— 186 — Wegen unterlaſſener Einreichung des ordnungsmäßigen Lehrvertrages an die Handwerkskammer wurde ein Handwerksmeiſter auf Antrag derſelben in eine Geldſtrafe von 5 Mark genommen, und dieſe zwangs⸗ weiſe beigetrieben. Auf beſonderen Wunſch der Handwerkskammer erfolgte der Hinweis auf die Not⸗ wendigkeit der Ablegung der Geſellenprüfung und die Ermahnung der Lehrmeiſter, ihrer geſetzlichen Pflicht, die Auslernenden zur Ablegung der Prüfung anzuhalten, von jetzt ab neben der amtlichen Bekanntmachung in den Tageszeitungen auch noch durch Säulen⸗ anſchlag im Auguſt und Februar, damit die Wichtigkeit der Angelegenheit den Betreffenden beſonders vor die Augen geführt wird. Der Handwerkskammer gehören z. 3. ein Charlottenburger Bürger als Mitglied und zwei als Erſatzmänner an. 3. Die Handelskammer. Charlottenburg gehört zum Bezirk der Berliner Handelskammer, und zwar werden die Liſten der Wahlberechtigten für die Stadtkreiſe Charlottenburg und Schöneberg ge⸗ meinſchaftlich aufgeſtellt. Auf Grund derſelben ſind 3 Kammermitglieder zu wählen. Zur Zeit ſind die Vertreter der beiden erſten Abteilungen Charlottenburger Kaufleute, während ein Schöneberger Kaufmann die 3. Abteilung vertritt. Die Erhebung der Handelskammerbeiträge erfolgt unmittelbar durch die Handels⸗ kammer, jedoch hat der Regierungspräſident auf Anſuchen derſelben den Magiſtrat mit Wahrnehmung der Obliegenheiten als Vollſtreckungsbehörde für die Beitreibung rück⸗ ſtändiger Handelskammerbeiträge im hieſigen Stadtkreiſe beſtimmt. 4. Die Märkte. Die nach dem vorjährigen Bericht bewilligten 8 Pferde märkte fanden im Berichtsjahre am 3. April, 1. Mai, 11. Juni, 9. Juli, 13. Auguſt, 15. Oktober, 12. Novem⸗ ber 1907 und 10. März 1908 auf dem Marktplatze am Königsdamm ſtatt. Der Auftrieb war an den einzelnen Martttagen ein derartig reger, daß das Bedürfnis für die Wiederer⸗ öffnung des hieſigen Marktes nicht zu verkennen iſt. In Anerkennung dieſes Umſtandes genehmigte der Provinzialrat unter dem 19. März 1908 auf Antrag des Magiſtrats die Vermehrung der Pferdemärkte von 8 auf 10. Die Wochenmärkte wurden an den im vorjährigen Berichte angegebenen Tagen auf den dort bezeichneten Plätzen abgehalten. Die a. a. O. bereits erwähnte Polizei⸗ verordnung, welche einen weiteren Sonnabend⸗Nachmittagmarkt, und zwar in der Spree⸗ ſtraße in Ausſicht ſtellte, erfolgte unter dem 17. Mai mit der Wirkung vom 1. Juli 1907. Dieſer Sonnabend⸗Nachmittagmarkt fand dort zum erſtenmal am 6. Juli 1907 ſtatt. Die 3 Kram⸗ (Jahr⸗ Märkte wurden am 4. Juni, 8. Oktober 1907 und 3. März 1908 abgehalten. Die Zahl der auf den Pferdemärkten aufgetriebenen Pferde und der Händler auf den Wochen⸗ und Krammärkten ergibt der Abſchnitt „Polizeiverwaltung“. Infolge der vorerwähnten Neueinrichtung des Sonnabend⸗Nachmittagmarktes wurde der Pachtzins des Stättegeldes um 1000 ℳ (auf 43 000 ℳ) erhöht. 5. Das ſtädtiſche Eichamt. Im Rechnungsjahre 1907 ſind im Eichamt die nachſtehend aufgeführten Gegen⸗ ſtände zur eichamtlichen Behandlung eingeliefert worden. Eichungen 1 ee Geprüfte und richtig Bezeichnung der Gegenſtände Stück Stücde befundene Stücke 1905 1906 1907 I 1905 1906 1907 1 1905 1906 1202 AIltiſigteitsmaße: 13 15 17 1 1 1 36 15 28 Meßwerkzeuge für Flüſſigkeiien — — Kr R — — — — 1 aſſer 2 — — 3680 — — — R — — Handelsgewichte mit Juſtierhöhlung 1 815 1 557 1 683 49 23 311 256, 127 5661 1 553 1 151 1 567] 351 280 450] 1 056, 939 1 107 „ ohne „ Gleicharmige Balkewagen Gleicharmige oberſchalige Tafelwagen 5 19 24 43 9 6 5 21 9 19 Dezimal⸗ u. Zenteſimalbrückenwagen 26 19 19 10 4 10 8 7 12 Einfache Balkenwagen mit Laufgewicht u. Skala⸗ 4 4 1 K —— H 1 — f 11 — — Zuſammengeſetzte Balken⸗ und Brücken⸗ wagen mit desgq. 18 24] 15 4 — K 36 — 2 Wagen für Poſtpäckereien ohne ange⸗ gebenen Wer::⸗⸗⸗⸗ 5 1 4 —2 — — — — Eiſenbahnpaſſagier⸗Gepäckwagen 1 — 11 — — — — — — Kumtmaßete . 31 11 — — — — — — — Die Einnahmen an Eichgebühren, einſchl. der Tagegelder für den Eichmeiſter für Dienſtverrichtungen außerhalb der Amtsſtelle, welche ebenfalls der Stadthauptkaſſe zufallen, ſowie die Ausgaben des Eichamts während der letzten 3 Jahre ſind aus nachſtehender Zuſammenſtellung erſichtlich: