— 190 — Bei den von Ehepaaren bewohnten Wohnungen von Stube und Küche ohne After⸗ mieter im Vorderhauſe hat der Durchſchnittspreis von 38 Wohnungen 19,35 ℳ, bei den nicht von Ehepaaren bewohnten 40 ſolchen Wohnungen 19,64 be⸗ tragen. Im Hinterhauſe waren die Preiſe nicht unweſentlich höher, — ein Zeichen, daß es ſich bei den Wohnungen im Vorderhauſe um minderwertige Wohnungen handeln muß: Bei 197 Wohnungen von Ehepaaren ein Durchſchnittspreis von 21,80 ℳ, bei 159 nicht von Ehepaaren bewohnten Wohnungen ein ſolcher von 20,49 ℳ. Die Preiſe ſteigen, genau wie das im vorigen Jahre feſtgeſtellt werden konnte, ſofort, wenn in die Wohnungen Aftermieter aufgenommen werden: im Vorderhauſe bei 2 von Ehepaaren bewohnten Wohnungen von Stube und Küche Durchſchnittspreis 25 ℳ, im Hinterhauſe bei 12 ſolchen Wohnungen Durchſchnittspreis 23,38 : im Vorderhauſe bei 10 nicht von Ehepaaren bewohnten Wohnungen 20,60 ℳ, im Hinterhauſe bei 41 ſolchen Wohnungen 22,80 ℳ; auch hier im Vorderhauſe offenſichtlich minderwertige Wohnungen. Naturgemäß zwingen Mietspreiſe in dieſer Höhe kinderreiche Familien, ſich dauernd mit dem geringſten noch möglichen Raum zu begnügen: Unter den gezählten 459 Wohnungen von Stube und Küche zählten 43 mehr als 6, 25 davon mehr als 7, 9 von dieſen mehr als 8, eine mehr als 9 und 2 ſogar mehr als 10 Bewohner. 10 Wohnungen beſtanden überhaupt nur aus einer Küche, die in 3 Fällen von 4 Perſonen bewohnt wurde. Das Anwachſen der Geſchäfte hat wieder eine Teilung dreier Armen⸗ kommiſſionen, der Kommiſſionen 6, 10 und 30 notwendig gemacht. Zurzeit beſtehen 38 Kommiſſionen mit je einem Vorſteher und zuſammen 378 Pflegern und 10 Pflegerinnen. Auch eine neue St a dtarztſtelle, für den Bezirk 4a, hat infolge des Anwachſens der armenärztlichen Tätigkeit geſchaffen werden müſſen. Auf eine enge Fühlungnahme mit der Privatwohltätigkeit, insbeſondere durch die Vereinigung der Wohltätigkeitsbeſtrebungen, iſt auch im Jahre 1906 beſonderes Gewicht gelegt worden. An den monatlichen Sitzungen der Vereinigung haben auch in dieſem Jahre regelmäßig Beamte der Armenverwaltung und zahlreiche Armenkommiſſionsvorſteher und Waiſenräte teilgenommen. Bei den Weihn a ch t8⸗ beſcherungen hat die Armendirektion, wie ſeit vielen Jahren, auch 1906 auf eine Fühlungnahme aller, die Gaben zu geben beabſichtigten, hingewirkt. Kurz vor Jahresſchluß iſt für die Armenkommiſſionen eine neue Geſchäftsanweiſung erlaſſen worden. Sie iſt bemüht geweſen, den modernen Anſchauungen über Armenpflege Rechnung zu tragen. Auch in ihr iſt auf die engen Be⸗ ziehungen zur Privatwohltätigkeit beſonderer Nachdruck gelegt. Sie iſt am 1. April 1907 in Kraft getreten. — Aus der Waiſenpflege iſt hervorzuheben: Ein Waiſenratsbezirk, der 24., hat wegen Zunahme der Geſchäfte geteilt werden müſſen. Insbeſondere zugenommen hat allgemein die Zahl der in ſt ädtiſch e Koſtpflege genommenen Kinder, die von 822 im Jahre 1905 auf 967 im Jahre 1906 angewachſen iſt. Die Urſachen der Zunahme dürften — wie ſchon im vorigen Bericht ausgeführt — einmal darin liegen, daß das Geſetz über die Fürſorgeerziehung die Aufmerk⸗ ſamkeit mehr auf Verhältniſſe gelenkt hat, die früher zum Teil überſehen wurden, jetzt aber ein Eingreifen geboten erſcheinen ließen, ohne daß doch die Vorausſetzungen für die Für⸗ ſorgeerziehung gegeben waren zum Teil darin, daß die Aufſichtführung über die Haltekinder durch die Organe der Waiſenpflege bei unzureichenden Halteſtellen oder beim Ausbleiben der Pflegegeldzahlung vielfach dazu führt, die Kinder in ſtädtiſche Pflege zu nehmen; auch die Säuglingsfürſorgeſtellen haben die Aufmerkſamkeit häufig auf ſchlechte häusliche Verhältniſſe gelenkt und auch der Umſtand, daß in Charlottenburg eine ſtädtiſche Ent⸗ bindungsanſtalt beſteht, dürfte nicht ohne Einfluß ſein. Einen nicht unerheblichen Anteil an der Zunahme der ſtädtiſchen Pflegetinder hat auch — was übrigens von vornherein erwartet worden iſt — die im Laufe des Berichts⸗ jahres, am 1. Oktober 1906 eingeführte Genera lvormundſchaft (⸗Berufs⸗ vormundſchaft). Für alle vom 1. Oktober 1906 ab in Charlottenburg geborenen unehelichen Kinder wird dem Vormundſchaftsgericht, außer wenn der geſetzlich zum Vormund berufene Vater der unehelichen Mutter darauf beſteht, ſelbſt Vormund zu werden, oder wenn be⸗ ſondere Umſtände die Beſtellung eines beſtimmten anderen Vormundes angezeigt er⸗ ſcheinen laſſen, regelmäßig der dazu angeſtellte ſtädtiſche Waiſeninſpektor als Vormund vorgeſchlagen. Bis zum Schluß des Rechnungsjahres 1906 iſt er in 171 Fällen zum Vormund beſtellt worden. (Bis 15. 11. 07 iſt die Zahl der Vormundſchaften ſchon auf 441 angewachſen.) Am 1. April 1907 befanden ſich von dieſen Mündeln noch 146 unter Generalvormundſchaft, von denen 68 bei der Mutter, 24 in Haltepflege und 54 in ſtädtiſcher Koſtpflege untergebracht waren. In 138 Fällen erkannten die in Anſpruch ge⸗ nommenen Väter die Vaterſchaft an, während 33 Fälle am Schluſſe des Jahres noch un⸗ erledigt waren; in 95 Fällen wurden von den Vätern Alimente an die Mütter oder Pflege⸗ mütter, in 31 Fällen an den Generalvormund gezahlt, während 45 weitere Fälle noch ſchwebten. Das ſind Ergebniſſe, die, zumal da es ſich um eine noch ganz neue Organiſa⸗ tion handelt, hoffen laſſen, daß ſich die Generalvormundſchaft ſowohl nach der Seite der ſchärferen Heranziehung der Väter als auch nach der Seite der unmittelbar nach der Geburt einſetzenden wirkſamen Fürſorge für die Kinder als ſegensreich erweiſen wird Den er⸗