— 288 — werf ausübende Gewerbetreibende, alſo auch auf ſolche, die Hilfsperſonen nicht beſchäftigen, ausgedehnt werden, trotzdem unſerſeits nahe gelegt war, nur ſolche Gewerbetreibende ein⸗ zubeziehen, die ihr Handwerk mit Hilfskräften betreiben. Im Abſtimmungsverfahren ſprach ſich jedoch der größere Teil der beteiligten Handwerker gegen die Errichtung einer Zwangsinnung aus, weshalb der Regierungspräſident den Antrag der freien Schneider⸗ Im Berichtsjahre 1906 wurden, einſchließlich zweier Reſte aus dem Vorjahre, 6 (1905 17, 1904 15) Streitigkeiten auf Grund der Reichsgewerbe⸗Ordnung anhängig gemacht. 1 die Aufnahme bzw. Aufnahme⸗Berechtigung in eine freie Innung (§§ 87, 96), 2 die Beitrittspflicht zu einer Zwangsinnung (8 100 a), 2 Davon wurden 4 Streitigkeiten durch förmliche Entſcheidung und 1 Streitigkeit durch Vor⸗ beſcheid erledigt, während 1 Streitigkeit ſchwebend blieb. Beſchwerden gegen die dies⸗ ſeitigen Entſcheidungen ſind nicht erhoben worden. An Koſten aus der Tätigkeit der Handwerkskammer war wieder derſelbe Betrag wie im Vorjahre — 2513,50 ℳ — aufzubringen. Ebenſo wie im Vorjahre erfolgte die Umlage auf die beitragspflichtigen Betriebe nach der polizeilichen Zählung der Betriebe, Geſellen und Lehrlinge vom Jahre 1903. Beſchwerden gegen die Höhe der Beiträge wurden nicht erhoben. Die Wahl des Kunſtmarmorfabrikanten Otto Dräger in Charlottenburg als Mitglied der Handwerkskammer und des Friſeurs Richard Wolff in Charlottenburg als Erſatzmann ſeitens der Abteilung I1I, Wahlkörper Gewerbevereine uſw., iſt durch den Ober⸗ präſidenten unterm 13. Juli 1906 beſtätigt worden. 4. Die Handelskammer zu Berlin. Die Erhebung der Handelskammerbeiträge erfolgt unmittelbar durch die Handels⸗ kammer, jedoch hat der Regierungspräſident auf Anſuchen derſelben den Magiſtrat mit Wahrnehmung der Obliegenheiten als Vollſtreckungsbehörde für die Beitreibung rück⸗ ſtändiger Handelskammerbeiträge im hieſigen Stadtkreiſe beſtimmt. 5. Die Reichsbankſtelle. Den Geſchäftsverkehr zeigen folgende Zahlen: Im Jahre 1906 wurden 63 07.(1905: 5 242, 1904: 5175, 1903: 4 501, 1902: 4229 und 1901: 4049) Wech ſe l über 10 694 457 (1905: 7 414 000 ℳ, 1904 6 226 785 ℳ, 1903: 6 463 582 ℳ, 1902: 5 456 426 ℳʒ und 1901: 4 653 381 ℳ) angekauf t (diskontiert); e inge zo g en (von auswärts) wurden 21 111 (1905: 19 509, 1904: 20 211, 1903: 18 300, 1902: 15 373 und 1901: 11 732) Wechſel über 28 895 979 ℳ (1905: 24 500 247 ℳ, 1904: 23 197 301 ℳ, 1903: 20 081 720 ℳ, 1902: 15 381 605 ℳ und 1901: 11 657 119 ℳ). Der Geſamtumſatz aus dem Girogeſchäft belief ſich auf 36 415 (1905: 27972, 1904 20 646, 1903: 16 507, 1902: 11 813 und 1901: 9 328) Stück und 209 342 138 ℳ (1905: 163 643 360 ℳ, 1904: 125 568 903 ℳ, 1903: 103 997 842 ℳ, 1902: 73 822 068 ℳ und 1901: 55 390 431 ). 6. Die gewerbeſtenerpflichtigen Betriebe. 2 Gewerbeſteuerpflichtige Betriebe waren im Jahre 1906 gemeldet 5604 gegen 5183 im Vorjahre. Die erſte Klaſſe (mit mehr als 50 000 ℳ Ertrag) iſt von 79 auf 103, die zweite Klaſſe (20 000—50 000 ℳ) von 130 auf 149, die dritte Klaſſe von 830 auf 927 und die vierte Klaſſe von 4144 auf 4425 geſtiegen. Eine Gewerbeſtatiſtit der ſteuerpflichtigen Betriebe iſt beigefügt. (S. 296.)