— 316 — 5. Das Ordinarium des Sonderetats des Grun dſtü ckser⸗ werbsfonds: eine Iſteinnahme und ausgabe von je 575 651,09 ℳ . Das Extraordinariumdes Sonderetatsdes Grundſtücks⸗ erwerbsfonds: eine Iſteinnahme und aausgabe von je 2 802 589,31 Im einzelnen iſt folgendes zu erwähnen: Zu A. Das Ordinarium des Hauptetats ſchließt mit einem buch⸗ mäßigen Beſtande von: 2 954 517,54 ℳ ab. Hierzu treten die am Jahresſchluſſe verbliebenen Einnahmereſte mit 470 924,29 „ ergibt zuſammen: J 125 441, I Nach Abzug der verbliebenen Ausgabereſte mit 1 605 952,25 „ verbleibt ein Überſchuß von 1 819 489,58 ℳ Von dem überſchuß ſind nachträglichhhgge 36 762,07 ℳ zuviel berechnete Zinſen für das Schillertheater abgeſetzt, ſo daß ein uverſchuß von „„„ n- fl 1 782 727,51 verbleibt. Dieſer Uberſchuß wird in den Etat für 1908 eingeſtellt mit. 1 000 000,00 ℳ zu Straßenpflaſterungen verwendet mitt 207 000,00 „ dem Ausgleichsfonds zugeführt mit 575 727,51 zuſammen wie oben 1 782 727,51 ℳ Stellt man das rechnungsmäßige Soll der Einnahme, d. h. die Iſteinnahme einſchl. der Reſte in Höhe vovynn 23 508 122,68 dem der Ausgabe in Höhe vovn 21 688 633,10 „ gegenüber, ſo ergibt ſich gleichfalls der vorberechnete Verwaltungsüber⸗ Uberſchuß von))) 2 , , 4 e, A 1 819 489,58 welcher den Überſchuß des Jahres 1905 voQnn ..„ 1 632 6760,05 „ um „ , 2 . 2. 8 4 184 819,53 „ überſteigt. Der günſtige Abſchluß des Ordinariums des Hauptetats iſt hauptſächlich auf den größeren Ertrag der Gaswerke und der Gemeinde⸗Einkommen und ⸗Umſatzſteuer zurück⸗ zuführen. Wie ſich der Überſchuß im einzelnen zuſammenſetzt, geht aus der beigefügten Uberſicht⸗, insbeſondere aus den Spalten 14 und 15 derſelben hervor. Danach ſind Zu⸗ ſchüſſe bei der Reſt verwaltung und den Kapiteln III, v—vII, IX, XI und XIV erforderlich geweſen, während die übrigen § Kapitel Überſchüſſe aufweiſen. Die Reſtver waltung hat einen Zuſchuß von 11 694,90 ℳ erfordert. Dieſer erklärt ſich u. a. aus den Mindereinnahmen beim Straßenbau (rd. 12 000 ℳ), bei den Krankenanſtalten und im Armenweſen ſowie aus den Mehrausgaben beim Ka⸗ pitel X (ſonſtige Gemeindeeinrichtungen) und XIII (Schuldendienſt). Dieſen Minder⸗ einnahmen und Mehrausgaben ſtehen Erſparniſſe u. a. beim Armenweſen und beim Straßen⸗ bau (rd. 10 600 ℳ) gegenüber. Kapitel I ſchließt ab mit einem Überſchuß von 812 711,58 . Die Mehreinnahmen ergeben ſich aus den hohen Überſchüſſen der Sonderverwal⸗ tungen, die bei den Gosanſtalten 2 070 883,53 ℳ und bei dem Elektrizitätswerk 186 117,44 ℳ betragen haben und die Etatsanſätze um rund 450 000 ℳ und 70 000 überſteigen. Außer⸗ dem ſind bei den „Erſtattungen“ rd. 3000 ℳ mehr vereinnahmt, als veranſchlagt worden war. Weniger verausgabt, als im Anſchlag vorgeſehen wurde, u. a. bei den Beſoldungen, bei der Witwen⸗ und Waiſenverſorgung, beim Ruhelohn und der Hinterbliebenenverſorgung für ſtädtiſche Arbeiter uſw., beim Schreibbedarf und bei den Bedürfniſſen der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung. Die Minderausgaben bei den fortdauernden Ausgaben finden ihre Begründung durch die Inabgangſtellung nachbewilligter Beträge beim Dispoſitions⸗ onds. Mehransgaben wurden insbeſondere erforderlich für Löhne, Ruhegehälter, Reiſe⸗ ai und Tagegelder Mietzinſe für Verwaltungsräume, Unterſtützungen und Teuerungs⸗ zulagen. Kapitel II weiſt einen Überſchuß von 19 342,10 ℳ auf. Rd. 15 000 ℳ wurden an Schulgeld mehr eingenommen. Erſparniſſe wurden bei den allgemeinen Aufwendungen — Beſoldungen, Ausgleich von Beſoldungsunter⸗ unterſchieden, Vertretungen und Überſtunden, Religionsunterricht — gemacht. Mindereinnahmen ſind u. a. bei den Beiträgen der am Handfertigkeitsunterrichte teilnehmenden Schüler zur Beſchaffung der Rohſtoffe, beim Schulgeld am Reform⸗Real⸗ gymnaſium und bei der Benutzung der Turnhallen durch Vereine zu verzeichnen. Das Ausgabeſoll wurde außer durch die Teuerungszulage und eine widerrufliche Unterſtützung nur bei wenigen Etatsanſätzen mit geringen Beträgen überſchritten. (Fortſetzung des Textes Seite 318.) * Seite 317.