— 336 — II. Ingenieureund Architekten —ohne Abſch geprüft e Landmeſſer. Beſoldungsſtufen. Monaich 200 Jahruc)h nach 1 Jahre 225 mach 2, Jahren 250 mach 4 Jahren 275 nach 6 Jahren 300 ℳ Rach § Jayren 325 ℳ mach 11 Jahren 350 nach 14 Jahren 375 4500 ℳ Die Beſchäftigungszeit als Ingenieur und Architekt, bei Landmeſſern nach der Prüfung, außerhalb der Eharlottenburger ſtädtiſchen Verwaltung kann bis zu fünf Jahren auf das Beſoldungsdienſtalter mit Genehmigung der zuſtändigen Verwaltungsdeputation angerechnet werden. 111. Techuiter. Militärdienſtzeit kommt nicht in Anrechnung. Vorausſetzung: Beſtandene Abſchlußprüfung einer Baugewerkſchule oder ähnlichen An ſtalt. Beſoldungsſtufen. Monatich 165 % Jährnchhh, 4 uach 1 Jahre . 180 ℳ nach 2 Jahren 195 ℳ nach 4 Jahren 210 ℳ mach 6 Jahren 225 nach 8 Jahren 240 ℳ Hach 11 Fahren 255 mach 14 Jahrenn 270 Aach 17 Fahreunn 285 nach 20 Jahren 300 ſ 3600 ℳ Die Beſchäftigungszeit nach der Abſchlußprüfung außerhalb der Charlottenburger ſtädtiſchen Verwaltung kann bis zu fünf Jahren auf das Beſoldungsdienſtalter mit Ge⸗ nehmigung der zuſtändigen Verwaltungsdeputation angerechnet werden. Militärdienſt⸗ zeit kommt nicht in Anrechnung. IV. Technikerohne Abſchlußprüfung, 3eichnerund Vermeſſungs⸗ gehilfen. Beſoldungsſtufen. Monac)h 130 Jäynic)))))h)h)hghgh 1560 ℳ Uach 1 Jahre 145 1740 nach 2 Jahren 160 ℳ 1920 ℳ nach 4 Jahren 175 2100 ℳ nach 6 Jahren 190 2280 ℳ nach 8 Jahren 205 ℳ 2460 uach 1t Jahreun. 220 ℳñ 2640 ℳ nach 14 Jahrenn 235 % 2820 ℳ nach 17 Fahren 250 ℳ 3000 ℳ ch 20 Jahren 265 ℳ 3180 ℳ na Die Beſchäftig des Beſoldungsdienſtalters außer Betracht. Die Beſchäftigungszeit im Beruf nach dem vollendeten 20. Lebensjahre außerhalb ungszeit vor dem vollendeten 20. Lebensjahre bleibt bei Feſtſetzung der Charlottenburger ſtädtiſchen Verwaltung kann bis zu fünf Jahren auf das Beſoldungs⸗ dienſtalter mit Genehmigung der zuſtändigen Verwaltungsdeputation angerechnet werden. Militärdienſtzeit kommt nicht in Anrechnung v. Wiſſenſchaftlicher Hilfsarbeiter des Statiſtiſchen Amts (wie Klaſſe IIIa des Normal⸗Beſoldungs⸗Etats für die ſtädtiſchen Beamten). Monatichh 225 Fähmichghg 2700 ℳ nach 3 Jahren 250 3000 ℳ mach 6 Jahrennn 275 3300 ℳ nach 9 Jahren „ 300 3600 ℳ mach 12 Jahrenn 325 ℳ 3900 ℳ nach 15 Jahren 350 4200 mach 18 Jahren 375 % 4500 ℳ mach 21 Jahren 400 ℳ 4800 ℳ