435 ſetzung der Straße „Unter den Linden“ in Berlin und vermittelt auf direktem Wege den Ver⸗ kehr vom Königlichen Schloß nach dem Grunewald einerſeits und Spandau andererſeits. Die Bedeutung der Brücke wurde noch weiter erhöht durch die Anlage der Döberitzer Heer⸗ ſtraße und durch die ſeitens der Stadtgemeinde übernommene Verpflichtung, die Bismarck⸗ ſtraße und ihre Verlängerung bis zum Eintritt in den Grunewald in der Breite von 50 m auszubauen. Es wurde daher ein neues Programm aufgeſtellt, nachdem die Brücke eine ſolche Breite erhalten ſollte, daß außer den erforderlichen Bürgerſteigen ſämtliche Wege der Berliner Straße, d. i. eine Straße für den Laſtenverkehr, eine Straße für den Schnellverkehr und ein Reitweg, in voller Breite über die Brücke geführt werden können. Für die künſt⸗ leriſche Ausgeſtaltung ſollte ferner die Summe von 300000ℳ aufgewendet werden. Auf Grund dieſes Programms wurde zu einem engeren Wettbewerb unter den Siegern des obenerwähnten öffentlichen Wettbewerbes geſchritten. Aber auch dieſer Wettbewerb verlief ergebnislos. Zwei von anderen Architekten aufgeſtellte Entwürfe fanden ebenfalls nicht die Zuſtimmung der Stadtgemeinde. Zu einem von dem Profeſſor Schaede aufgeſtellten und unaufgefordert eingereichten Entwurf erteilten zwar im März 1904 die ſtädtiſchen Körperſchaften ihre Zu⸗ ſtimmung, aber die Königliche Akademie des Bauweſens, der dieſer Entwurf zur Begut⸗ achtung vorgelegt wurde, konnte den Entwurf nicht zur Ausführung empfehlen, weil er den Schwerpunkt der künſtleriſchen Ausgeſtaltung ganz auf die Südſeite der Brücke lege und ſo eine zu der weſtöſtlich gerichteten Achſe der Berlin⸗Charlottenburger Chauſſee unſymmetriſch gelegene Anlage ſchaffen würde. Profeſſor Schaede wurde nunmehr mit der Aufſtellung eines neuen, den Wünſchen der Akademie des Bauweſens entſprechenden Entwurfes beauf⸗ tragt. Dieſer Entwurf wurde endlich allſeitig genehmigt und der Bauausführung zu Grunde gelegt. Der am Ende des Berichtsjahres bereits vollendete Unterbau der Brücke hat eine Geſamtbreite von 55,00 m erhalten; hiervon entfallen: auf den Hauptfahdaeumm 14,50 m auf den nördlichen Nebenfahrdaemm 5,60 „ auf deu ſüdtichen Meitweg 5,60 „ auf die beidenſeitlichen Bürgerſteige 2. 5,00⸗ „. 10,00 „ auf die beiden mittleren Inſelperrons 2. 9,15 18,30 „ auf die beiden Geländer 2. 0,50. — 1,00 „ zuſammen 55,00 m 7 Im Einvernehmen mit der Königlichen Waſſerbauverwaltung wurde die Stützweite auf 26,00 m bemeſſen; der Winkel, den die Achſe des Gewölbes mit der Achſe der Berliner Straße bildet, wurde mit Rückſicht auf die Schiffahrt zu 73 57 24“ feſtgeſetzt. Die Höhen⸗ lage der Brücke zu dem Waſſerſpiegel iſt ſo bemeſſen, daß auf jeder Seite des Brückenſcheitels eine Durchfahrtsöffnung von 6 m Breite, rechtwinklig zum Widerlager gemeſſen, und von mindeſtens 3,20 m Höhe über dem höchſten Waſſerſtand 31,82 N. N. vorhanden iſt. Nach den ſtatiſtiſchen Berichten tritt jedoch der höchſte Waſſerſtand ( 31,82 N. N.) nur äußerſt ſelten ein, es kann vielmehr die Ordinate 31,50 als durchſchnittliche Maximalgrenze des Hochwaſſers angeſehen werden. Unter dieſer Annahme iſt bei der gewählten Anordnung und Höhenlage der Brücke bei Hochwaſſer eine lichte Durchfahrt von mindeſtens 3,80 m Höhe und 12,00 m Breite vorhanden. Dieſe Höhenanordnung iſt als ausreichend zu erachten. Eine weitere Erhöhung war mit Rückſicht auf die Höhenlage der Berliner Str., die ſchon jetzt um nahezu 2,00 m aufgehöht werden muß, nicht zu erzielen. Die beiderſeitigen Rampen des Hauptfahrdammes haben eine Steigung von 1: 60 erhalten und werden mit Holzpflaſter belegt. Die Rampen der Nebenfahrdämme, der Reit⸗ und Fußwege haben eine ſteilere Neigung, etwa 1: 50 erhalten. Die Anſchüttung der Ram⸗ pen in der Berliner Str. bedingt verſchiedene Veränderungen an den anſchließenden Grund⸗ ſtücken. Die zur Einfriedigung der Hochſchule gehörige Parzelle an der Ecke des Gartenufers und der Berliner Str. mußte um 2 m höher gelegt werden, während das Grundſtück der Königlichen Porzellan⸗Manufaktur an der Ecke Berliner Str. und Salzufer mit einer durch⸗ ſchnittlich 2,50 m hohen Stützmauer umgeben werden mußte. Die Verbindung der Berliner Straße mit den angrenzenden Straßen, d. i. dem Gartenufer, dem Tiergartenufer, dem Salz⸗ ufer und dem Charlottenburger ufer, wird gleichfalls durch Rampen vermittelt, die eine durch⸗ ſchnittliche Steigung von 1: 45 bis 1: 50 haben. Hierbei mußte die früher am Charlotten⸗ burger Ufer gelegene Ausfahrtsrampe der tief liegenden Ladeſtraße beſeitigt und an ihrer Stelle ein Wendeplatz auf der Ladeſtraße angeordnet werden. Die eigentliche Brücke iſt eine maſſive Steinbrücke, die mit einem ſchiefen Gewölbe den Landwehrkanal überſpannt. Das Gewölbe von 26,00 m ſenkrechter Spannweite iſt aus hart gebrannten Klinkern in Zementmörtel 1: 3 hergeſtellt und an den Stirnſeiten mit Sand⸗ ſtein verblendet. Zur Übertragung des Druckes in dem Gewölbe auf die Widerlager dienen beſonders bearbeitete Granitquader. Der tragfähige Baugrund wurde durch eingehende Bohrungen in einer Tiefe von 27,00 N. N. ermittelt. Mit Rückſicht darauf, daß durch die Saugwirkung der Schrauben der Schleppdampfer Vertiefungen der Kanalſohle bis zu 3 m unter dem Normalwaſſerſtande beobachtet wurden, wurde die Fundamentſohle auf die Ordi⸗ nate 26,10 N. N., d. h. 4,30 m unter den Normalwaſſerſtand gelegt. Die Widerlager haben an ihrer Sohle eine Breite von 7,75 m erhalten und haben eine Neigung von 1 Sie be⸗ ſtehen in ihrem unteren 2 m ſtarken Teil aus Schüttbeton, der zwiſchen Spundwänden unter Waſſer eingebracht wurde. Der übrige Teil der Widerlager iſt aus Stampfbeton hergeſtellt. 6*