. ‚ Die erſte Verhandlung fand im Berichtsjahre faſt regelmäßig — vor dem Vor⸗ ſitzenden allein, die weitere Verhandlung vor dem mit 4 Beiſitzern beſetzten Spruchgericht ſtatt. Es wurden 93 (87) Terminstage abgehalten, und zwar 57 (53) vor dem Vorſitzenden allein und 36 (34) vor dem Spruchgericht. Die Zahl der an den Terminstagen verhandelten einzelnen Streitſachen betrug vor dem Vorſitzenden 1 428 (1 229), vor dem Spruchgericht 388 (291), zuſammen 1 816 (1 520). Die Höchſtzahl der an einem Tage verhandelten Klagen beziffert ſich auf 35 (30) vor dem Vorſitzenden und 14 (12) vor dem Spruchgericht, die Jahresdurchſchnittszahl auf 25 (23) vor dem Vorſitzenden und 11 (9) vor dem Spruchgericht. In 71 (26) Fällen wurden die Klagen wegen ganz offenbarer ſachlicher oder örtlicher Unzuſtändigkeit durch formloſen Beſcheid des Vorſitzenden ohne vorgängige mündliche Ver⸗ handlung zurückgewieſen. Beweisaufnahme war in 131 (96) Streitſachen erforderlich, d. ſ. 8,7 % (7,7 %) der erledigten Klagen; 201 (167) Zeugen und Sachverſtändige wurden vernommen. Von den 1 520 Streitſachen ſind nur 331 (258) Klagen oder 21 % (20 %) ſchriftlich eingereicht; davon mußten 113 Klagen zur weiteren notwendigen Ergänzung zurückgegeben werden. Brauchbare Klagen ſind ſomit nur 218 oder 14 % eingereicht. Die übrigen 1 302 (1 008) oder 86 % (80 %) wurden zum Protokoll des Gerichtsſchreibers erklärt. Die münd⸗ liche Rechtsbelehrung in der Gerichtsſchreiberei hat auch im Berichtsjahre ihre Wirkung nicht verfehlt. Die ſtetig ſteigende Zahl der mündlich erklärten Klagen dürfte zum überwiegenden Teil auf dies beliebte und leicht erreichbare Auskunftsmittel zurückzuführen ſein. Berufungsfähige Urteile ſind 106 (33) ergangen. Es iſt jedoch nur in 5 (4) Fällen Berufung eingelegt worden. Hiervon iſt! Sache erledigt durch Beſtätigung des Urteils des Ge⸗ werbegerichts, während die übrigen 4 noch unerledigt ſind. Von den am Schluß des Vor⸗ jahres unerledigt gebliebenen 4 Berufungen ſind 3 durch Beſtätigung, 1 durch Anderung des Urteils des Gewerbegerichts erledigt. Geldſtrafen wurden feſtgeſetzt: Gegen 5 Parteien wegen Nichterſcheinenes 100 ℳ Gegen 1 Beiſitzer wegen Zuſpätkommees 5 ¼ Für die Tätigkeit des Gewerbegerichts werden Gebühren nicht erhoben. Ebenſo bleiben Schreibgebühren und bare Auslagen für Zuſtellungen außer Anſatz. Die Geſamt⸗ koſten für das Gewerbe⸗ und Kaufmannsgericht an Beſoldungen, Miete, Licht, Heizung, Reinigung, Druck⸗, Portokoſten uſw. werden von der Stadtgemeinde getragen und ſind für das Berichtsjahr mit rund 24 000 ℳ zum Anſatz gebracht. Außerdem wurden gezahlt: Entſchädigungen an die Beiſtzee 864 An Einnahmen waren zum Soll geſtellt. 126 „ 101 „, Eiugegangen ndg , , 4 Nicht eingegangen und deshalb in Abgang zu ſtellen warean 25 7 uber den Wert der Streitgegenſtände, die Art und die Dauer der Erledigung der Klagen ſind in dem Sonderbericht nähere Nachweiſungen enthalten. Einigungsamt. Als Einigungsamt iſt das Gewerbegericht im Berichtsjahre nicht in Tätigkeit getreten. Gutachten und Anträge. Gutachten ſind im Berichtsjahre nicht gefordert, Anträge ſind nicht geſtellt worden. 2. Das Kaufmannsgericht. Allgemeines. Im Berichtsjahre iſt eine Anderung in der Perſon des Vorſitzen⸗ den und ſeiner Stellvertreter nicht eingetreten. Am 30. Oktober 1907 fanden die Neuwahlen der Beiſitzer für die mit dem 1. Januar 1908 beginnende dreijährige Wahlperiode ſtatt. Die Zahl der zu wählenden Beiſitzer betrug 24, und zwar 12 Kaufleute und 12 Gehilfen. Von den Kaufleuten wurden 2, von den Handlungsgehilfen 6 Vorſchlagsliſten eingereicht. Beſchwerden gegen die Rechtsgültigkeit der Wahlen wurden nicht erhoben. Die Wahlbeteiligung ſeitens der Gehilfen war diesmal eine lebhafte. Während das vorige Mal nur 163 Handlunsgehilfen von ihrem Wahlrechte Gebrauch gemacht hatten, wurden diesmal von ihnen 535 Stimmen abgegeben (531 gültige und 4 ungültige): d. i. eine Zunahme von 222 %. Fjür die Kaufleute war nur eine Liſte übrig geblieben; es hätte alſo eine einzige Stimme für die Annahme dieſer Liſte genügt. Deshalb kann von einem Nachlaſſen oder einer Minderbeteiligung in dieſem Falle nicht geſprochen werden. Uber ſeine Geſchäftstätigkeit hat das Kaufmannsgericht bereits einen Sonderbericht veröffentlicht, auf den im übrigen verwieſen wird. Rechtſprechun g. Es wurden im abgelaufenen Geſchäftsjahre 405 (260) Streitſachen anhängig gemacht. Hierzu kommen 4 aus dem Vorjahre übernommene Streitſachen, ſodaß im ganzen 409 Sachen zu erledigen waren; 18 von ihnen waren am Jahresſchluſſe noch unerledigt und mußten in das neue Jahr übernommen werden. ) Die Klammern geben zum Vergleich die Zahlen des Vorjahres an.