Unterſuchung auf: Zahl negativ poſitiv Bemerkungen 1. D ip hr eri e. 1 221 166 55 2. Ty p hus 2) Widalſche Reaktion ] 80 52. 28 5) Züchtung aus Blut, 3 mal wurde Paratyphus feſtgeſtellt, Fäzes, Urin, Eiter 21 12. 4 zuſammen in 23 Fällen. Z. Tu r 2 2 — 4. Tuberkuloſe . 26 23 3 Es handelt ſich nur um beſondere Fälle, die Sputumunterſuchungen werden nicht von der Anſtalt aus⸗ geführt. Lumbalflüſſigkeit. ] 30 26 Zuſammen 3 kliniſche Fälle. 5. Meningokokken 2) 4 1 b) Naſenrachenraum ] 12 10 1 2 Gonokvt ten 4 3 1 Andere Unter⸗ ſuchungen (Pneu⸗ mokokken, Eiterkokken Uſto.). 2 7² — — Bemerkt ſei zu der Tabelle nur, daß die Zahl der Unterſuchungen nicht der Anzahl der Erkrankungsfälle entſpricht, da bei einigen Fällen mehrfach unterſucht wurde. Dem Unterſuchungsamt war ferner aber noch die Aufgabe zugewieſen, die Straßenbrunnen in der Stadt auf die Brauchbarkeit des Waſſers vom hygieniſchen Standpunkt aus zu unterſuchen. Die Unterſuchung wird in den erſten 4 Jahren nach Ingebrauchnahme eines Brunnens vierteljährlich, in den nächſten 2 Jahren halbjährlich vorgenommen und unterbleibt dann, falls ſich bis dahin nicht Bedenken ergeben haben. Die Prüfung erſtreckt ſich auf die Feſtſtellung des Keimgehalts und des chemiſchen Ver⸗ haltens des Waſſers. Im Berichtsjahr wurden 17 Straßenbrunnen einer viermaligen, 8 einer zweimaligen Unterſuchung unterworfen, außerdem mehrere neue Brunnen wiederholt unterſucht, ins⸗ geſamt 93 Brunnenunterſuchungen ausgeführt. Die Beſchaffung des Waſſers genügte durchgehend den hygieniſchen Anforderungen. Das Unterſuchungsamt hat im Rechnungsjahre 1906 folgende Koſten verurſacht: a) Entſchädigung an den Leiter des Amt. 2000,00 ℳ b) Für Anſchaffung und Unterhaltung von Betriebsmitteln 741,98 „ zuſammen: 2741,98 6. 29 4. 7. Die ſtädtiſche Desinfektionsanſtalt. 2) Perſonal. Im Beſtande des Perſonals ſind Veränderungen nicht eingetreten, es beſtand aus 1 Verwalter, 9 ſtändigen Desinfektoren und 2 ſtändigen Hilfsdesinfektoren. Bei ſtarkem Verkehr wurden vorübergehend noch 6 Hilfsdesinfektoren gegen Stundenlohn beſchäftigt. Wie in den Vorjahren wurde wiederum mit 30 im Desinfektionsweſen ausgebildeten Mannſchaften der Straßenreinigung ein Wiederholungskurſus veranſtaltet in der Weiſe, daß immer je 2 Mann auf 1 Woche der Anſtalt überwieſen wurden. Die Hilfsdesinfettoren erhielten eine Lohnaufbeſſerung von 32 auf 35 Pf. pro Stunde, ſowie 44 Pf. pro Stunde für Überſtunden⸗ und Sonntagsarbeit. 5) Betrieb. Durch das am 20. Oktober 1905 in Kraft getretene Geſetz vom 28. Auguſt 1905 betr. die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten iſt die Möglichkeit gegeben, durch Polizei⸗Ver⸗ ordnung den Desinfektionszwang außer den im §1 des Reichsgeſetzes betr. die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten vom 30. Juni 1900 aufgeführten Krankheiten auf all e Erkrankungen und Sterbefälle an Diphtherie, Genickſtarre, Kindbettfieber, Körnerkrantheit, Lungen⸗ und Kohlkopftuberkuloſe, Ruhr, Scharlach, Typhus, Milzbrand und Rotz auszu⸗ dehnen. Da demzufolge mit einer bedeutenden Zunahme der Desinfektionen, beſonders der Wohnungsdesinfektionen gerechnet werden mußte, die auf ca. 30—40 % anzunehmen war, haben die im Etat der Desinfekt onsanſtalt für 1906 vorgeſehenen Ausgabepoſitionen eine weſentliche Verſtärkung erfahren müſſen, Die erwartete Polizeiverordnung iſt bisher noch nicht erſchienen, trotzdem iſt aber bei faſt allen Krankheiten, wie aus der nachfolgenden Tabelle 1 erſichtlich iſt, eine Zunahme der Desinfektionen zu verzeichnen geweſen. Die Zahl der Anträge iſt von 3516 im Vorjahre auf decnſeruc um 14,5 % geſtiegen; hiervon entfielen 947 auf Wohnungs⸗und 3081 auf Sachen⸗ esinfektionen.