— 118 — Der Nachhilfeunterricht wird in wöchentlich 3 Stunden erteilt und erſtreckt ſich auf die Hauptfächer Deutſch und Rechnen. Damit aber die körperlich ſchwächlichen Kinder durch die Teilnahme am Nachhilfeunterricht nicht überanſtrengt werden, iſt der zuſtändige Rektor befugt, ſie erforderlichenfalls für die gleiche Anzahl von Schulſtunden in den näm⸗ lichen Fächern zu beurlauben. Die Einrichtung des Nachhilfeunterrichts erfolgte zunächſt für die ſchwächeren Kinder der vII. Klaſſen der nicht katholiſchen Gemeindeſchulen, und zwar in den VII 0⸗ Klaſſen vom 14. Auguſt ab und in den VII M⸗Klaſſen vom 8. Januar ab. Es wurden die⸗ jenigen Kinder, bei denen nach den Erfahrungen der erſten Schulwochen zu befürchten war, daß ihnen die Erreichung des Lehrzieles der Grundklaſſe in einem Jahre Schwierig⸗ keiten machen wird, vom Rektor und Klaſſenlehrer gemeinſam ausgewählt und nach vor⸗ heriger Benachrichtigung der Eltern zu Nachhilfekurſen vereinigt. Die Verteilung der zur Verfügung ſtehenden Zeit von wöchentlich 3 Stunden auf die beiden Lehrfächer Deutſch und Rechnen war einſtweilen dem Ermeſſen des Rektors und des Lehrers überlaſſen, ebenſo die Entſcheidung darüber, wie lange das einzelne Kind am Nachhilfeunterricht teilzunehmen hat. Die Höchſtzahl der Teilnehmer an einem Kurſus war im allgemeinen auf 12 feſtgeſetzt, damit eine möglichſt individuelle Behandlung des einzelnen Kindes eintreten konnte. Jedes für den Nachhilfeunterricht beſtimmte Kind wurde dem Schularzt wieder⸗ holt zur Unterſuchung darüber vorgeſtellt, ob und wieweit körperliche Gebrechen das Zurück⸗ bleiben des Kindes verſchuldet haben. Ein größeres Zuſammenarbeiten von Schularzt und Lehrer als bisher iſt ein weſentliches Ziel der neuen Maßnahmen. Für diejenigen Kinder, welche vorausſichtlich längere Zeit — mehr als 6 Wochen — des Nachhilfeunterrichts bedurften oder deren Verſetzung zweifelhaft erſchien, wurde ein beſonderes Journal angelegt, in welches der Grund der Aufnahme einzutragen und in dem monatlich zu verzeichnen war, welche Beobachtungen bezüglich der geiſtigen und ge⸗ gebenenfalls auch der körperlichen Entwickelung von ſeiten des Lehrers gemacht worden ſind. Bei Beginn des Nachhilfeunterrichts für die VII O⸗Klaſſen am 14. Auguſt wurden dieſem Unterricht aus den 39 VII O⸗Klaſſen der nicht katholiſchen Gemeindeſchulen mit zuſammen 1759 Schülern und Schülerinnen 396 Kinder zugewieſen; im Januar wurden die Nachhilfekurſe mit 328 von 1547 Schülern und Schülerinnen der 34 vII M-Klaſſen der genannten Schulen eingerichtet. Die Erfolge waren günſtig. Von den Kindern der VII O⸗Klaſſen, deren Verſetzung zweifelhaft erſchien und die deshalb am Nachhilfeunterricht teilnahmen, konnten Oſtern 1907 69% nach Normalklaſſe vI und weitere 11% nach Klaſſe vI1 des B-Syſtems verſetzt werden. Von den übrig bleibenden 20% ſcheiden 6%% Hilfsſchüler aus, ſo daß nur 14% der ſchwachen Schüler auf ein halbes und in wenigen Fällen auf ein ganzes Jahr zurück⸗ verſetzt werden mußten. Die Urſache beſtand bei dieſen zumeiſt in monatelanger Schul⸗ verſäumnis oder ſo großer körperlicher Schwächlichkeit, daß weder in der Klaſſe noch in der Nachhilfeſtunde eine kräftige Anteilnahme am Unterricht ſich ermöglichen ließ; auch Un⸗ kenntnis der deutſchen Sprache oder troſtloſe häusliche Verhältniſſe waren zuweilen Schuld daran, daß die Arbeit der Schule noch nicht genügenden Erfolg aufzuweiſen hatte. Ein voller Erfolg iſt durch die Einrichtung des Nachhilfeunterrichts bei ſolchen Kindern erzielt worden, die — normal begabt aus ungünſtigen Schulverhältniſſen hierher überwieſen wurden, in den allermeiſten Fällen auch bei denjenigen, die wegen längerer Schulverſäumnis infolge Krankheit hinter ihren Klaſſengenoſſen zurückgeblieben waren. An Vergütung wurde für jede erteilte Nachhilfeſtunde 2 ℳ gezahlt. Katholiſcher Religionsunterricht. Für den Religionsunterricht derjenigen katholiſchen Kinder, die einer der beiden katholiſchen Gemeindeſchulen nicht angehörten, wurde wie bisher in beſonderen katholiſchen Religionsabteilungen Sorge getragen. Infolge weiteren Zugangs ſolcher Kinder war zu Oſtern 1906 die Erhöhung der Zahl der katholiſchen Religionsabteilungen von 8 auf 9 notwendig. Während des Berichtsjahres waren vorhanden: im Oſten (G.⸗Sch. XX und vIII) eine obere und eine untere Abteilung, 4 im Zentrum (G.⸗Sch. I und XXv) zwei untere Abteilungen, im Weſten (G.⸗Sch. XVII und XVIII) eine obere und vier untere Abteilungen. Den oberen Abteilungen gehörten die Kinder aus den Klaſſen I bis IV an; auf die unteren Abteilungen waren die Kinder aus den Klaſſen V bis vII verteilt. Unterrichtet wurde in wöchentlich 4 Stunden, und zwar am Montag, Mittwoch und Donnerstag in der erſten, am Sonnabend in der letzten Stunde. Der Unterricht war 6 Lehrkräften der katholiſchen Gemeindeſchulen und 3 katholiſchen Hilfslehrerinnen übertragen. Handfertigkeitsunterricht. Der Unterricht wurde in den 3 Werk⸗ ſtätten Kirchſtraße 4, Joachimsthaler Straße 31/32 und Haller Straße erteilt. Mit Beginn des Winterhalbjahres erfolgte die Verlegung der Werkſtatt 1 von Kirchſtraße 4 nach Lützower⸗ Straße 1/2. Es beſtanden je 24 Kurſe im Sommer⸗ und Winterhalbjahr mit 23 bzw. 22 Lehrern, und zwar je 10 Kurſe für Hobeln, für Schnitzen, 7 für Papparbeiten, 2 gemiſchte Kurſe für Hobeln und Schnitzen.