—. 368. — § 17. Gegenwärtiger Vertrag ſamt den im § 1 genannten Beilagen iſt in 2 Stücken aus⸗ gefertigt und wird gegenſeitig als rechtsverbindlich anerkannt, beiderſeitig eigenhändig unterſchrieben und jedem Vertragsteil ein Stück nebſt Beilagen ausgehändigt. Charlottenburg, den 21. Oktober 1905. Der Bauausſch u ß Baugeſchäft Schuſtehrus, Schimmelpfeng, Bratring, Heilmann é Littmann Schliemann, Kaufmann, Löwenfeld, G. m. b. H. Hugo Heimann. Littmann. 5. Nachtragsvertrag zum Vertrage vom 21. Oktober 1905. 1. Zwiſchen dem von der Stadtgemeinde und der Schiller⸗Theater⸗Aktiengeſellſchaft gemäß Vertrag vom 21./23. Juni 1904 eingeſetzten Bauausſchuß einerſeits und dem Baugeſchäft Heilmann « Littmann, G. m. b. H. in München anderſeits iſt am 21. Oktober 1905 ein Vertrag geſchloſſen worden, durch den der Firma Heilmann « Littmann der Bau des Schiller⸗Theaters in Charlottenburg gegen eine Pauſchal⸗ akkordſumme von 1 423 000 ℳ übertragen worden iſt. Durch Beſchlüſſe der ſtädtiſchen Körperſchaften vom 6./14. Dezember 1905 und vom 4./10. Januar 1906, denen die Schiller⸗Theater⸗Aktiengeſellſchaft bei⸗ getreten iſt, ſind a) Verbeſſerungen in der Ausführung der Baulichkeiten auf dem Theatergrund⸗ ſtück und eine Vervollkommnung der inneren Einrichtung, ſowie b) weitere techniſche Verkollkommnungen der Bühne angeordnet worden. Durch die erſtgenannten Beſchlüſſe vom 6./14. Dezember 1905 iſt ferner c) die Erbauung eines Sales für Volksunterhaltungs⸗ und Bildungszwecke auf dem an das Theatergrundſtück angrenzenden und mit dieſem zu einem Grund⸗ ſtück zu vereinigenden, auf dem beigehefteten Lageplan mit den Buchſtaben a, b, , d, e, a bezeichneten Grundſtücksteile beſchloſſen worden. Die Arbeiten zu a und b ſtellen weſentliche Abweichungen von dem dem Hauptvertrage zugrunde gelegten Bauplan und den dazu gehörigen Koſtenan⸗ ſchlägen dar. 2. Der Bauausſchuß überträgt demgemäß und die Firma Heilmann & Littmann über⸗ nimmt a) die Ausführung der zu 1a und b erwähnten Mehrarbeitsleiſtungen (Ver⸗ beſſerungen der Baulichkeiten und der inneren Einrichtung des Theaters, insbeſondere der Bühneneinrichtung), b) die Fertigſtellung des Neubaues des zu 1 erwähnten Saales, beides nach Maßgabe der beiliegenden 4 Stück Pläne vom 15. Mai 1906 und der beiliegenden — 16. Juni 31. Januar 3 Koſtenvoranſchläge vom 3. Jull 1906, vom T. Imt 1906 und vom . Da 1906 behufs Übergabe zu Eigentum der Stadt Charlottenburg. 3. Durch die unter 2a (1a, b) übertragenden Mehrarbeiten ſoll außer dem Zuſatze im Abſ. 2, 3 dieſes Paragraphen an dem Hauptvertrage nichts geändert werden. Es findet lediglich eine Erweiterung der im Hauptvertrage vereinbarten Akkordleiſtung im Rahmen der Mehrarbeitsleiſtung ſtatt. Hierdurch erwächſt der Firma Heilmann « Littmann weder ein Anſpruch auf Hinausſchiebung des Fertig⸗ ſtellungstermins für das im Hauptvertrage verdungene Werk einſchließlich der hier vereinbarten Mehrarbeiten noch ſonſt ein Anſpruch auf Befreiung von den im Hauptvertrage übernommenen Verpflichtungen. Insbeſondere ſteht die Firma Heilmann é Littmann dafür ein, daß trotz der Mehraufwendung von Baukapital für die in dieſem Nachtrage verdungene Mehrarbeitsleiſtung die von der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg aufzuwendenden Bauzinſen vom Tage der erſten Zahlung bis zum Tage der Theaterübergabe den im § 11 Abſ. 3 des Hauptvertrages feſt⸗ geſetzten Betrag von 23 000 ℳ nicht überſteigen. 7 Zuſätzlich zum Hauptvertrage wird jedoch folgendes vereinbart: Die Pauſchalaktordſumme des Hauptvertrages erhöht ſich für die Mehr⸗ arbeitsleiſtung, und zwar für die zu 1a bezeichnete um die Pauſchalakkordſumme von 76 000 ℳ, für die zu 1b bezeichnete um die fernere Pauſchalakkordſumme von 30 000 ℳ. 4. Über die Herſtellung des Volksunterhaltungsſaales wird folgendes vereinbart: 2) Die Herſtellung erfolgt für die Pauſchalakkordſumme von 130 000 ℳ. Mit dieſer Maßgabe gelangt der § 2 des Bauvertrages vom 21. Oktober 1905 zur Anwendung.