— 116 — H. No r malkI1 afſen. Nach Verlauf der erſten vier Wochen des Schuljahres bis zum Beginn der letzten Schulwoche erteilt der Klaſſenlehrer (gegen eine Vergütung von 2 ℳ]) den ſchwächſten Kindern der Klaſſe und ſolchen, welche infolge von Krantheit uſw. einige, aber nicht ſehr erhebliche Lücken aufweiſen, wöchentlich 3 Stunden Nachhilfeunterricht. III. B⸗Klaſſen. 1. Zwiſchen die Normalſchule und die Hilfsſchule wird ein Syſtem von Klaſſen eingeſchoben, das in bezug auf Lehrmethode und Bemeſſung des Lehrſtoffes den Be⸗ dürfniſſen ſolcher Kinder Rechnung trägt, die in den Klaſſen der Normalſchule zwar nicht mitfortkommen, deren geiſtige Kräfte aber eine Uberweiſung in die Hilfsſchule nicht not⸗ wendig erſcheinen laſſen. 2. Das Syſtem beginnt mit dem zweiten Schuljahre und enthält 5 aufſteigende Klaſſen. Das Penſum der beiden unteren Klaſſen iſt 1 ꝙjährig und iſt dem Penſum der Klaſſen vI und der Normalſchule im weſentlichen gleich. Ob auch das Penſum der nächſten Klaſſen des B⸗Syſtems 1 ejährig oder bei Aus⸗ ſcheidung geeigneter Teile des Lehrſtoffes 1jährig zu bemeſſen iſt, darüber ſind Verſuche anzuſtellen; ebenſo darüber, ob Schüler, welche die oberſte Klaſſe des B⸗Syſtems mit Erfolg abſolviert haben — unter Einführung von Abteilungsunterricht für einzelne Fächer — der Klaſſe I der Normalſchule überwieſen werden können. 3. Die Frequenz der B⸗Klaſſen darf 30 nicht überſteigen. 4. Die Zahl der Wochenſtunden iſt für die B⸗Klaſſen etwas niedriger zu bemeſſen als für die Normalklaſſen. 5. Für die ſchwächeren Schüler erteilt der Klaſſenlehrer wöchentlich 3—4 Nach⸗ hilfeſtunden. Der Rektor iſt befugt, die daran teilnehmenden Kinder von einigen lektionsplan⸗ mäßigen Stunden zu dispenſieren. IV. A⸗Klaſſen. 1. Die tüchtigſten Schüler der Normaltlaſſe IV, welche bei ihrer Verſetzung nicht nach der Sexta einer höheren Lehranſtalt übergehen, werden in beſonderen Klaſſen zuſammen⸗ gefaßt und nach einem beſonderen Lehrplan mit einer Fremdſprache unterrichtet. Das Syſtem A enthält 4 Klaſſen mit 1jährigem Penſum. 2. Schüler der A-Klaſſen, welche aus äußeren Gründen das Ziel der oberſten Klaſſe noch nicht erreicht haben, dürfen noch ½2—1 Jahr über das ſchulpflichtige Alter hinaus die Schule beſuchen. 3. Die Aufnahme in das A⸗-Syſtem erfolgt durch die Schuldeputation auf Vor⸗ ſchlag der Verſetzungskonferenz mit Zuſtimmung des Rektors und des Schularztes. 4. Schüler, welche für die Fremdſprache keine Begabung zeigen oder ſich ver⸗ nachläſſigen, können am Schluß eines Schuljahres wieder nach der Normalſchule zurück⸗ verſetzt werden; es bedarf dazu eines Konferenzbeſchluſſes und der Zuſtimmung des Rektors. Die zu I angegebenen Reformen der Grundklaſſe ſind bezüglich der vII O⸗Klaſſen bereits im Sommerhalbjahr und bezüglich der VII M⸗Klaſſen im Winterhalbjahr 1906 zur Durchführung gebracht worden. Der Nachhilfeunterricht zur Förderung ſolcher Kinder, welche in der Klaſſe nicht mitfortkommen (zu 1 Nr. 6), wurde ſchon vom 2. Schulviertel⸗ jahr ab eingerichtet. Mit den Maßnahmen zur Hebung der Normalklaſſen (II) und zur Errichtung von B-Klaſſen (III) ſoll begonnen werden, wenn in den Grundklaſſen ein Jahr lang nach den neuen Beſtimmungen unterrichtet worden iſt, alſo Oſtern 1907, und zwar ſoll der Verſuch zunächſt nur in den weſtlich von der Wilmersdorfer Straße gelegenen Gemeindeſchulen angeſtellt werden. Die Einführung des A⸗Syſtems (IV) bleibt zunächſt noch ſpäterer Erwägung überlaſſen. Bevor mit der Durchführung dieſer die vier letzten Schuljahre betreffenden Vorſchläge begonnen wird, ſoll erſt abgewartet werden, welche Wirkung die neuen Maß⸗ nahmen auf die erſten Schuljahre ausüben. Städtiſcher Kindergarten. um den Unterricht in der Grundklaſſe, welcher in mehrfacher Hinſicht beſondere Anforderungen an die Lehrkräfte ſtellt, möglichſt zu erleichtern, ſollen die Kinder, welche trotz ihres Eintritts in das ſchulpflichtige Alter körperlich und geiſtig noch nicht recht reif für die Einſchulung ſind, erſt in einem Kinder⸗ garten in geeigneter Weiſe vorbereitet und nach Möglichkeit körperlich gekräftigt werden. Im Berichtsjahre erfolgte zunächſt die Errichtung eines ſtädtiſchen Kindergartens im weſtlichen Stadtgebiet, weil hier die Zahl derjenigen Kinder, welche aus beſchränkten Familienverhältniſſen kommen, verhältnismäßig am größten iſt. Der Kindergarten wurde zunächſt im Schulhauſe der Gemeindeſchule XVIII, Nehring⸗Straße 9/10, und ſpäter in einer in unmittelbarer Nähe derſelben errichteten beſonderen Schulbaracke mit 2 Klaſſen⸗ räumen untergebracht. Der Kindergarten wurde am 28. Mai mit 16 einſchulungsunreifen Kindern Knaben und Mädchen — eröffnet, denen ſich im Laufe des Halbjahres noch mehrere hinzu⸗ geſellten. Im Winterhalbjahr waren demſelben 23 Kinder überwieſen. Die Beſchäfti⸗ gungszeit währte täglich drei Stunden, zwiſchen denen zwei Pauſen lagen, eine von 10 Minuten und eine von 20 Minuten Dauer.