— 101 — Konzeſſionen wurden erteilt 1905 1906 1907 ſüt Gaſtwireſchaſteu⸗. . 4. 11 19 24 für Schankwirtſchaften mit Branntweinſchank: 4) alte vorhandene Lokaleeee 234 188 231 v) nen errichtete Lotale 21 18 25 für Schankwirtſchaften ohne Branntweinſchank: 4) alte vorhandene Lotalee 322 293 366 vf nen errichtete Lotateeee 43 95 96 für Branntweinkleinhandlungen: 4) unbeſchräntt ,, — 13 4 v) im verſiegelten Flaſchen — 90 125 ſür Trinthaten, 3 3 1 „ Gicbahuen 1 5 3 „ Banutantinen 4. 2 , , h . 12 8 21 „ neue Zimmer (Ausdehnungenn 17 17 12 zum Handel it Gifren. ½ 2 , ; 27. 25 37 für Schauſtellungen uſw. (§ 33 b R.⸗G.⸗O.). 4 11 7 „ Dampſteſſaamagennn: 23 15 18 „, gewerdliche Amagenn 1 10 8 an Geſindevermieter und Stellenvermittleee. 35 38 30 „Pfandleicer s, , , 2 4 1 zuſammen 864 852 1 009 Gegen diesſeitige Entſcheidungen wurde im Berichtsjahre nur in ſechs Fällen Be⸗ rufung eingelegt, wovon zwei Erfolg hatten. An Koſten waren zum Soll geſtellftft. 752 6 Nicht einzichbar waren nn 154. „ Wirklich eingegangen ſiundd. 598 7. Die Polizeiverwaltung. Wiederholt iſt in der Stadtverordneten⸗Verſammlung, in der Preſſe und im Publikum Klage geführt wordenüber die Unſicherheit auf den Straßen Charlotten⸗ bur g s. Gelegentlich der Beratung des Polizeikoſtengeſetzes im Herrenhauſe nahm der Herr Oberbürgermeiſter Veranlaſſung, dieſe Klagen ausführlich und eindringlich zu vertreten. Aus ſeinen Ausführungen ſei der wichtigſte Inhalt wiedergegeben: „Meine Herren, die Unſicherheit auf den Straßen Charlottenburgs iſt ſeit Jahren der Gegenſtand der lebhafteſten Klagen weiter Kreiſe der Bevölkerung und hat in weite Kreiſe unſerer Bürgerſchaft ſeit Jahren leb⸗ hafte Beunruhigung hineingetragen. Schwere Erzeſſe, Lärmſzenen, Prügeleien bei Tage und bei Nacht, Meſſer⸗ ſtechereien ſind an der Tagesordnung in unſeren Charlottenburger Polizeiberichten, ja die Rowdies, oder beſſer deutſch geſagt: die Raufbolde Groß⸗Berlins, aus Berlin, Schöneberg, Rixdorf, Wilmersdorf, geben ſich geradezu Rendezvous in den Charlottenburger Straßen, weil es notoriſch iſt, daß die Schutzmannſchaft dort nicht ausreicht, um ihnen erfolgreich entgegenzutreten. Es iſt in der Tat keine Übertreibung, wenn ich ſage, daß der ruhige Bürger mit ſeiner Familie, mit Frau, Töchtern und Söhnen, heute in der Nachtzeit nicht unbehelligt und ſicher durch eine Reihe von Charlottenburger Straßen gehen kann, ohne befürchten zu müſſen, mit ſolchen Raufbolden in höchſt unangenehme Renkontres zu geraten, bei denen das Meſſer ſehr leicht zur Hand iſt. Daß dieſe Mißſtände notoriſch beſtehen, wird der Herr Miniſter des Innern ebenſo wiſſen wie der Herr Finanzminiſter. Über ſie iſt von unſerer Polizeiverwaltung jahrelang geklagt worden, und wir haben mehrfach Gelegenheit genommen, zu petitionieren, daß die Polizeikräfte vermehrt würden. Sie ſind denn auch etwas vermehrt worden, aber die Vermehrung hat nie gleichen Schritt gehalten mit der Vermehrung der Bevölkerungs⸗ zahl. Ganz abgeſtellt ſind unſere Klagen niemals, auch heute nicht. Ich will nur ein paar Zahlen dafür an⸗ führen. In Charlottenburg entfallen auf 10 000 Einwohner im Jahre 1907 17 Mannſchaften, Schutzleute und Wachtmeiſter zuſammengerechnet; in Berlin entfallen auf 10 000 Einwohner 31 Mannſchaften. Wenn ich nun auch zugeben will, daß die Verhältniſſe in Berlin, namentlich in der inneren Stadt, wegen des ſehr erheblichen Verkehrs, etwas ſchwieriger ſind als in Charlottenburg, ſo liegen doch anderſeits die Verhältniſſe in Charlotten⸗ burg ſehr ähnlich wie in Berlin. Jedenfalls iſt eine derartige Differenz von 17 auf 31 nicht gerechtfertigt. 5 Als vor hundert Jahren die Selbſtverwaltung errichtet wurde, lag es im Gedanken der Selbſtverwaltung, die Polizeiverwaltung den Städten als einen Teil der Selbſtverwaltung zu übertragen. Wenn der Staat die Polizeiverwaltung den Städten abnimmt und ſie von der Verwaltung entlaſtet, ſo iſt das zwar ein Privilegium, aber ein privilegium odiosum, und daß es als ein privilegium odiosum empfunden wird, haben die Bekundungen in der erſten Leſung dieſes Geſetzes in dieſem Hohen Hauſe lebhaft bewieſen. Wenn aber der Staat die Polizei übernimmt, dann hat er auch die Verpflichtung, die Sicherheit für Leben und Geſundheit der Bevölkerung durch den polizeilichen Schutz in vollem Maße zu gewährleiſten; er darf nicht eine Stadt nach dieſer Richtung in eine ſchlechtere Poſition bringen, als ſie wäre, wenn ſie ſelbſt die Polizeiverwaltung in der Hand hätte. Ich habe die zuverſichtliche Hoffnung, daß nun endlich nach der Emanation dieſes Geſetzes, von dem ich annehme, daß es heute in dieſem Hauſe angenommen werden wird, auch der Herr Finanzminiſter ſich erweichen laſſen wird, den immer wiederholten Petitis der Stadt Charlottenburg auf Vermehrung ihrer Schutzmannskräfte nachzugeben, und ich richte die dringende Bitte an ihn, nach dieſer Richtung hin unſere Wünſche zu erfüllen.“ Der Erfolg iſt nicht ausgeblieben. Für den Staatshaushaltsetat 1909 ſind 112 neue Stellen, d. h. faſt ¼ der jetzt vorhandenen, von dem Polizeipräſidenten in Über⸗ einſtimmung mit dem Magiſtrat (§ 4 des Polizeikoſtengeſetzes) angemeldet worden. Der Beitrag der Stadtgemeinde zu den Koſten der Königlichen Polizei betrug 1905 278 985 ℳ, 1906 354078 ℳ, 1907 335 194 ℳ. Die folgenden Angaben beruhen auf Mitteilungen des Königlichen Polizeipräſidiums: