— 222 Der Wert des Streitgegenſtandes betrug: 4 Prozentſatz aller Wert Fälle Fälle 1906 1905 ] 1906 1905 vis 30 einſcht.. 21% 4 17 8,0 979 mehr als 20 ℳ bis 50 eiuſchll. 42. 20 16,6 11,1 „ , , e 66 45 25,2 ] 25,0 „ 1c)0 „ „ 200 , %, e 58 50 22,2 22,8 „ , %, 200. „ 40% „ „ e 53 30 20,2 16,7 ,, 590 , j, 1)00 „ , e e, , 14 6 5,4 3,3 „ , 10% , e e e e 3. 1 6 1,2 3,3 zuſammen 259 174 98,8 96,7 ohne Wertangabe 3 6 1,2 3,8 wie oben 262 180 100,0 100,0 Die niedrigſte Klageſumme betrug 3 ℳ, die höchſte 8200 ℳ. d Die Klagen wurden erledigt: 2 92 1 j überhaupt (ohne 4 (2) unerledigte) Vorſitzenden Spruchgericht ſers. Sor- Berichts⸗ Vor⸗ [Berichts⸗ Vor⸗ jahr jahr 1 jahr jahr jahr jahr 1. Durch Zurücknahme vor dem Termin 10 4 — — 10 4 2. Durch Zurücknahme im Termin 23 131 11 23 14 3. Durch Anertenntuis 8 41 — 1 L. 4 48 4. Durch Wergleic))h 97 70 23 17 120 87 zuſammen 1—4 138 91 23 19f 161 110 (Prozent der Geſamtzahl der erledigten Klagen 53,4 51,7 8,9 10,7 62,4 61,8) Die Zahlen zu 2, 3 und 4 drücken alſo weſentlich die vergleichende Tätigkeit des Vorſitzenden aus. 5. Durch rechtskräftiges Verſäumnisurteil gegen Kiäger — 44 4 1 1 2 6. Durch rechtskräftiges Verſäumnisurteil gegen Be⸗ Klagten . 2. . 12 7 — 21 12 9 7. Durch Verſäumnis im Sinne des § 16 Kaufmanns⸗ und § 40“ Gewerbegerichtsgeſetzeses 2 æ — — 1 2 1 8. [Durch kontradikt. Endurteil und zwar: 2) durch Verurteilung (ganz oder teilweiſe) 3 1 1 16 164J 19 17 ) Abweifung der Klage 9 1 4/ 16 9J 21 13 zuſammen 5—8 22 13 33 29 55 42 (Prozent der Geſamtzahl der erledigten Klagen . . ] 8,6 ,3 12,8 16,3 21,3 23,6) 9. Auf andere Weiſe (Ruhenlaſſen des Prozeſſes, abweiſender Beſchluß wegen Unzuſtändigkeit uſw.)) 40 23 2 3J] 42 26 (Prozent der Geſamtzahl der erledigten Klagen . . J 15,5 12,9 0,8 1,1 116,3“ 14,6) zuſammen 1—9 200 127 58] 51 258 178 (Prozent der Geſamtzahl der erledigten Klagen . . . ſ 77,5 71,3 22,5 28,1 ſ100,0 1000) Außerdem vor dem Termin zurückgenommen (in Prozente) 10 4 Unerledigt blieben am Jahresſchussg.. 4 2 Die erſte Verhandlung fand faſt regelmäßig vor dem Vorſitzenden allein, die weitere Verhandlung vor dem mit 4 Beiſitzern beſetzten Spruchgericht ſtatt. Die Sitzungen des letzteren wurden nach Bedarf feſtgeſetzt und die Beiſitzer für jede Sitzung ausgeloſt. Es wurden 61 Terminstage abgehalten, und zwar 52 vor dem Vorſitzenden allein und 9 vor dem Spruchgericht. Die Zahl der an den Terminstagen verhandelten einzelnen Streitſachen betrug vor dem Vorſitzenden 242, vor dem Spruchgericht 63, zuſammen 305. Die Höchſtzahl der am einzelnen Sitzungstage verhandelten Sachen betrug vor dem Spruchgericht 9, vor dem Vorſitzenden allein 9, wobei zu bemerken war, daß die mündliche Verhandlung und die Feſtſtellung des Sachverhalts erheblich mehr Zeit erforderte als in den Prozeſſen vor dem Gewerbegericht. In 13 Fällen wurden die Klagen wegen ganz offenbarer ſachlicher oder örtlicher Unzuſtändigkeit durch formloſen Beſcheid des Vorſitzenden ohne vorgängige mündliche Verhandlung zurückgewieſen.