—— 83 — Fuhrunternehmer Fricke vertraglich vergeben. Bis zum 31. März 1908 hatte der Unternehmer auch die Fahrzeuge und Maſchinen inſtandzuhalten, während von dieſem Zeitpunkte ab die Stadtgemeinde die Unterhaltung ſelber übernahm. Zur Unterbringung derjenigen Fahrzeuge, welche in den der Stadt gehörigen Unter⸗ kunftsſtellen keinen Platz finden, hat der Fuhrunternehmer vertraglich einen hierfür geeig⸗ neten Schuppen auf ſeine Koſten vorzuhalten. Da der vom Unternehmer vorgehaltene Schuppen zu weit von den meiſten Aufſichtsbezirken entfernt liegt, ſind zu den 3 bereits vorhandenen Unterkunftsſtellen im Betriebsjahre noch 3 weitere Fahrzeugſchuppen in einfachſtem Fachwerkbau errichtet worden. Dieſe drei neu errichteten Schuppen enthalten auch je einen Aufenthaltsraum für Aufſeher und Arbeiter. In zwei Schuppen iſt je eine Schmiedewerkſtatt vorgeſehen, von denen eine eingerichtet und in Betrieb genommen wurde, um die laufenden Ausbeſſerungsarbeiten ausführen zu können. Dieſe 6 Schuppen enthalten Unterkunftsräume für nahezu ſämtliche Fahrzeuge und Reinigungs⸗ uſw. Ma⸗ ſchinen der Straßenreinigung. Außerdem werden in ihnen ſämtliche Schiebkarren und die Arbeitsgeräte untergebracht. Fahrzeuge und Arbeitsgeräte befinden ſich infolgedeſſen nunmehr in möglichſter Nähe ihrer Verwendungsſtelle. Die Verwaltung und das Materialienlager befinden ſich auf dem Grundſtück der Hauptfeuerwache Lützow 7/. Über die Organiſation des Betriebes der Straßenreinigung enthält der vorjährige Verwaltungsbericht (S. 97 ff) eine eingehende Darſtellung. Von augenfälligen Verunreinigungen wurden täglich gereinigt: etwa 807 200 qm aſphaltierte Straßendammflächen, 338 000 „ gepflaſterte — 61 300 „ Straßen mit Holzpflaſterflächen, 905 000 „ Bürgerſteig⸗ und Promenadenflächen. uſ. 2 II1I 500 qm, alſo mehr als der Geſamtfläche. 3. Die Müllbeſeitigung. Im Intereſſe der Volksgeſundheit hat die Stadtgemeinde ſeit dem 1. April 1907 die bis dahin durch private Unternehmer in durchaus unzureichender Weiſe bewirkte Be⸗ ſeitigung des Hausmülls verſtadtlicht. Die Stadtgemeinde unterhält demgemäß ſeit dem genannten Tage eine Gemeindeveranſtaltung zur Beſeitigung des Hausmülls, der ſich die Eigentümer ſämtlicher bewohnten Grundſtücke auf Grund der Polizeiverordnung vom 13. Auguſt 1906 zu bedienen haben. Gelegentlich dieſer Verſtadtlichung der Müll⸗ beſeitigung gelangte gemäß der genannten Polizeiverordnung in Verbindung mit der Ordnung der Stadtgemeinde Charlottenburg betreffend die Erhebung von Gebühren für die Wegſchaffung des Hausmülls vom 2. Juli 1906 das ſogenannte Dreiteilungsſyſtem zur Einführung, d. h. das Müll iſt in den Haushaltungen nach ſeinen verſchiedenen Beſtand⸗ teilen zu trennen, nämlich in a) Aſche und Kehricht, b) Speiſereſte und Abfälle von zubereiteten und unzubereiteten Nahrungsmitteln, ) die übrigen Beſtandteile wie Papier, Lumpen, Scherben und dergl. und in beſonderen Gefäßen auf den Grundſtücken zu ſammeln. 1 Für die Verwaltung und Unterhaltung der Gemeindeveranſtaltung wird von jedem bewohnten Grundſtück, für welches die Veranſtaltung benutzt wird, eine Gebühr nach dem Maßſtabe des Nutzungswertes der auf dem Grundſtück vorhandenen bewohnten Gebäude erhoben. Durch Gemeindebeſchluß wird alljährlich feſtgeſetzt, welcher Prozentſatz des Gebäudenutzungswertes für das betreffende Etatsjahr als Gebühr zu erheben iſt Dieſer Satz betrug für das Berichtsjahr 0,8 %. Die Abfuhr und Verwertung des Hausmülls iſt der Dreiteilung Allgemeinen Müll⸗ verwertungs⸗Geſellſchaft m. b. H. vertraglich auf die Dauer von 15 Jahren übertragen worden. Dieſe Geſellſchaft hat ſowohl die Geſpanne und Wagen für die Abfuhr zu ſtellen als auch die für die Grundſtücke erforderlichen Sammelgefäße auf ihre Koſten vorzuhalten. Für ihre Geſamtleiſtungen erhält die Unternehmerin eine Vergütung von 1,30 ℳ für den Kopf der ortseingeſeſſenen Bevölkerung. Für die Verwertung des getrennten Mülls hat die Geſellſchaft in Seegefeld bei Spandau eine Schweinemäſterei und eine Sortieranſtalt errichtet. Hier werden die Speiſereſte und Küchenabfälle zur Fütterung von Schweinen verwendet, während die oben zu e genannten Müllbeſtandteile (die ſogenannten gewerblichen Abfälle) ſortiert und alsdann zur Erzeugung neuer wirtſchaftlicher Werte an geeignete Unternehmer ver⸗ kauft werden. Aſche und Kehricht werden zurzeit nach Röthehof bei Ketzin im Kreiſe Oſthavel⸗ land mittels Eiſenbahn verfrachtet und dort zur Aufhöhung ſumpfigen Geländes verwendet. Im Berichtsjahre wurden im geſamten Stadtgebiet 34 361 t Aſche, Schlacken und Kehricht, 6993 t Speiſereſte und Küchenabfälle, 8130 t ſonſtige Müllbeſtandteile, im ganzen 49 484 t Hausmüll in den dazu beſtimmten Gefäßen angeſammelt und mittels Eiſenbahn nach den Verwendungsorten verfrachtet. Die Bearbeitung der Angelegenheiten der Müllbeſeitigung iſt der Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen übertragen. Die Beaufſichtigung der von der Dreiteilung Allgemeinen Müllverwertungs⸗Geſellſchaft zu leiſtenden Arbeiten ſowie die Kontrolle der Durchführung der Dreiteilung des Mülls geſchieht durch den Straßen⸗ reinigungs⸗Oberinſpektor und vier beſondere Aufſeher — Beamte der Gehaltsklaſſe . 11˙