Firma Adolf Gertz, Buchdruckerei und Verlagsanſtalt, G. m. b. H. in Charlottenburg, Danckelmannſtraße 3, die der Formulare dem Buchdruckereibeſitzer W. Sommer in Schöneberg, Hauptſtraße 159, auf drei Jahre übertragen worden. Gewährung von Ruhegehalt. Fürſorge für die Hinterbliebenen. Witwen⸗ und Waiſengeld. unterſtützungen. Das Ortsſtatut betreffend die Gewährung von Ruhegehalt vom 12 März 1900 iſt nach Maßgabe der geänderten Grundſätze für die Penſionierung der unmittelbaren Staatsbeamten durch Nachtrag vom 25. Juni 1907 — genehmigt durch den Bezirksausſchuß am 9. Juli 1907 — mit Wirkung vom l1. April 1907 abgeändert worden. Ein Abdruck des Statuts in ſeiner neuen Faſſung erſcheint im Anhange Nr. 4). 1 1. April 1907 war die Stadtgemeinde mit 83 ruhegehaltsberechtigten Beamten (darunter 15 Ruhegehaltsempfängern) und 31 Lehrern der höheren Lehranſtalten bei der Brandenburgiſchen Witwen⸗ und Waiſenverſorgungsanſtalt beteiligt. Im Laufe des Jahres ſchied 1 Oberlehrer durch den Tod aus, ſo daß 83 Beamte (darunter 17 Ruhegehaltsempfänger) und 30 Lehrer beteiligt blieben. Der Beitrag — 6% vom Geſamtdienſteinkommen betrug 28 806,81 ℳ (1906 29 385,61 ℳ,, 1905 30 336,90 ℳ, 1904 30 450,32 ℳ). Die Anſtalt zahlte an die Hinterbliebenen von 23 ſtädtiſchen Beamten und Lehrern zuſammen 19 924,80 ℳ. Die Hinterbliebenen der übrigen ſtädtiſchen Beamten — 19 — erhalten Witwen⸗ und Waiſengeld aus ſtädtiſchen Mitteln. Im Berichtsjahre wurde für die Hinterbliebenen des Sekretärs a. D. Braun Witwen⸗ und Waiſengeld angewieſen. Das Ortsſtatut betreffend die Gewährung von Witwen⸗ und Waiſengeld iſt nach Maßgabe der abgeänderten geſetzlichen Vorſchriften für die Hinterbliebenen der unmittelbaren Staatsbeamten durch Nachtrag vom 25. Juni 1907 — genehmigt durch den Bezirksausſchuß am 9. Juli 1907 — mit Wirkung vom 1. April 1907 abgeändert worden. Ein Abdruck des Statuts in der neuen Faſſung befindet ſich im Anhange Nr. 5). Aus der Fritſche⸗Stiftung wurden an die Hinterbliebenen von 19 Beamten Unterſtützungen gezahlt. Der Hinterbliebenen⸗Unterſtützungskaſſe der Beamten der Stadtgemeinde Charlottenburg wird ſeit dem 1. Oktober 1907 ein widerruflicher Zuſchuß in Höhe von 4 ℳ für jedes Mitglied und Jahr aus ſtädtiſchen Mitteln gewährt. Am Schluſſe des Berichtsjahres gehörten der Kaſſe 609 Mitglieder an. Zur Umarbeitung der Grundſätze für die Gewährung von Ruhe⸗, Wit wen⸗ und Waiſengeld für alle im Dienſt der Stadt ſtehenden Perſonen ohne Beamteneigenſchaft einſchl. der Arbeiter hat der Magiſtrat einen Ausſchuß eingeſetzt. Die Arbeiten ſind noch im Gange. Fürſorge bei Krankheit in der Familie. Der zwiſchen der Stadtgemeinde und dem Hauspflegeverein Charlottenburg — Geſchäftsſtelle Bismarckſtraße 49 — unterm 4. Januar ve geſchloſſene Vertrag (vrgl. Verw. Ber. 1906 S 16) hat auch im Jahre 1907 weiter eſtanden. Die Zahl der Pflegefälle betrug im Rechnungsjahre 1907 57 mit 448 ganzen und 212 halben Pflegetagen. Der Koſtenbeitrag der Stadtgemeinde belief ſich auf 554,00 ℳ. Ruhelohn und Hinterbliebenen⸗Verſorgung für ſtädtiſche Arbeiter und Angeſtellte. Nach Maßgabe der Grundſätze vom 18. Juni 1900 ſind im Berichtsjahre gewährt: Im Bereiche der Hauptverwaltung: an 21 Perſonen Ruhelohn: 3 261,38 ℳ (1906⸗ 3 678,60 ℳ), an 37 Perſonen Witwen⸗ und Waiſengeld: 3 343,03 ℳ (1906 2 824,10 ℳ): im Bereich e der Sonderverwaltungen: a) Kanaliſationsverwaltung: an 1 Perſon Ruhelohn: 74,88 ℳ (1906 ⸗ 120,91 ℳ), an 1 Perſon Witwengeld: 145,83 ℳ (1906 nichts); b) Lagerplatzder Tief bauver waltung: an 3 Perſonen Ruhelohn: 484,18 ℳ (1096 = 521,39 ℳ), an 1 Perſon Witwengeld: 250,00 ℳ (1906 ⸗ 250,00 ℳ); c) Verwaltung der Gasanſtalten: an 6 Perſonen Ruhelohn: 1 043,65 ℳ (1906 1 315,12 ℳ), an 14 Perſonen Witwen⸗ und Waiſengeld: 2 305,34 ℳ (1906 1 504,60 ℳ). Außer dieſen Bewilligungen ſind bei nicht völligem Zutreffen der nach den Grundſätzen maßgebenden Vorbedingungen, alſo außerhalb des Rahmens derſelben, gemäß § 12 auf Grund eines Gemeindebeſchluſſes gewährt: an widerruflicher Unterſtützun g: als Ruhelohn: 128,30 ℳ (1906 und 1905 ebenfalls 128,30 ℳ) an 1 Perſon im Bereiche der Verwaltung der Gasanſtalten, als Witwen⸗ und Waiſengeld: 178,09 ℳ (1906 und 1905 nichts) an 1 Perſon im Bereiche der Hauptverwaltung, 300,00 ℳ (1906 und 1905 ebenfalls 300,00 ℳ) an 5 Perſonen im Bereiche der Kanaliſationsverwaltung, 500,00 ℳ (1906 ⸗ 545,83 ℳ, 1905⸗ 250,00 ℳ) an 2 Perſonen im Bereiche der Verwaltung der Gasanſtalten. Aus der Jubiläumsſtiftung wurden an die Hinterbliebenen von 26 Arbeitern Unter⸗ ſtützungen gezahlt. 7. Beteiligung an gemeinnützigen Veranſtaltungen. Die Stadtgemeinde hat a) dem Arbeitsausſchuß für die vom 20. April bis 21. Mai 1907 in Werder ſtattgefundene Allgemeine Obſtbauausſtellung zur Beſchaffung eines Ehrenpreiſes 100 ℳ, b) dem Gartenbauverein für Steglitz und Umgegend für die vom 2.—7. Oktober 1907 in Steglitz ſtattgefundene Jubiläums⸗Gartenbauausſtellung zur Beſchaffung eines Ehren⸗ preiſes 150 ℳ und e) dem Verband Deutſcher Köche zu Berlin für die vom 11—20. Oktober 1907 in Halenſee ſtattgefundene I1II. Ausſtellung für Deutſche Kochkunſt und verwandte Gewerbe einen Ehrenpreis im Werte von 100 ℳ gewährt.