— 135 Abſchluß des im Anhang abgedruckten Vertrages geführt, durch den der — bisher bewegliche — Staatszuſchuß vom Etatsjahre 1908 an auf jährlich 50 000 ℳ feſtgeſetzt wurde, wogegen die Schule in der genehmigten Organiſation fortzuführen und zu unter⸗ alten hat. b) Fortbildungsſchule für männliche Perſonen. Die Schule in ihrer jetzigen Geſtalt als obligatoriſche Fortbildungsſchule mit an⸗ gegliedertem freiwilligen Unterricht befindet ſich im 3. Jahre der Entwickelung. Am Schluſſe des Berichtsjahres nahmen in den Pflichtklaſſen bereits 5 Halbjahrgänge am Unterricht teil. Für die Teilnahme am Pflichtunterricht und an dem entſprechenden Unterricht (Rechnen und Deutſch) in den freiwilligen Klaſſen wird Schulgeld nicht erhoben. Für anderen Unterricht beträgt das Schulgeld bei einer Teilnahme bis zu § Stunden. wöchentlich 4 ℳ., bei mehr als 8 Stunden 6 ℳ für das Halbjahr. Unbemittelten wird das Schulgeld auf Antrag ermäßigt oder auch gänzlich erlaſſen. Für den Pflichtunterricht in der kaufmänniſchen Abteilung war das Jahr inſofern von Bedeutung, als an Stelle des vierſtündigen Unterrichts der ſechsſtündige Unterricht trat. Dem jungen Kaufmanne war es bisher bei der Fülle des zu bewältigenden Stoffes und nur vierſtündigem Unterrichte nicht möglich, ſich das für ſeinen Beruf wünſchenswerte Wiſſen anzueignen. Während der Fflichtunterricht nur die notwendigſten Unterrichtsgegenſtände (kaufmänniſches Rechnen, Korreſpondenz, Handelslehre) umfaßt, ſoll der in die Abend⸗ ſtunden gelegte freiwillige Unterricht die Ausbildung des jungen fortbildungs⸗ ſchulpflichtigen Kaufmannes unter Berückſichtigung der beſonderen Bedürfniſſe ſeines Berufes ergänzen und auch denjenigen Handlungsgehilfen und Lehrlingen, die ihres Alters wegen und aus anderen Gründen von dem Beſuche der Fortbildungsſchule befreit ſind, Gelegenheit zu weiterer Ausbildung bieten. Die dafür eingerichteten Kurſe erſtreckten ſich zunächſt nur auf Engliſch, Franzöſiſch, Stenographie, Buchführung, Handelskorreſpondenz und kaufmänniſches Rechnen. 2 In den Pflichtklaſſen der gewerblichen Abteilung machte es die größere Zahl von Schülern möglich, dieſe nach Berufen beſſer in Klaſſen zu ordnen und bei einzelnen Gewerben auch Klaſſenteilungen nach Vorbildung und Fähigkeit der Schüler vorzunehmen. Um dem Beſtreben der Gewerbetreibenden möglichſt entgegen⸗ zukommen, wurde bei den Glaſern, Barbieren, Schneidern und Inſtallateuren Fach⸗ unterricht angegliedert. Durch ſolche Angliederung, die ſich hoffentlich auch noch bei anderen Berufen wird ausdehnen laſſen, kommen Schule und Werkſtatt in ein engeres Verhältnis zu einander, zumal ſich dabei die Aufnahme einer größeren Anzahl von Meiſtern und anderen Männern des praktiſchen Lebens in den Lehrkörper der Schule ermöglicht. Die Wünſche der Werkſtatt können bei der erhöhten Unterrichtszeit ausgiebiger befriedigt werden. 40 wird Ordnung und Zucht durch die enge Verbindung der Innung mit der Schule gefördert. Wie in den Vorjahren konnte auch wieder eine Anzahl Abendklaſſen für frei⸗ willigen Unterricht in Deutſch und Rechnen für diejenigen jugendlichen Arbeiter eingerichtet werden, die nach dem Ortsſtatut dem Schulzwange nicht unterſtehen. Die freiwilligen Klaſſen könnten zwar den ungelernten Arbeitern hinreichend Gelegenheit zu ihrer Weiterbildung bieten, ſie werden aber faſt nur von ſolchen Schülern einigermaßen regelmäßig beſucht, die durch ihre Arbeitgeber hierzu angehalten werden. Der Beſuch war daher auch in dieſem Jahre auffallend gering. Um nun auch dieſe jugendlichen Arbeiter die Vorteile regelmäßigen und plan⸗ mäßigen Fortbildungsſchulunterrichts nicht länger entbehren zu laſſen, iſt durch ein neues Ortsſtatut (ſ. Anhang) die Fortbildungsſchulpflicht auch auf ſie ausgedehnt worden. Das Gleiche wird auch den bisher noch nicht dem Schulzwang unterworfenen gewerblichen Arbeitern zuteil, welche zwar in Charlottenburg beſchäftigt waren, aber nicht hier wohnten. Auch in dieſem Jahre wurden beſondere Fortbildungsk urſe für Schiffer eingerichtet. Dieſelben wurden am 3. Januar im Gebäude der Kunſtgewerbe⸗ und Handwerker⸗ ſchule, Wilmersdorfer Straße 166/67, eröffnet und nach ſechswöchiger Dauer am 13. Februar geſchloſſen. Es beteiligten ſich an denſelben gegen Zahlung eines Beitrages von 2 66 Schiffer, Schiffseigner und Bootsleute. Der Unterricht fand in zwei aufſteigenden Abteilungen viermal in der Woche nachmittags von 2—6 Uhr ſtatt und erſtreckte ſich auf Rechnen, Deutſch, Erdkunde, Schiffsdienſt, Handelskunde und Zeichnen. Das Ergebnis des Unterrichts war wiederum recht günſtig, von 35 Teilnehmern, die ſich der Schifferprüfung unterzogen, erhielten 32 das Schifferpatent. Arbeiterfortbildungskurſe wurden wie im Vorjahre in der Aula der Gemeindeſchule I/1I, Peſtalozzi⸗Straße 89/90, abgehalten, und zwar in der Zeit vom 5. November 1906 bis zum 22. März 1907. Der Zutritt war allen männlichen Perſonen geſtattet, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten. Unterrichtsgegenſtände waren: Literatur, Naturwiſſenſchaft und Deutſch. Die Fürſorge für die Schüler beſchränkte ſich nicht ausſchließlich auf die Unterweiſung derſelben in den Unterrichtsſtunden, ſondern ging über dieſen Rahmen hinaus durch Veranſtaltung von Unterhaltungsabenden, Bewegungsſpielen und Aus⸗ flügen.