— 230 Die Beihilfen an ſtillende Mütter werden durch die Säuglings⸗ fürſorgeſtellen gewährt. Gerade ſie haben, wie ſchon betont, ſicher ſehr weſentlich dazu beigetragen, daß ſich die Zahl der von den Müttern ſelbſt genährten Kinder gegen das Vorjahr um faſt 30 % erhöht hat. Mehrfach gelang es ſogar, Frauen mit ſehr reich⸗ licher Nahrung durch Gewährung der Stillprämie zu veranlaſſen, ein darmkrankes fr e md es Kind teilweiſe oder ganz mitzuernähren und ſomit auch dieſen Kindern den Segen der natürlichen Ernährung zu verſchaffen. Die Stillprämie erhalten in der Hauptſache ſolche Mütter, denen wegen ihrer wirtſchaftlichen Verhältniſſe ohne die Beihilfe das weitere Stillen ihres Kindes nicht oder nur ſchwer möglich wäre. Ausnahmsweiſe werden aber auch ſolche minderbemittelte Mütter unterſtützt, bei denen durch die Stillprämie die Bereitwilligkeit zum Selbſtnähren zu erreichen iſt. Pflicht der Vereine iſt es dabei, eine ſorgfältige Prüfung der wirtſchaft⸗ lichen Verhältniſſe der Familien vorzunehmen. Die Beihilfen werden bis zur Dauer von 13 Wochen gewährt, ob in barem Geld⸗ oder durch Verabreichung von Milch, Stärkungsmitteln uſw., iſt dem Ermeſſen der Ver⸗ eine überlaſſen. Mehr als 6 wöchentlich dürfen aber an eine Mutter nicht gewährt werden. Im Berichtsjahre wurden 16 328,98 ℳ für Beihilfen an ſtillende Mütter ver⸗ ausgabt, darunter aber 1854,50 ℳ für einen Vorrat an Nährmitteln, der erſt im Jahre 1902 verwendet worden iſt, ſo daß tatſächlich im Jahre 1906 14 474,48 ℳ für Stillprämien ausgegeben ſind. Die Beihilfe erhielten 1062 Mütter. Sie beſtand in der Regel in der Verabreichung von 1 Liter Milch täglich, die die Frauen an den Bolleſchen Wagen gegen Gutſcheine in Empfang nahmen. Auf die einzelnen Fürſorgeſtellen entfallen: Fürſorgeſtelle 1 — 251 Mütter 3076,31 ℳ, Durchſchnitt 12,26 Fürſorgeſtelle II — 296 Mütter 3846,61 ℳ, Durchſchnitt 13,00 Fürſorgeſtelle III — 138 Mütter 1812,90 ℳ, Durchſchnitt 13,14 4 Fürſorgeſtelle IV — 32, Mütter 5738,66 ℳ, Durchſchnitt 15,22 12 I)62 Mütter 11177,J7 ℳ, Geſamtdurchſchn. 13,41 Die höhere Beihilfe in der Fürſorgeſtelle Iv (Nehringſtr. 11) erklärt ſich daraus, daß zu dieſer Fürſorgeſtelle die weitaus ärmſte Bevölkerung Charlottenburgs gehört. Die Geſamtkoſten, die der Stadt im Berichtsjahre durch die Säuglingsfürſorge erwachſen ſind, betragen: 4) Muchoeda77/,/, 8 24 013,71 ℳ 35 Honorar fur 4 Arzte„ rr 4000,00 ℳ ) Honorar ſur 4 Scheſtemnmnmnm 4857,32 ) Mieten ſür die 4 Steuenn 4701,07 ℳ 7) Dtctſachen, 7 4 1109,84 f) ſonſtige Koſten für Heizung, Beleuchtung, Reinigung u. dergl. 2806,22 ℳ 8 Herſtellung trinkfertiger Milchportionen 2 1146,97 ℳ ) Insgemeimnmnmnmn 1 2 K 86 2183,14 ℳ 1) Beihilfen an ſchwangere und ſtillende Mütter „ 2472 17815,23 ℳ. Summe 52633,50 ℳ Hierzu einmalige Ausgaben für die Einrichtung von zwei Milch⸗ tuchen . , t ſ K. 10 197,00 ℳ Die Säuglingsfürſorgeſtellen haben unzweifelhaft ſehr ſegensreich gewirkt. Für gewiſſe Kinder mit angeborener Lebensſchwäche oder chroniſchen Ernährungsſtörungen war es aber auch ihnen, zumal bei ungünſtigen häuslichen Verhältniſſen nicht möglich, einen Erfolg zu erzielen. Solche Kinder bedürfen ſtationärer Behandlung mit natür⸗ licher Ernährung für längere Zeit. Nach Schluß des Berichtsjahres iſt daher zunächſt in der Kindererholungsſtätte Weſtend des Vaterländiſchen Frauenvereins der Verſuch gemacht worden, eine kleine Säuglingsſtation einzurichten und dort zunächſt aus Privatmittein 10 ſchwächliche Säuglinge Tag und Nacht unterzubringen und ſie teils durch zwei mitauf⸗ genommene Ammen, teils mit friſcher Ziegenmilch zu ernähren. Der Erfolg war aus⸗ gezeichnet, ſo daß damit im nächſten Jahre fortgefahren werden wird. Anfang November 1907 aber iſt weiter für direkt kranke Kinder in Charlottenburg von einem Komitee eine Säuglingsklinik mit freilich zunächſt nur 12 Betten eröffnet worden, die die Tätigkeit der Säuglingsfürſorgeſtellen, wie zu hoffen, weiter unterſtützen wird.