— 357 — § 9. Die Firma Heilmann « Littmann iſt nicht berechtigt, den Generalakkord als ſolchen weiterzuvergeben, dagegen iſt ſie ermächtigt, über einzelne Arbeiten Unterakkorde abzu⸗ ſchließen. Die künſtleriſche Leitung des Baues durch den Mitgeſellſchafter der Firma Heilmann « Littmann, Herrn Profeſſor Littmann, gehört zum Inhalt des Vertrages. § 10. Alle Streitpunkte, die aus dieſem Bauvertrage zwiſchen den Vertragsteilen ent⸗ ſtehen könnten, werden mit Ausſchluß der Gerichte endgiltig durch ein Schiedsgericht ge⸗ ſchlichtet. Zu dem Schiedsgericht ernennt jeder Vertragsteil einen höheren Baubeamten⸗ nach Aufforderung binnen 2 Wochen, als Schiedsrichter. Bei nicht rechtzeitiger Er⸗ nennung geht das Recht zur Benennung des Schiedsrichters auf den anderen Vertrags, teil über. Für den Beſteller übt das Recht der Magiſtrat von Charlottenburg aus. Die beiden ernannten Schiedsrichter wählen einen dritten Schiedsrichter als Obmann; das ſchiedsgerichtliche Verfahren wird, inſoweit es nicht durch das Geſetz geregelt iſt, von den Schiedsrichtern nach freiem Ermeſſen beſtimmt. 11. Die Bauabrechnungsſumme wird in folgender Weiſe berichtigt: Während der Bauausführung werden allmonatlich die bis dahin gemachten Leiſtungen und Lieferungen bezahlt, doch ſollen Abſchlagszahlungen unter 20 000 ℳ nicht beantragt werden. Die Reſtzahlung der im Bautagebuch feſtgeſetzten Schlußabrechnungsſumme erfolgt vier Wochen nach Abnahme des Baues. Die geleiſteten Abſchlagszahlungen ge⸗ ſchehen nicht in Anerkenntnis einer Teilabnahme. Teilabnahmen finden nicht ſtatt. Die Firma Heilmann « Littmann übernimmt die Verpflichtung, daß die von der Stadtverwaltung von Charlottenburg zu leiſtende Zinszahlung für ein Baukapital von 1 366 000 ℳ vom Tage der erſten Zahlung bis zum Tage der Übergabe des Theaters die Summe von 23 000 ℳ bei einem feſtgeſetzten Zinsfuße von 3¾ % nicht überſteigt. § 12. Die Firma Heilmann « Littmann verpflichte“ ſich, alle während zweier Jahre, vom Tage der Bauübergabe ab, an den ausgeführten Arbeiten hervorgetretenen und der Firma zur Anzeige gebrachten Mängel, welche auf Fehler der Arbeit oder des Materials zurückzuführen ſind, unentgeltlich zu reparieren; ſpätere Anſprüche auf Mängelbeſeitigung ſowie Anſprüche auf Preisminderung oder eine ſonſtige Entſchädigung ſind ausgeſchloſſen. Inſofern die Firma Heilmann & Littmann die Arbeiten in Unterakkord weiter vergeben hat, ſollen dieſe Unterakkordanten von der Firma vertraglich verpflichtet werden, die entſtehenden Reparaturarbeiten während der Garantiezeit ohne daß dabei die Firma Heilmann « Littmann aus der Haft entlaſſen wird, nach einmaliger Aufforderung durch den Stadtbaurat für den Hochbau förderlichſt zu betreiben. Es iſt danach der Stadtbaurat von Charlottenburg berechtigt, die ſofortige Beſeitigung der entſtandenen Mängel unmittel⸗ bar von den Unterakkordanten zu verlangen. § 13. Die bei der Stadthauptkaſſe von Charlottenburg für alle aus dieſem Vertrage übernommenen Pflichten zu hinterlegende Sicherheit wird auf 5 000 ℳ in Worten: „Fünfundſiebzigtauſend Mark“ feſtgeſetzt und wird in einem an die Ordre der Stadt Char⸗ lottenburg zu richtenden Sichtwechſel geleiſtet, der von einer der Stadt Charlottenburg genehmen Bankfirma akzeptiert iſt. Die Stadt iſt jederzeit berechtigt, ſelbſtändig ohne Zuſtimmung der Schiller⸗Theater⸗ Aktiengeſellſchaft den Wechſel behufs Umtauſches zu präſentieren oder an Stelle des Wechſels die Hinterlegung mündelſicherer Wertpapiere zu fordern. Erfüllt die Firma Heilmann « Littmann ihre Verpflichtungen nicht, ſo iſt die Stadtgemeinde Charlottenburg gleichfalls ſelbſtändig ohne Zuſtimmung der Schiller⸗Theater⸗Aktiengeſellſchaft ohne vor⸗ herige Aufforderung an die Firma berechtigt, ſich aus der hinterlegten Sicherheit zu be⸗ friedigen. Die aus der Sicherheit erfolgte Befriedigung der Stadtgemeinde berechtigt die Schiller⸗Theater⸗Aktiengeſellſchaft zu keinen Anſprüchen gegen die Stadtgemeinde. Sie verzichtet ſowohl im Verhältnis zu der Firma Heilmann E Littmann als gegenüber der Stadtgemeinde auf Inanſpruchnahme der Sicherheit. Die Freigabe dieſer Sicherheit erfolgt nach Ablauf der Gewährsfriſt. 9 1 Beanſtandungen des Beſtellers gegenüber Handwerkern oder Arbeitern, welche am Bau tätig ſind, werden vom Beſteller der Firma mitgeteilt und dieſe wird Sorge tragen, daß die Gründe der Beanſtandungen im Intereſſe der Bauausführung ſchnellſtens behoben werden. § 15. Die Firma Heilmann é Littmann errichtet in der Nähe des Theaters ein Bau⸗ bureau und ſetzt einen Bevollmächtigten ein, welcher mit der Bauausführung betraut iſt, und welcher ſie in allen den Bau betreffenden Fragen vertritt. 16 § 16. Die Stempelkoſten dieſes Vertrages trägt der Beſteller. Im Stempelintereſſe wird bemerkt, daß ein Betrag von 911 400 ℳ auf Material, der Reſt auf Arbeitslöhne und Honorar entfällt.