— 329 g) Neubau der Röntgen⸗Brücke. 347 843,90 „ B) Zuſchuß zum Neubau der Brücke im Zuge der verlän⸗ gerten Knobelsdorff⸗Straßge 1) Ausbau der Ladeſtraßen an der Spree k) Erweiterung des Krankenhauſes auf Weſtend ) Erweiterung des Realgymnaſiumet m) Bau eines Reform⸗Realgymnaſiums mit Direktorwohn⸗ gebäude. 1 050 000,— „ n) Bau eines Aſyls für Obdachlooee. 162 000,— „ 0) Erwerb eines Teils der Jungfernheide und Umwandlung desſelben in einen Vollsparrkk 4 311 000,— „ 204 900,— „ 195 278,10 „ 182 956,52 „ 13 662,82 „ p) Bau eines Waiſenhauſeseseseee..„ 300 000,— „ q) Bau einer Bade⸗ und Schwimmanſtalt Nürnberger Straße 5%/55 4 2 1 500 000,— „ Summe 15 705 117,62 Hiervon ab: Mehrausgaben 1. beim Bau des Elektrizitätswerkes . .. 333 097,13 ℳ 2. beim Bau der Brücke über die Stadtbahn im Zuge der Bismarckſtraßee 156 216,16 „ 3. beim Bau eines Wohnhauſes mit Direktor⸗ wohnung Wormſer Straße 11: 4528,79 „ 4. beim Bau des Schillertheaters. 406 158,03 „ 900 000,11 Bleibt Beſtand wie oben 15 805 417,51 ℳ Aufnahme einer neuen Anleihe im Jahre 8411 19 11. Die ſtädtiſchen Körperſchaften hatten durch Gemeindebeſchluß 5 12. 1906 fol⸗ gendes beſchloſſen: 2) Zur Beſchaffung der Mittel für den Erwerb der Charlottenberger Waſſerwerke nebſt dem dazu gehörigen Gelände iſt eine Anleihe in Höhe von 19 220 000 ℳ durch Ausgabe von Inhaberpapieren (Stadtanleiheſcheinen) aufzunehmen. b) Die Anleihe iſt in einer Summe zu begeben und je nach der Wahl der ſtädtiſchen mit 4 oder 3½ % zu verzinſen. c) Die Anleihe iſt mit 1 ¼ % unter Zuwachs der Zinſen von den getilgten An⸗ leiheſcheinen ſofort nach der Begebung ab zu tilgen. Die Stadtgemeinde ver⸗ zichtet jedoch während der erſten 5 Jahre auf die Beſchaffung der Tilgungs⸗ raten durch Ausloſung. d) Der Vorbehalt einer verſtärkten Tilgung oder vollſtändigen Aufkündigung der im Umlauf befindlichen Anleiheſcheine iſt nach Ermeſſen der ſtädtiſchen Körperſchaften zurzeit der Begebung auf 5 oder 10 Jahre von der Begebung ab auszuſchließen. e) Jede Million der Anleihe iſt in folgenden Abſchnitten zu begeben: 90 Stücke zu 5000 ℳ 450 000 ℳ 100 „„ „ 2000 7 200 000 ℳ 200 „ „ 1000 200 000 ℳ 200 „ „ 500 ℳ 100 000 ℳ 200 „ „ 200 % 40 000 100 „ „ 100 10 000 ℳ 1 50% 00%0 I f) Die Beſchlußfaſſung über die Einzelheiten der zukünftigen Begebung bleibt vorbehalten. Der vorbezeichnete Gemeindebeſchluß wurde vom Bezirksausſchuß zu Potsdam unterm 11. Dezember 1906 genehmigt. Unterm 2. Februar 1907 wurde die Genehmigung der Herren Miniſter des Innern und der Finanzen zur Ausgabe von Schuldverſchreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 19 220 000 ℳ erteilt. Der Druck der Schuld⸗ verſchreibungen und Zinsſcheinbogen wurde der Reichsdruckerei in Berlin übertragen. Die Schuldverſchreibungen wurden dort ſogleich mit dem Reichsſtempel (2 Promille — 38 440 ) verſehen und mit den gedruckten Zinsſcheinbogen am 27. März 1907 ab⸗ geliefert. Die Koſten für Papier, Satz und Druck haben 4276 ℳ betragen. Die von der Stadtgemeinde zu tragende Hälfte des Schlußſcheinſtempels belief ſich auf 1772,80 . Begebung der 1907er Anleihe. Unterm 21. Februar 1907 leitete der Magiſtrat eine beſchränkte Ausſchreibung ein, für welche die im Anhang abgedruckten Bedinugngen feſtgeſetzt wurden. Aufforderungen zur Abgabe eines Gebots ergingen an die im § 12 der Bedingungen genannten Bankinſtitute ſowie an die Kommerz⸗ und Diskontobank in Berlin, das Bank⸗