Fäll t Von den Klagen wurden erledigt: 1. 1906 1905 1906 1905 In weniger als 1 woche 153 104 59,3 58,4 1 Woche bis (ausſchl.) 2 Wochen. 57 32 22,1 18,0 2 Wochen bis „ 1 NMona. 22 4 31 28 12,1 15,7 1 Monat „ 11 3 % 16 13 6,2 73 3 Mouaten und mehr 1 1 0,4 0,6 zuſammen 258 178 ſ 100,0 100, Beweisaufnahme war in 26 Streitſachen erforderlich, d. ſ. 10 % der erledigten Klagen; 46 Zeugen und Sachverſtändige wurden vernommen. Von den Klagen wurden nur 124 oder 47% in brauchbarem Zuſtande ſchriftlich ein⸗ gereicht; die übrigen 138 oder 53 % wurden zum Protokoll des Gerichtsſchreibers erklärt. Bei den ſchriftlich eingereichten Klagen mußte aber in den meiſten Fällen noch durch Schriftverkehr die Bezeichnung der Parteien und der Klageinhalt ergänzt oder richtiggeſtellt werden. Die Geſamtzahl der berufungsfähigen, alſo einen Streitgegenſtand von über 300 ℳ betreffenden Urteile betrug 7. In 4 Fällen iſt Berufung eingelegt worden. Von dieſen Berufungen wurden 2 durch Beſtätigung des diesſeitigen Urteils erledigt, während 2 noch unerledigt ſind. Durch die Gerichtsſchreiberei wurden erteilt: Vollſtreckbare Ausfertigungen zum Zwecke der Zwangsvollſtreckung 25, und zwar: von Vergleichen. 9 von Verſäumnisurteilen von ſonſtigen Urteilen 9. Für die Tätigkeit des Kaufmannsgerichts werden Gebühren nicht erhoben. Ebenſo bleiben Schreibgebühren und bare Auslagen für Zuſtellungen außer Anſatz. Die Geſamt⸗ koſten für das Gewerbe⸗ und Kaufmannsgericht werden von der Stadtgemeinde getragen und ſind für das Berichtsjahr mit rund 24 000 ℳ zum Anſatz gebracht. Die Entſchädigung der Beiſitzer betrug im Berichtsjahre 216 ℳ. Gegen 2 Beklagte mußte wegen Nichterſcheinens trotz vorher erfolgter Anordnung eine Geldſtrafe feſtgeſett werden. Wegen genügender nachträglicher Entſchuldigung iſt ni einem Fallez dieſe Geldſtrafe wieder aufgehoben worden. B. Einigungsamt. Als Einigungsamt iſt das Kaufmannsgericht im Berichtsjahre nicht in Tätigkeit getreten. 3. Gutachten und Auträge. Gutachten ſind im Berichtsjahre nicht gefordert, Anträge ſind nicht geſtellt worden. 4. Sonſtiges. Das Kaufmannsgericht gehört dem Verband deutſcher Gewerbe⸗ und Kaufmannsgerichte an. Entſcheidungen von allgemeinem Intereſſe werden vom Vorſitzenden in der Monats⸗ ſchrift „Das Gewerbe⸗ und Kaufmannsgericht“ veröffentlicht. Die Beiſitzer des Kauf⸗ mannsgerichts erhalten dieſe Zeitſchrift auf Koſten der Stadt. Auf dem letzten Verbandstage war das Kaufmannsgericht durch den Vorſitzenden, den 1. ſtellvertretenden Vorſitzenden und einen Beiſitzer aus dem Gehilfenſtande vertreten. 35