Die täglich zu reinigende Fläche betrug 2 129 120 qm und zwar 408487 am Kopfſtein⸗ pflaſter und Chauſſeen, 759 908 qm Aſphaltpflaſter, 59 815 qm Holzpflaſter und 900 910 qm Bürgerſteig⸗ und Promenadenflächen. Der größte Teil der mit Steinpflaſter verſehenen Straßen wurde in den froſtfreien Monaten des Nachts durch 6 Kehrmaſchinen und 29 Arbeiter wöchentlich ſechsmal, der übrige Teil —ausſchließlich 10 877 am, welche wöchentlich nur einmal gereinigt werden — wöchent⸗ lich dreimal gereinigt. Die Nachtarbeit dauerte für Kehrmaſchinen von 210 Uhr abends bis ꝙ6 Uhr früh und für die Arbeiter von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh. Sämtliche Steinpflaſterſtraßen wurden am Tage durch die Aſphaltarbeiter vom gröbſten Unrat ge⸗ ſchalt. Die Aſphaltſtraßen wurden bei Tage durch Spülwagen gewaſchen und außerdem durch die Tagesarbeiter in der Zeit von 6 Uhr früh bis 7 Uhr abends von dem die Fahrbahn ſchlüpfrig machenden Pferdedünger und ſonſtigem Unrat ſorgfältig geſäubert. Je 2 Spül⸗ wagen iſt ein Arbeiter beigegeben, der die an den Bordſchwellen abgelagerten Rückſtände mit einem Gummiſchieber zuſammenſchiebt. Da das Aſphaltpflaſter durch die Spülwagen von allem Unrat und von ſchlüpfrigen Rückſtänden bei jedesmaliger Waſchung ſtets gründlich geſäubert wird, hat ſich ein Beſtreuen der Straßen unmittelbar nach erfolgter Waſchung bis jetzt nicht als notwendig herausgeſtellt. Die Reinigung der Bürgerſteige und Prome⸗ naden wurde in den froſtfreien Monaten gleichzeitig mit der ordentlichen Reinigung be⸗ wirkt. Außerdem wurden die Bürgerſteige in den Aſphaltſtraßen ſowie in den Stein⸗ pflaſterſtraßen am Tage durch die auf den Aſphaltſtraßen beſchäftigten Arbeiter täglich zu wiederholten Malen von Papierreſten von grobem Unrat und Hundeſchmutz abgeſucht. Während des Winters werden die Bürgerſteige auf Grund der Polizei⸗Verordnung vom 31. Oktober 1902 in der Zeit von morgens 7 bis abends 8 Uhr durch die Grundſtücksbeſitzer von Eis und Schnee geſäubert und bei Glätte mit abſtumpfendem Material beſtreut. Die Reinigung der Brücken, Übergänge und Bürgerſteige an einzelnen öffentlichen Plätzen von Eis und Schnee, ſowie das Beſtreuen bei eintretender Glätte iſt Sache der Verwaltung Mit dem Ausbaggern der auf den Straßen und auf dender Stadtgemeinde gehörenden Grundſtücken vorhandenen Regeneinlauf⸗ bzw. Sinkſchächten ſind in der Zeit von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh allnächtlich 9 Arbeiter beſchäftigt. Der ausgehobene Schlamm wird in den Nachtſtunden durch beſondere Baggerwagen abgefahren. Die Abfuhr des Schlammes wird bis 6 Uhr früh bewirkt. Zum Heben der bei Froſtwetter mit Vaſeline eingefetteten Gullyroſten wurden Wippen mit gutem Erfolg verwendet. Bei nachts ein⸗ tretendem Froſtwetter wurden die Baggerarbeiter zum Beſtreuen der Brücken und Aſphaltſtraßen herangezogen. Außer dieſen 9 Arbeitern wurden während der Winter⸗ monate des Nachts noch 1 Kolonnenführer und 4 Arbeiter zum Beſtreuen der Brücken, Aſphaltſtraßen und Anberge beſchäftigt. War ein Beſtreuen der Straßen uſw. nicht not⸗ wendig, ſo wurden der Kolonnenführer und die 4 Arbeiter zum Reinigen der Hauptver⸗ kehrsſtraßen verwendet. Zum Beſtreuen der Aſphaltſtraßen wurde grobkörniger, zum Beſtreuen der Brücken, Märkte und Steinpflaſterſtraßen gewöhnlicher feinkörniger Kies verwendet. Beide Sorten haben ſich gut bewährt. Die Anzahl der in Betrieb zu ſtellenden und Sprengwagen wurde dem Bedarf bzw. der Jahreszeit an⸗ gepaßt. Zur Regelung der Tätigkeit der Sprengwagen wurden beſondere Arbeitspläne ſchlc i aus welchen die Tätigkeit der einzelnen Fahrzeuge innerhalb ihrer Bezirke er⸗ ichtlich iſt. In den heißeſten Monaten waren täglich 25 Sprengwagen, 1 Reitwegſpreng⸗ 7 Abendſprengwagen, 3 Nachtſprengwagen (Vorſprengwagen), 16 Spülwagen in igkeit. ſeſtgeſ 6 Arbeitszeiten der am Tage arbeitenden Mannſchaften waren folgendermaßen eſtgeſetzt: 1. Wochentags: Für die Sommermonate von 6 Uhr früh bis 7 Uhr abends mit zweiſtündiger Mittags⸗ und je einhalbſtündiger Frühſtücks⸗ und Veſperpauſe. Für die Wintermonate (November bis einſchl. Februar) von 6 Uhr früh bis % « Uhr abends mit einhalbſtündiger Frühſtücks⸗ und zweiſtündiger Mittagspauſe. Eine Veſperpauſe wurde nicht gewährt. Die im Winter zur Schneebeſeitigung angenommenen Hilfsarbeiter hatten gleiche Arbeitszeiten. 2. Sonn⸗ und Feiertags: An Sonn⸗ und Feiertagen war in der Regel nur die Hälfte des Perſonals beſchäftigt und zwar: das eine Viertel von 6 bis 10 Uhr vormittags mit einer halbſtündigen Ruhepauſe und das andere Wen von 2 bis 6 Uhr nachmittags ohne Ruhepauſe. Die übrige Mannſchaft ar frei. 3. Für die Nachtarbeiter: Von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh mit einer halbſtündigen Ruhepauſe. In der Nacht vom Sonntag zum Montag fiel die Nachtarbeit aus. Dafür wurden die Nachtarbeiter Montags von 6 bis 10 Uhr vormittags mit einer halbſtündigen Ruhepauſe beſchäftigt. Die Beſchäftigung der Arbeiter an den Sonn⸗ und Feiertagen hat ſich vor⸗ züglich bewährt. Den an Sonn⸗ und Feiertagen beſchäftigten Hilfsarbeitern wurde die geleiſtete Arbeitszeit mit 25% Aufſchlag vergütet. Die der regelmäßigen Reinigung unterliegenden Straßen, Promenaden, Plätze und Reitwege wurden in der Zeit vom 13