stadtgemeinde übergegangen war, ſollte mit dem Brückenneubau ſo bald als möglich begonnen werden. Die Rückſicht auf die Be⸗ deutung der Brücke in Bezug auf ihre Lage am Abſchluß des Tiergartens und am Eingang in das Charlottenburger Stadtgebiet, ferner die Bedeutung der beiderſeits anſchließenden Verkehrswege mit ihrem ſtarken, ſtändig wachſenden Verkehr ließen es jedoch geboten er⸗ ſcheinen, den von der Waſſerbauverwaltung aufgeſtellten Entwurf aufzugeben und einen neuen Entwurf mit größerer Brückenbreite und vornehmer künſtleriſcher Ausgeſtaltung auf⸗ zuſtellen. Zu dieſem Zwecke wurde ein allgemeiner Wettbewerb ausgeſchrieben, der zwar in der Hauptſache ſelbſt ergebnislos verlief, da keiner der eingereichten Entwürfe zur Ausführung geeignet erſchien, der aber eine weitere Klärung dahin brachte, daß die Brücke von ganz her⸗ vorragender Bedeutung für den künftigen Verkehr ſein werde und daß ihr Bau nit Rückſicht hierauf auszugeſtalten ſei. Der Straßenzug, in dem die Brücke liegt, bildet die gerade Fort⸗