Trotzdem ſich die paſteuriſierte Milch gut bewährte, machte ſich doch der Mangel an eigenen Milchküchen ſehr fühlbar, da ohne ſie für chroniſch darmkranke, in der Ernährung zurückgebliebene Kinder eine zuträgliche Nahrung nicht hergeſtellt werden konnte. Im Jahre 1906 ſind deshalb von der Stadt mit einem Koſtenaufwande von 10 197 ℳ zwei Milchküchen errichtet und der Fürſorgeſtelle I und IV angegliedert worden. Sie wurden am 20. Juni 1906 eröfſnet und dienen zur Herſtellung aller Arten trinkfertiger Nahrungsgemiſche für die Kinder, für die der leitende Arzt eine ſolche Ernährungsweiſe für notwendig erachtet. Die trinkfertigen Port ionen beſtehen den individuellen Verhältniſſen jeden einzelnen Kindes angepaßt aus Milch und den verſchiedenſten Be⸗ ſtandteilen: Haferflocken, Rademanns Nährpräparaten, Nährzucker, Milchzucker, Malz, Mehl, Kochzucker und Salz. Die Milch wurde roh von der Berliner Milchkuranſtalt früher Hellersdorf zum Preiſe von 25 Pfg. für den Liter bezogen und ebenſo wie die Bolleſche Milch wöchentlich einmal unterſucht. Im Jahre 1906 wurden 11 324 trintfertige Portionen verausgabt, und zwar 5713 unentgeltlich und 5611 gegen Bezahlung. Die Ausgabe verteilt ſich auf die einzelnen Monate und auf die Fürſorgeſtellen in folgender Weiſe: Verabfolgte trinkfertige Portionen: Monat Unentgeltlich Gegen Bezahlung Zu⸗ Fürſorgeſtelle Fürſorgeſtelle men A . . 44. K. 4. 4 4 Jun 30 36 4 43 7 — 13 62 195 Fuün 275 282 254 237 359 145 196] 328] 2075 Augſt 285 309 181 190 228 188 138 424 1943 September 288 333 147 231 136 86 128 286 1635 Otiober.. 196 274 204 170 157 70 213 275 1559 Novembeen 88 186 207 111] 153 113 296 124 1348 Dezember 64] 109 174 110 91 98] 155] 366 1167 FIannar 110 46 44 9 43 51 37 80] 420 FebruarTr———⸗ 96 69 53 6 14 19 26 80 363 März:⸗ 83 101 10 68 86 86 15 169 618 Summe 1515 1745] 1278 1175 1274 856] 1217 2264 11 324 5713 Portionen 5611 Portionen Wie die Überſicht zeigt, kommen die trinkfertigen Portionen hauptſächlich für die heiße Jahreszeit in Frage. Bis zum 30. September 1906 erſtattete die Stadt an die Vereine ſür die trink⸗ fertigen Portionen für jede unentgeltlich abgegebene Portion für die Beſtandteile 18 Pf., an Herſtellungskoſten 12 Pf., zuſammen 30 Pf., und für jede gegen Bezahlung abgegebene Portion einen Zuſchuß von § Pf. Da 30 Pf. nach den angeſtellten Berechnungen die wirklichen Koſten nicht deckten, wurden die Sätze vom 1. Oktober 1906 ab erhöht, und zwar für jede unentgeltlich abgegebene Portion für die Beſtandteile auf 30 Pf. und die Herſtellungskoſten auf 24 Pf., zuſammen 54 Pf., und für jede gegen Bezahlung abgegebene Portion auf einen Zuſchuß von 26 Pf. Zu den Herſtellungskoſten gehören die Ausgaben für Gas zur Heizung des Steriliſators, für Gefrierſalz und Eis, ſowie die Löhne für das mit der Reinignug der Milchtüchen und Flaſchen beſchäftigte Perſonal. Mit Beginn des Berichtsjahres trat zu den bisherigen Maßnahmen die Gewährung von Beihilfen an Schwangere und ſtillende Mütter neu hinzu. Die Beihilfen an Schwangere werden durch den hieſigen Hauspflegeverein an ſolche Perſonen gewährt, die ſich an ihn wegen Gewährung einer Pflege im Wochenbett wenden, ſofern vorausſichtlich angenommen werden kann, daß ſie ihr Kind ſelbſt werden ſtillen können. Als Dauer der Unterſtützung ſind vier Wochen vor der Entbindung und die zeohn Tage, in denen die Pflege durch den Hauspflegeverein erfolgt, in Ausſicht ge⸗ nommen. Als höchſter Satz ſind 6 ℳ wöchentlich feſtgeſetzt. Im Berichtsiahre wurden in dieſer Weiſe 148 Schwangere mit zuſammen 1486,25, durchſchnittlich 10,04 ℳ unterſtützt. Die Beihilfe beſtand meiſt in der Verabreichung einer kräftigen Suppe zum Preiſe von 40 Pf. für die Portion oder in der Lieferung von ſon⸗ ſtigen Lebensmitteln. Der Hauspflegeverein iſt gehalten, die von ihm gepflegren Mütter ſtets recht⸗ igvordem Aufhörenſeiner Pflegeandie nächſte Säuglings⸗ rgeſtelle zu überweiſen, damit dieſe in unmittelbarem luß an die Tätigkeit des Hauspflegevereins die weitere orge übernehmen kann. 3 e i f —e 2 4 — — ** 0 32