4. 5. — 354 — Nach der Fertigſtellung des Saalgebäudes mit etwaigen Nebenbauten werden dieſe der Stadtgemeinde Charlottenburg übergeben. Seitens der Stadtgemeinde Charlottenburg ſind ferner für eine außerhalb des vereinbarten Bauplanes liegende beſſere Ausführung der Baulichkeiten auf dem Theatergrundſtück und für die gleichfalls außerhalb des Bauplans liegende Vervollkommnung der inneren Einrichtung, insbeſondere auch der Bühneneinrichtung des Theatergebäudes durch die Beſchlüſſe vom 6./14. De⸗ zember 1905 und vom 4./10. Januar 1906 im ganzen 106 000 ℳ über die ur⸗ ſprünglich bewilligte Bauſumme von 1 400 000 ℳ hinaus zur Verfügung geſtellt worden. Die Vertragsparteien vereinbaren die Ausführung dieſer Mehr⸗ leiſtungen, durch welche im übrigen an den gegenſeitigen aus dem Bauvertrage vom 21./23. Juni 1904 erwachſenden Anſprüchen in keiner Weiſe etwas ge⸗ ändert wird. B. Ergänzung des Pachtvertrages. Die Stadtgemeinde Charlottenburg verpachtet der Schiller⸗Theater⸗Aktien⸗ Geſellſchaft auch das auf der oben unter 4 Nr. 1 genannten Grundfläche ver⸗ einbarungsgemäß zu errichtende Saalgebäude nebſt Zubehör und Garten für die gleiche Zeit wie das Theatergrundſtück mit den im § 1 des Pacht⸗ och vom 21. 23. Juni 1904 vereinbarten beiderſeitigen Rechten und ichten. 5 Beide Grundſtücke bilden nunmehr den einheitlichen Pachtgegen⸗ ſtand. Der jährliche Pachtzins für den Saalbau und das Saalbaugrundſtück, bei welchem letzteren die Grunderwerbskoſten mit 66 000 ℳ in Anſatz gebracht werden, beläuft ſich auf 8633 ℳ, d. i. 4,45 % von 194 000 ℳ; der jährliche Pachtzins für den Theaterbau erhöht ſich mit Rückſicht auf die oben unter A Nr. 5 erwähnten Mehraufwendungen um 4717 ℳ, d. i. 4,45 % von 106 000 ℳ. Der geſamte jährliche Pachtzins für Theaterbau und Saalbau nebſt Grund⸗ ſtücken beträgt demnach jährlich in den erſten 25 Jahren je 113 350 ℳ, in den zweiten 25 Jahren je 115 350 ℳ. Da jedoch heute feſtſteht, daß der Saalbau erſt am 1. Februar 1907 der Schiller⸗Theater⸗Aktien⸗Geſellſchaft gebrauchsfertig übergeben werden kann, ſo wird für den Teil des erſten Jahres vom 1. Februar 1907 bis 31. Auguſt 1907 der Pachtzins für den Saalbau auf 2900 ℳ vereinbart. Sollte wider Erwarten der Saalbau bis zum 1. Februar 1907 nicht gebrauchsfertig her⸗ geſtellt worden ſein, ſo hat alsdann über den Pachtzins für die Zeit bis zum 31. Auguſt 1907 eine anderweite Vereinbarung zu erfolgen. Der mit Rückſicht auf die Mehraufwendungen für den Theaterbau zu zahlen Pachtzins von jährlich 4717 iſt unter entſprechender Anwendung der Vereinbarung vom 25./27. September 1905 für die Zeit vom 1. Sep⸗ tember 1906 bis 31. Auguſt 1907 mit 40 %, d. i. mit 1886,80 y zu entrichten. Bezüglich der Zahlungszeit und der Folgen finden die Beſtimmungen des § 2 Abſ. 2 des Pachtvertrages vom 21./23. Juni 1904 Anwendung. . Die §§ 3, 5 und 7 des Pachtvertrages vom 21./23. Juni 1904 finden auch auf das den Gegenſtand dieſes Vertrages bildende Saalbaugrundſtück nebſt Saal⸗ bau und Zubehör Anwendung. . Die Schiller⸗Theater⸗Aktien⸗Geſellſchaft iſt verpflichtet: a) Den Saal nur zu Volksunterhaltungs⸗ und Volksbildungszwecken zu ver⸗ wenden oder zu vergeben; b) die Eintrittspreiſe für die Veranſtaltungen im Saale und für Vermietung des Saales an Dritte nach einem Maximaltarif feſtzuſetzen, der vom Ma⸗ giſtrat der Stadt Charlottenburg zu genehmigen iſt. Über dieſen Maximal⸗ tarif darf die Schiller⸗Theater⸗Aktien⸗Geſellſchaft nicht hinausgehen und Anderungen des Maximaltarifs nicht ohne Zuſtimmung des Magiſtrats vornehmen. Die in demſelben Pachtjahre trotz Anmahnung wiederholte ſchuld⸗ hafte Nichterfüllung einer der zu a) und b) feſtgeſetzten Verpflichtungen berechtigt die Stadtgemeinde Charlottenburg, eine Vertragsſtrafe, und zwar im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Vorſchriften zu 4a bis zu 750 ℳ, im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Vorſchrift zu 40 bis zu 1500 ℳ für jeden Fall der Zuwiderhandlung feſtzuſetzen. Durch Feſtſetzung einer Vertrags⸗ ſtrafe wird der Anſpruch auf Erfüllung nicht ausgeſchloſſen. . Die für die rechtzeitige Erfüllung der der Schiller⸗Theater⸗Aktien⸗Geſellſchaft aus dieſem Vertrage und dem Pachtvertrage vom 21./23. Juni 1904 erwach⸗ ſenden Verpflichtungen zu ſtellende Sicherheit wird um 26 700 ſ erhöht, welche 4 Monate nach Abſchluß dieſes Nachtragsvertrages bei der Stadthaupt⸗ kaſſe in Charlottenburg in bar oder in mündelſicheren Papieren zu hinter⸗ legen ſind.