— 219 — Die erſte Verhandlung fand im Berichtsjahre — faſt regelmäßig — vor dem Vor⸗ ſitzenden allein, die weitere Verhandlung vor dem mit 4 Beiſitzern beſetzten Spruchgericht ſtatt. Die Sitzungen des letzteren wurden halbjährlich im voraus feſtgeſetzt und die Beiſitzer für jede Sitzung ausgeloſt. Es wurden 87 (86) Terminstage abgehalten, und zwar 53 (52) vor dem Vorſitzenden allein und 34 (34) vor dem Spruchgericht. Die Zahl der an den Terminstagen verhandelten einzelnen Streitſachen betrug vor dem Vorſitzenden 1229 (1131) vor dem Spruchgericht 291 (326), zuſammen 1520 (1457). Die Höchſtzahl der an einem Tage verhandelten Klagen beziffert ſich auf 30 (34) vor dem Vorſitzenden und 12 (14) vor dem Spruchgericht, die Jahresdurchſchnittszahl auf 23 (22), vor dem Vorſitzenden und 9 (10) vor dem Spruchgericht. In 26 (42) Fällen wurden die Klagen wegen ganz offenbarer ſachlicher oder ört⸗ licher Unzuſtändigkeit durch formloſen Beſcheid des Vorſitzenden ohne vorgängige mündliche Verhandlung zurückgewieſen. Fälle Prozentſatz Von den Klagen wurden erledigt: 2 1906 1905 ] 1906 1905 nach 1—3 Tagen 489 483 39,2 41,9 mach 4—6 Tagen.. 249 195 20,0 16,9 zuſammen nach 1—6 Tagen ] 738 678 59,2 5,8 uach 7—13 Tagen 4 344 279 27,5 24,2 nach 14 Tagen und ſpäter 166 196 13,3 17,0 zuſammen nach 7 Tagen und ſpäter 510 475 40,8 41,2 Beweisaufnahme war in 96 (141) Streitſachen erforoerlich, d. ſ. 7,„7% (12,2%) der erledigten Klagen; 167 (211) Zeugen und Sachverſtändige wurden vernommen. Von den Klagen wurden nur 258 (281) oder 20 %(24 %) ſchriftlich eingereicht; davon mußten 111 Klagen zur weiteren notwendigen Ergänzung zurückgegeben werden. Brauch⸗ bare Klagen wurden ſomit nur 147 oder 11 % eingereicht; die übrigen 1008 (883) oder 80 % (76 %) wurden zum Protokoll des Gerichtsſchreibers erklärt. Die mündliche Rechtsbelehrung in der Gerichtsſchreiberei hat auch im Berichtsjahre ihre Wirkung nicht verfehlt. Die ſtetig ſteigende Zahl der mündlich erklärten Klagen dürfte zum überwiegenden Teil auf dies be⸗ liebte und leicht erreichbare Auskunftsmittel zurückzuführen ſein. Berufungsfähige Urteile ſind 33 ergangen. Es wurde jedoch nur in 4 (8) Fällen Be⸗ rufung eingelegt. Bei Abfaſſung dieſes Berichts iſt noch keine dieſer Berufungsſachen er⸗ ledigt. Von den am Schluß des Vorjahres unerledigt gebliebenen 3 Berufungen ſind 2 er⸗ ledigt. und zwar 1 durch Beſtätigung, 1 durch teilweiſe Anderung des Urteils des Gewerbe⸗ gerichts. Die dritte iſt noch nicht erledigt. Eine in einer Sache gegen einen Beſchluß eingewendete Beſchwerde wurde als un⸗ begründet zurückgewieſen. Geldſtrafen wurden feſtgeſetzt: Gegen 3 Parteien wegen Nichterſcheinens: 20, 25 und 50 ℳ, gegen eine Partei wegen Ungebühr: 10 ℳ. Für die Tätigkeit des Gewerbegerichts werden Gebühren nicht erhoben. Ebenſo bleiben Schreibgebühren und bare Auslagen für Zuſtellungen außer Anſatz. Die Geſamt⸗ koſten für das Gewerbe⸗ und Kaufmannsgericht an Beſoldungen, Miete, Licht, Heizung, Reinigung, Druck⸗, Portokoſten uſw. werden von der Stadtgemeinde getragen und ſind fur das Berichtsjahr mit rund 24 000 ℳ zum Anſatz gebracht. Außerdem wurden gezahlt: Entſchadigung an die Beißer , 816,— ℳ An Einnahmen waren zum Soll geſtelltt... 155,— „ Gugegangen Rind 4 85,— „, Nicht eingegangen und deshalb in Abgang zu ſtellen warean. 55,— I Wegen der reſtierendenn„ 14 20,— „ ſchwebt noch das Zwangsbeitreibungsverfahren. C. Einigungsamt. Als Einigungsamt iſt das Gewerbegericht im Berichtsjahre nicht in Tätigkeit getreten. D. Gutachten und Anträge. Gutachten ſind im Berichtsjahre nicht gefordert, Anträge ſind nicht geſtellt worden. E. Sonſtiges. 1 Das Gewerbegericht gehört dem Verbande Deutſcher Gewe be⸗ und Kaufmanns⸗ gerichte an. Entſcheidungen von allgemeinem Intereſſe werden vom Vorſitzenden in der Monats⸗ ſchrift „Das Gewerbe⸗ und Kaufmannsgericht“ veröffentlicht. Die Beiſitzer des Gewerbe⸗ gerichts erhalten dieſe Zeitſchrift auf Koſten der Stadt.