— 10 — Wir werden Ihre Stimme bei unſeren Beratungen nun nicht mehr hören, aber wir werden nicht aufhören, Ihrer in Verehrung und Dantbarkeit zu gedenken. Wir möchten von Ihnen nicht ſcheiden, ohne dieſen unſern Gefühlen für Sie einen Ausdruck zu verleihen. Deshalb haben wir beſchloſſen, zum dauernden Gedächtnis an Sie und Ihre langjährige Zugehörigkeit zum Charlottenburger Magiſtrat eine Straße in Charlottenburg mit Ihrem Namen zu benennen. Wir bitten in dieſem Beſchluß gleichzeitig unſere tief empfundene Anerkennung ent⸗ gegennehmen zu wollen für das, was Sie als Mitglied des Oberverwaltungs⸗ gerichts ſowie in Ihren ſonſtigen wiſſenſchaftlichen Arbeiten für das Verſtändnis und den inneren Ausbau des Verwaltungsrechtes in Preußen, in Sonderheit der Städteordnung, und damit zur Feſtigung und Förderung der Selbſtver⸗ waltung — dieſes hohen Gutes für die preußiſchen Städte gewirkt haben. Auch die nach uns kommenden Geſchlechter der Bürger unſerer Stadt ſollen ſo ſtets gemahnt werden, Ihrer bleibenden Verdienſte nicht zu vergeſſen. Möge der gütige Gott Ihnen den Lebensabend an der Seite Ihrer verehrten Gattin glücklich und heiter geſtalten und Ihnen immer den göttlichen Funken des echten Humors erhalten, mit dem er Sie Ihr Leben lang begnadet hat. In herzlicher Verehrung der Magiſtrat der Stadt Charlottenburg.“ Nachruf. „Am 13. November 1907 entſchlief im 78. Lebensjahre der Wirkliche Geheime Rat Dr. Albrecht Wilhelm Jebens Senats⸗Präſident a. D. des Königlichen Oberverwaltungsgerichts, Stadtrat von Charlottenburg. Der Entſchlafene trat, als er nach einer an geſegneter Arbeit und Erfolgen reichen Tätigkeit als Mitglied des höchſten preußiſchen Verwaltungsgerichts aus dem Staatsdienſte ausgeſchieden war, am 16. März 1898 in den freiwilligen Ehrendienſt unſerer ſtädtiſchen Verwaltung, der er bis zum 31. Dezember 1899 als Stadtverordneter und von da ab als Mitglied des Magiſtrats angehört hat. Er widmete ſich dieſem Dienſte mit der ihm eigenen tiefen Treue und warmen Liebe, befruchtete unſere Beratungen mit ſeiner Weisheit, die er in der nimmer⸗ müden Arbeit ſeines Lebens erworben hatte, und hob ſie durch den Einfluß ſeiner geläuterten Seele. Er war ein Mann von hoher Eigenart, voll edler Empfindung und männlicher Denkart, zu dem wir voll Verehrung emporblickten, und dem unſere Herzen in Liebe entgegenſchlugen. Mit herbem Schmerz und ſchwer erſchüttert durch den unerſetzlichen Verluſt, den der Magiſtrat und mit ihm die Stadt Charlottenburg durch ſeinen Hingang erlitten haben, ſtehen wir an ſeiner Bahre, mit tiefer Dankbarkeit gedenken wir deſſen, was er uns war, und mit Wehmut geloben wir ihm Treue über ſein Grab hinaus. Charlottenburg, den 15. November 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus.“ Allgemeine Angelegenheiten der Verwaltung: Mit dem 1. April 1907 wurde die Verwaltung der örtlichen Stra ß enbaupolize i in Charlottenburg dem Ober⸗ bürgermeiſter übertragen. (vgl. Verw. Ber. 1906 Abſchn. I1II Nr. 3.) UÜber Ehrenbezeugungen bei Todesfällen hat der Magiſtrat die im Anhange ab⸗ gedruckten Beſtimmungen erlaſſen. Auf Antrag der Deputation für die Gaswerke richtete der Magiſtrat im Juli 1907 an den Bundesrat das Geſuch, zu beſchließen, 2 daß Gasöle mit einem ſpezifiſchen Gewicht von über 0,830—0,880 einſchließlich bei 150 C., ſofern ſie von einer öffentlichen Gasbereitungsanſtalt zur Karburierung von Waſſergas aus dem Auslande bezogen werden, unter Kontrolle der Ver⸗ wendung von dem Eingangszolle frei bleiben. Das von dem Bundesrat dem Reichsſchatzamt überwieſene Geſuch iſt von dieſem abſchlägig beſchieden worden. 4 Der vom Magiſtrat eingeſetzte Ausſchuß für die gleich mäßig e Be⸗ handlung von Arbeiterangelegenheiten hat im Berichtsjahre 3 Sitzungen abgehalten. Er hat ſich u. a. auch mit den Angelegenheiten betreffend Beſchaffung von Notſtandsarbeiten und unentgeltliche Kaffeelieferung an die bei den ſtädtiſchen Hoch⸗ und Tiefbauten beſchäftigten Arbeiter befaßt. Beſonders beſchäftigen den Ausſchuß zur⸗ zeit die Fragen der Vermittlung von Arbeitsgelegenheit an beſchränkt erwerbsfähige Perſonen und der Feſtſetzung einer Altersgrenze für die Einſtellung jugendlicher Perſonen, die Anderungen der Grundſätze für die Gewährung von Ruhelohn, Witwen⸗ und Waiſengeld (vgl. S. 23) u. a. m. Ein weiterer Magiſtratsausſchuß hat ſich wiederholt eingehend mit der Frage der Errichtung und der Tätigkeit der Arbeiterausſchüſſe für die Arbeiter der Stadt Charlottenburg beſchäftigt. Seine Vorſchläge werden demnächſt im Magiſtrat zur Beratung gelangen.