3 ½ prozentige Deutſche Reichsanleihen 174 900,00 ℳ 3½ prozentige Preußiſche konſ. Staatsanleihen 273 800,00 „ 3 prozentige Preußiſche konſ. Staatsanleihen 156 400,00 „ 4 prozentige Preußiſche Staatsſchatzanweiungen 34 000,— „ 4 prozentige Charlottenburger Stadtanleihen 309 600,00 „ Sparkaſſenbuch der Stadt Charlottenburg Nr. 39 573 (3%/ 52,22 „ Summe JI§ 7522 I Der Zugang gegen den Beſtand des Vorjahres von 797 351,57 beträgt 151 400,65. 3. Der Grundſtückserwerbsfonds. Die Bildung dieſes Fonds iſt am Schluſſe des Rechnungsjahres 1902 von den ſtädtiſchen Körperſchaften beſchloſſen worden. Alle neu anzukaufenden Grundſtücke ſind zunächſt aus dieſem Fonds zu erwerben; die aufgewendeten Koſten werden dem Fonds erſtattet, ſobald ein Grundſtück einem beſtimmten Zweck überwieſen wird. Der Fonds iſt ausgeſtattet: 1. aus der 1899er Anleihe mit einem Betrag voynn 2 211 000 ℳ 2. aus der 1902er Anleihe a) mit dem Wert der Krankenhausgeländes auf Weſtend 2 500 000 ℳ b) außerdem mit dem Betrage voynn 2 542 515 „ 5 042 515 „ 3. aus Der 1905er Anleitee . 5 202 000 „, zuſammen mit 12 455 515 ℳ. Er wird in der Weiſe verwaltet, daß ihm als laufende Einnahmen zugeführt werden die aufkommenden Miet⸗ und Pachtzinſen, die Erlöſe aus dem etwaigen Verkaufe von Grundſtücken und die Erſtattungen für ſolche Grundſtücke, die als Baugelände Verwendung finden, während in Ausgabe nachgewieſen werden die Hypotheken⸗ und Anleihezinſen, ſowie die Koſten der Verwaltung, Unterhaltung, Beleuchtung, des Waſſerverbrauchs, der Brennvorräte, der Schornſteinreinigung uſw. Uberſchüſſe, die ſich aus dem Verkauf der dem Fonds angehörenden Grundſtücke ergeben, fließen — wie bereits im vorigen Abſchnitt erwähnt — der einſtweiligen Kapitalanſammlung für den Erwerb von Grundſtücken aus dem Ordinarium zu. Die Koſten für den Ankauf der Grundſtücke werden unter Hinzurechnung der laufenden Ausgaben und nach Abzug der laufenden Einnahmen von Jahr zu Jahr mit 3,5 v. H. verzinſt. Auch dieſe Zinſen werden zunächſt von dem Grundſtückserwerbsfonds getragen. Nach Ausſonderung der Grundſtücke für einen beſtimmten Zweck, z. B. zur Er⸗ richtung einer höheren Lehranſtalt, einer Gemeindeſchule uſw. hat die betreffende Ver⸗ waltung dem Fonds die urſprünglichen Ankaufskoſten zuzüglich der bis dahin aufgelaufenen Zinſen zu erſtatten. Am Schluß des Berichtsjahres war das Konto der 1899 er Anleihe in Höhe von.. 2518 550,70 ℳ das Konto der 1902 er Anleihe in Höhe von. . . 6 693 726,28 und das Konto der 1905 er Anleihe in Höhe von .. 4517 635,98 der ganze Fonds alſo in Höhe vonn 13 729 912,96 in Anſpruch genommen. Die Mittel ſind mithin um 1 274 397,96 ℳ überſchritten worden. 6. Der Reſervefonds der Kanaliſations⸗Verwaltung. Derſelbe dient zur Beſtreitung außergewöhnlicher Ausgaben des Ordinariums des Kanaliſationsetats. Den Grundſtock des Fonds bildet die von den Gemeinden Wilmersdorf, Schmargendorf und der Villenkolonie Grunewald für den Anſchluß an die Charlottenburger Kanaliſation gezahlte Entſchädigung von zuſammen 160 000 ℳ?, welche im Mai 1895 in Preußiſchen Konſols angelegt wurde. Dem Fonds ſind beſtimmungsgemäß die Überſchüſſe aus dem Ordinarium des Sonderetats der Kalaniſationsverwaltung zuzuführen. Im Rechnungsjahre 1907 mußten von den Wertpapieren des Fonds Stücke im Nenn⸗ werte von 52 000 ℳ veräußert und von dem Sparguthaben 1093,74 abgehoben werden, um einen am Schluſſe des Rechnungsjahres 1906 beim Ordinarium des Kanaliſationsetats entſtandenen Fehlbetrag zu decken. Dadurch hat ſich der Beſtand des Fonds von 950 543,42 um 53 093,74 ℳ auf 897 449,68 ℳ. vermindert. Am Schluſſe des Berichtsjahres beſtand der Fonds aus 4) 3½ prozentigen Preußiſchen konſ. Staatsanleihen im Nennwerte von. 611 100,00 p) 3prozentigen Preußiſchen konſ. Staatsanleihen im Nennwerte von 140 600,00 „ c) 3½eprozentigen Deutſchen Reichsanleihen im Nennwerte von 145 200,00 „ 4) dem Sparkaſſenbuch der Stadt Charlottenburg Nr. 18 60060. 549,68 „ zuſammen 897 449,68 ℳ. 7. Der Reſervefonds der Lagerplatzverwaltung. Dieſer Fonds iſt im Rechnungsjahre 1903 neu gebildet worden und dient zur An⸗ ſammlung von Mitteln, die für allgemeine Lagerplatzzwecke verwendet werden ſollen. Dem Fonds werden etwaige Überſchüſſe des Lagerplatzetats zugeführt. Am Schluſſe des Rechnungsjahres 1907 waren vorhanden a) 3 prozentige Preußiſche konſ. Staatsanleihen über 102 000,00 ℳ p) Sparkaſſenbuch der Stadt Charlottenburg Nr. 20 040 B über?⸗ 183,76 „ Summe; I)7 II 7 7. 8. Der Straßenregulierungsfonds. Laut Gemeindebeſchluß iſt vom Rechnungsjahr 1905 ab aus den noch rückſtändigen Anliegerbeiträgen für Straßen im Neubaufalle ein Straßenregulierungsfonds zu bilden und anzuſammeln, aus welchem die Auslagen für zukünftige Regulierungen nicht hiſtoriſcher Straßen beſtritten werden ſollen. Da die Auslagen der Stadtgemeinde für Straßen⸗