*% 11 4 2. Invalidenverſicherung. Wegen der ſtetigen Steigerung des Umfanges der dem Magiſtrat als unteren Ver⸗ waltungsbehörde, namentlich gemäß §§ 57 ff des Invalidenverſicherungsgeſetzes, ob⸗ liegenden Geſchäfte war im Vorjahre die Errichtung einer Rentenſtelle gemäß § 79 a. a. O. für die Vororte Berlins bei der Landesverſicherungsanſtalt Brandenburg beantragt worden. Unterm 20. November 1906 hat jedoch der Ausſchuß der letzteren beſchloſſen, von der Errichtung einer ſolchen abzuſehen. Der mündliche Verkehr mit dem Publikum war, wie im Vorjahre, ein überaus lebhafter; er erfährt eine fortgeſetzte Steigerung. Es ſind 23 Altersrentenanträge aufgenommen worden (1905 20, 1904 21), von denen 17 anerkannt und Renten im Jahresbetrage von 117,60 ℳ bis 211,20 bewilligt wurden, während 6 anderweit, durch Zurücknahme uſw. ihre Erledigung fanden. Unter den anerkannten Bewerbern befanden ſich: 7 ungelernte Arbeiter, 1 Zimmermann, 1 Tiſchler, 1 Porzellanmaler, 1 Hausverwalter, 1 Bureaudiener, 1 Droſchkenkutſcher, 1 Haushälterin, 2 Lehrerinnen und 1 Köchin. Von den 385 neu geſtellten und den aus dem Vorjahr unerledigt gebliebenen 90475 (1905 404, 1904 400) Anträge n auf Gewährung der Invalidenrente wurden 270 anerkannt. Die Höhe der bewilligten Renten bewegte ſich zwiſchen 118,80 ℳ und 229,80 ℳ. Abgewieſen wurden 40 Anträge wegen nicht erfüllter Anwartſchaft oder noch nicht eingetretener Erwerbsunfähigkeit; zurückgenommen oder anderweit er⸗ — 9. —2 96, während über 75 Anträge (1905 90, 1904 91) die Entſcheidung noch aus⸗ ausſteht. Hierbei iſt zu bemerken, daß die Vorbereitung der Invalidenrenten⸗Anträge gegen früher inſofern eine noch eingehendere geworden iſt, als jetzt faſt bei jedem Rentenantrage der letzte Arbeitgeber wegen des Grundes der Arbeitsniederlegung uſw. befragt wird, ſowie daß auf eine peinlichſt genaue Beantwortung der Fragen im Formular der Landesver⸗ ſicherungsanſtalt zum ärztlichen Gutachten ſeitens der ausſtellenden Arzte geachtet werden muß. Dieſe Handhabung ſowie die Befragung von Zeugen hat eine bedeutende Ver⸗ mehrung des Schriftverkehrs veranlaßt. Für die zu den Rentenanträgen erforderlichen ärztlichen Gutachten wurden 1557,85 ℳ (1905 1500,36 ℳ, 1904 1689,80 ℳ) als Zuſchußhonorar und Porto marte der Stadthauptkaſſe vorſchußweiſe gezahlt und von der Verſicherungsanſtalt er⸗ tattet. Mündliche Verhandlungen über Rentenanträge bzw. über Anträge wegen Rentenentziehung unter Zuziehung je eines Vertreters der Arbeitgeber und der Verſicherten fanden 11 mal ſtatt. In ihnen wurde über 111 Fälle (1905 124, 1904 80) ver⸗ handelt. Das Ergebnis war, daß in 54 Fällen für Gewährung, in 26 Fällen für Verſagung in 19 Fällen für Entziehung und in 10 Fällen für Fortgewährung der Invalidenrente geſtimmt wurde, während 2 Fälle anderweit erledigt wurden. Vonder Verſicherungspflicht wurden gemäß § 6 des Geſetzes 37 Per⸗ ſonen (1905 31, 1904 17) auf Antrag befreit, und zwar 33, weil ſie einen Ruhelohn uſw. bezogen, der höher war als der Betrag der Mindeſtrente (116,40 ℳ) und 4 Perſonen wegen Vollendung des 70. Lebensjahres. Außerdem wurde ein Antrag wegen Nicht⸗ erfüllung der geſetzlichen Vorbedingungen zurückgenommen. Die Erſtattung der Hälfte verwendeter Beiträge, deren Zurückzahlung gemäß §§ 42—44 des Geſetzes zuläſſig iſt, wurde beantragt: a) von weiblichen Perſonen, die eine Ehe eingegangen waren, in 1024 Fällen (1905 979, 1904 945) mithin gegen das Vorjahr 4,6 % mehr (1905 gegen das Vorjahr 3,6 % mehr). Trotzdem allgemein auf die erheblichen Vorteile der Weiterverſicherung aufmerkſam gemacht wurde, ließen ſich nur wenige junge Frauen zur Weiterverſicherung bewegen; b) von 3 (1905 2) Verſicherten wegen dauernder, durch Unfall her⸗ vorgerufenen Erwerbsunfähigkeit, denen aber nach § 15 des Geſetzes eine Invalidenrente nicht zuſtand, weil die ihnen gewährte Un⸗ fallrente jene überſteigt; — c% von Hinterbliebenen verſtorbener Verſicherter in 125 Fällen (1905 127, 1904 99). Die Tätigkeit infolge der Berichtigung von Quittungskarten die dem Magiſtrat von der Landesverſicherungsanſtalt bezw. dem Königlichen Polizei⸗ Präſidium zugingen, war noch immer recht erheblich. Die Berichtigungen waren haupt⸗ ſächlich erforderlich, weil Marken einer zu niedrigen Lohnklaſſe verwendet waren. Der Umſtand, daß die Arbeitgeber ſich hinſichtlich der Beitragsentrichtung vielfach nach dem wirklichen Arbeitsverdienſt und nicht, wie vorgeſchrieben, nach der Lohnklaſſe der Kranken⸗ kaſſe, derdie Verſicherten angehören oder andernfalls nach dem ortsüblichen Tage⸗ lohn richten, bedingt fortgeſetzt ſpätere Berichtigungen. Erfreulicherweiſe macht es ſich jedoch bemerkbar, daß die Bemühungen des Magiſtrats, den Arbeitgebern die Beſtimmung über die richtige Markenverwendung in jeder Weiſe zugänglich zu machen, inſoweit er⸗ folgreich geworden ſind, daß endlich mit einer Verminderung der behördlichen Berichti⸗ gungen wird gerechnet werden können; ſo betrugen dieſelben im Berichtsjahre 950 gegen 1834 im Vorjahre. (Fortſetzung des Textes S. 172 unten.) 22